Hallo,
im Niedersächsischen Teilzeiterlass findet sich die Formulierung, dass Teilzeitlehrkräfte für außerunterrichtliche Aufgaben nur entsprechend ihrer Teilzeitquote herangezogen werden dürfen. Außerdem wird eine Unterscheidung in teilbare und nicht teilbare Aufgaben vorgenommen.
Mich interessiert jetzt konkret, wie das mit Dienstbesprechungen aussieht - ist das eine teilbare oder eine unteilbare Aufgabe?
Außerdem wüsste ich gerne, wie eine Dienstbesprechung überhaupt auszusehen hat, damit es eine DB ist. Ist eine stundenlange Veranstaltung mit verschiedenen Erarbeitungsphasen in Gruppenarbeit überhhaupt als Dienstbesprechung anzusehen? Ich erkenne bei einer solchen Veranstaltung nämlich inhaltlich keinen Unterschied zu einer Teamsitzung.
Viele Grüße
Seepferdchen