Gliederungsplan - Prüfung durch Schulaufsicht

  • Hallo zusammen,
    Ich arbeite als Lehrerin an einer eher kleinen Grundschule. Eine sehr liebe Kollegin die wir als sehr mögen und schätzen befindet sich zur Zeit in elternzeit und plant im Sommer teilzeit in EZ wieder einzusteigen. Wir haben auch Bedarf. Unser Schulleiter (mit dem mittlerweile auch alle anderen Kollegen aus verschiedenen Gründen auf Kriegsfuß stehen) möchte dies aber nicht. Wenn das Thema aufkommt und wir etwas sagen in Richtung "wäre schön wenn unsere Kollegin zurück zu uns kommen könnte" reagiert er sehr ungehalten und blockt sofort ab. Gründe nennt er keine (wir vermuten dass es auch keinen richtigen Grund gibt, sondern dass er tatsächlich ein wie auch immer geartetes psychologisches Problem hat. Genauer möchte ich darauf an dieser Stelle nicht eingehen, falls er hier mitliest...). Jetzt hat er uns plötzlich mitgeteilt, dass er im gliederungsplan angegeben hat, dass wir einen Lehrer mit den fächern x und y brauchen. Natürlich hat unsere Kollegin diese nicht und eigentlich haben wir für beide Fächer bereits Kollegen an der Schule und damit in diesen Fächern überhaupt keinen Bedarf. Das eine Fach unserer Kollegin in elternzeit ist hingegen zur Zeit überhaupt nicht abgedeckt und wird nur widerwillig von einer anderen Kollegin gezwungenermaßen unterrichtet. Diese möchte das Fach aber so schnell wie möglich wieder loswerden und wäre daher ebenfalls sehr froh über eine Rückkehr gr besagter Kollegin. Wir vermuten jetzt dass der SL die Fächer x und y im gliederungsplan nur angeben hat um unsere Kollegin in elternzeit loszuwerden. Daher haben wir uns jetzt gefragt ob der vom SL gemeldete Fächer - Bedarf von der Schulaufsicht nochmals überprüft wird oder ob er da tatsächlich sein falsches Spiel durchziehen kann? Tatsache ist dass wir in den letzten beiden Jahren bereits 2 Kolleginnen und einen Kollegen durch unseren SL verloren haben. Auch in diesen Fällen lief alles sehr hinterhältig und undurchsichtig. Alle drei wollten eigentlich gerne bei uns bleiben und waren auch super ins Kollegium integriert. Mittlerweile ist von unserem ursprünglichen Kollegium in dem ein toller zusammenhalt und gute Zusammenarbeit herrschte kaum noch etwas übrig. Dies macht sich auch im schulklima bemerkbar und es merken auch die Eltern, die übrigens den Weggang der Kollegen ebenfalls sehr bedauerten und immer wieder sagen dass die Kollegin aus der elternzeit zurück zu uns kommen soll.


    Entschuldigt den langen Text, aber vielleicht könnt ihr mir und meinen Kollegen ja helfen. Zum einen wäre es super zu wissen ob der gliederungsplan des Chefs überprüft wird und zum anderen ob wir uns als Kollegium gegen das Vorgehen des SL wehren können und der Kollegin in EZ irgendwie helfen können?


    Vielen Dank schon mal!


    PS:, habe den Text auf dem Handy geschrieben, entschuldigt die Fehler und fehlende Kommas, aber es ist wirklich sehr mühsam mit meinem Handy :autsch:

  • Wenn eure Kollegin nach der Elternzeit an eure Schule zurückkommt, obwohl der Schulleiter sie nicht haben möchte, hat sie vielleicht einen schlechten Stand. Vielleicht tut sie besser daran, sich eine andere Schule im in Frage kommenden Bezirk(?) zu suchen.


    Und ihr kuckt auch das ihr da weg kommt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • @ o. Meier: danke für deine Antwort. Ich habe tatsächlich auch schon mit dem Gedanken an eine Versetzung gespielt. Die Kollegin in EZ wurde wohl gerne wieder zurück weil es ihr mit der Entfernung praktisch ist, aber du hast natürlich recht, ein kurzer arbeitsweg ist nicht alles...


