Aus aktuellem Anlass:
Wie ist es bei euch (Niedersachsen) geregelt? Dürfen im Rahmen der sonderpädagogischen Überprüfungsverfahren zur Verfügung stehende Stunden auch an Tagen genutzt werden, an denen die betreffende Lehrkraft einige Stunden an eine andere Schule abgeordnet ist?
Ihr würdet mir mit Hinweisen, eventuell auch auf passende Paragraphen, sehr helfen!
Viele liebe Grüße und einen schönen Abend euch allen!