Elternzeit & Elterngeld Bayern - Verständnisfragen

  • Hallo zusammen,


    ich bin in der 29 SSW und bin noch leicht verwirrt wie das Vorgehen bei Elternzeit, Elterngeld ist - folgende Punkte habe ich entsprechend aufgefasst und hoffe dass mir hier geholfen werden kann:


    1. Ich informiere meinen Arbeitgeber zuerst schriftlich über den Beginn und voraussichtliches Ende meiner Elternzeit und gebe das Dokument in der Schule ab. Hierfür reicht ein eigens schriftlich erstelltes Dokument. Da ich noch keine Infos vom KM erhalten habe, hat mein Dienstherr das KM noch nicht "offiziell" informiert, oder? Ich möchte nach 12 Monaten wieder arbeiten - in Teilzeit - hierfür gibt es einen eigenen Antrag, oder?


    Noch eine Frage zum Elterngeld: Ich nehme 12 M, mein Mann 2, d.h. wir sind zwei Monate parallel in EZ. Der Geburtstermin ist aber vermutlich so, dass mit dem Ende des Elterngeldanspruches bis zu den Sommerferien noch 2 Monate zu überbrücken sind. Danach will ich wieder arbeiten. Wie könnte oder sollte diese Zeit am besten überbrückt werden?


    2. Ich stelle nach Geburt den Elternzeitantrag, weil ich ja dann auch erst die Geburtsurkunde habe, ebenso den Kindergeldantrag. Das Familiengeld ist automatisch mit dem EG "beantragt", hier bekomme ich ein vorausgefüllten Antrag, oder? Gibt es sonst Anträge, die ich beachten muss? Wie ist das mit dem "Mutterschutzgeld oder so?


    Danke Euch und viele Grüße! :gruss:

  • Noch eine Frage zum Elterngeld: Ich nehme 12 M, mein Mann 2, d.h. wir sind zwei Monate parallel in EZ. Der Geburtstermin ist aber vermutlich so, dass mit dem Ende des Elterngeldanspruches bis zu den Sommerferien noch 2 Monate zu überbrücken sind. Danach will ich wieder arbeiten. Wie könnte oder sollte diese Zeit am besten überbrückt werden?

    Du kannst deine Elternzeit ja auch zu dem Zeitpunkt enden lassen, das muss akzeptiert werden, wenn das Elterngeld beendet ist. Aber ansonsten die letzten 4 Monate ElterngeldPlus nehmen, dann hast du die letzte Zeit auch was.


    Wie ist das mit dem "Mutterschutzgeld oder so?

    Bist du Beamtin, dann bekommst du dies nicht.

  • Hallo Susannea,


    danke für den Hinweis zu E+, ja bin Beamtin.


    Das gebe ich dann auf dem Antrag an, dass ich E+ für die letzten 4 Monate nehme, oder?


    Danke für deine Antwort! :)

  • Auf dem Elterngeldantrag füllst du dann aus, dass du 1-10 Basiselterngeld nimmst und 11-14 Elterngeldplus.


    Als Beamtin bekommst du ohne Antrag deine Bezüge den kompletten Mutterschutz weiter.

  • Elternzeit musst du (bei Entbindung am VET oder später) nach einer Woche beantragen, sonst spätestens am VET + 7 Tage.
    Elterngeld musst du dich nicht hetzen, das bekommst du eh erst nach dem Mutterschutz und dann auch rückwirkend.


    Um die 2 Monate zu überbrücken kann der Vater natürlich auch im 13. und 14. LM in EZ gehen und EG beantragen, statt gleichzeitig mit der Mutter.
    Alternative könnt ihr beide in Teilzeit gehen (bei 25-30 Stunden und gleichzeitiger TZ für 4 Monate im Anschluss an das EG würdet ihr auch noch zusätzliche 4 Monate EG+ bekommen).

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Um die 2 Monate zu überbrücken kann der Vater natürlich auch im 13. und 14. LM in EZ gehen und EG beantragen, statt gleichzeitig mit der Mutter.

    Dann hätten sie ja aber noch weniger Geld, wenn sie eben die zwei Monate bis zu den Ferien nicht arbeiten will. Ich habe das so verstanden, dass sie netterweise erst nach den Sommerferien wieder einsteigen will und deshalb da zwei Monate dazwischen sind, nicht wegen fehlender Kinderbetreuung o.ä.

  • Mein Vorschlag war, dass sie dann die 2 Monate bis zu den Ferien durch den Papa die Betreuung sichert. So bekommt sie wenigstens auch die Ferien bezahlt und in Summe mehr Geld.

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  • Mein Vorschlag war, dass sie dann die 2 Monate bis zu den Ferien durch den Papa die Betreuung sichert. So bekommt sie wenigstens auch die Ferien bezahlt und in Summe mehr Geld.

    Wie gesagt, ich lese nirgends raus, dass die Betreuung des Kindes durch sie da noch nötig ist, sondern nur, dass sie eben bis zu den Sommerferien zuhause bleiben will (vielleicht, weil es für die Schule einfacher ist o.ä.), da hilft dann dein Vorschlag gar nichts, wenn sie beide bei insgesamt maximal 67% zuhause sitzen ;) Und dann hätten sie in Summe viel weniger Geld!

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