    Weiß denn jemand wie das mit dem gliederungsplan ist? Kann ich den Bedarf einer Schule als SL wirklich so falsch angeben und komme damit durch?! :staun:

    • Offizieller Beitrag

    Die Schulaufsicht würde die formale Korrektheit des Gliederungsplans überprüfen, nicht aber die Motive des Erstellers.
    Sollte dieser Plan also sachlich korrekt sein, dann wird dieser Plan auch bei einer gesonderten Überprüfung "durchgehen".


    Was den Bedarf der Schule angeht, so dürfte da ja ein Abgleich zwischen dem aktuellen Personalbestand und dem künftigen Bedarf erfolgen, um ggf. neue Stellen bzw. Kollegen zuzuweisen. Da müsste der SL schon sehr viel kriminelle Energie aufwenden, um hier aufgrund persönlicher Motive die Rückkehr einer Kollegin bewusst zu verhindern.


    Letztlich stellt sich die Frage, was davon beweisbar ist und was nicht, wer das Ganze der Schulaufsicht steckt, wie die Schulaufsicht ggf. entscheidet - und wer im Falle der formalen Korrektheit des Gliederungsplans dann mit dem Makel des Denunzianten leben möchte.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das Dumme ist euer schwacher öPR, denn die schreiben zu den Gliederungsplänen eine Stellungnahme an die Behörde und die ist für genau solche Fälle auch gedacht. Wenn der sich jedoch an die SL anlehnt, ergibt das für die Behörde ein homogenes Bild und wenig Anlass nachzubohren.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Hallo,


    es ist zwar eine andere Situation, aber vielleicht hilft es.
    Ich arbeite im letzten Jahr einer aufzulösenden Hauptschule, also alle müssen versetzt werden. Eine Kollegin ist in Elternzeit und arbeitet 10 Stunden in der Woche.


    Ihr wurde gasagt, da sie aus der Elternzeit kommt, werden ihre Wünsche vorrangig berücksichtigt. (Also vor den anderen Versetzungswünschen.) Weil sie halt aus der Elternzeit zurückkommt.


    LG

  • ...reagiert er sehr ungehalten und blockt sofort ab.
    ...
    sondern dass er tatsächlich ein wie auch immer geartetes psychologisches Problem hat...

    Ich sehe zwei Baustellen:
    1. Das vermutete psychische Problem. Du willst hier dazu nichts Genaueres schreiben, was verständlich ist. Ich würde mir aber an eurer Stelle überlegen, was das denn genau bedeuten soll. Wenn viele Kollegen direkt davon betroffen sind oder die SL konkrete Anzeichen einer psychischen Erkrankung zeigt und seinen Job nicht richtig machen kann, dann würde ich mich mit den Kollegen geschlossen an den Vorgesetzten wenden. Mit belastbarem Material, Gedächtnisprotokollen, rechtswidrigen Entscheidungen... ("irgendwie komisch" reicht nicht).


    2. Die Kollegin in Elternzeit könnte sich vielleicht an ihre Gewerkschaft wenden, wenn ihre Rückkehr tatsächlich verhindert wird, damit die Bedarfsplanung nochmal geprüft werden kann.


    Ansonsten bleibt die Geschichte hier Spekulation, es wäre nach deinen Schilderungen auch möglich, dass ihr den Schulleiter mobbt. Schließlich habt ihr einen PR, der nach deinen Angaben auch seine Arbeit irgendwie nicht richtig macht. So wäre der Schulleiter psychisch irgendwie krank, der PR irgendwie doof, alle anderen Kollegen sind gut und mit irgendwelchen Eltern (wie können die das beurteilen?) einig, dass Frau X wiederkommen soll.


    Ich zweifle deine Wahrnehmung nicht an, möchte dir aber rückmelden, dass ihr sehr konkret sein müsst, wenn ihr Unterstützung vom Schulamt haben wollt. Sonst wird das Schulamt sagen, was man Eltern sagt: klären Sie Ihr Problem mit der betreffenden Person und ansonsten ist der Schulleiter verantwortlich (hier für Bedarfsplanung).


    Edit: Das ist meine laienhafte Vermutung, keine Rechtsberatung.

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