Guten Tag,
ich unterrichte seit 2014 in Niedersachsen. Meine Verbeamtung auf Lebenszeit habe ich 2017 erhalten. Da ich nun aber aus dem Süden der Republik stamme und den Posten hier oben in erster Linie aus Existenzangst angenommen hatte, würde ich gern dorthin zurückkehren.
Daher habe ich sowohl letztes als auch dieses Jahr eine Freigabeerklärung eingereicht. Beide wurden mit dem Verweis auf die nicht gesicherte Unterrichtsversorgung abgelehnt.
Für mich werfen sich nun folgende Fragen auf:
1. Wie lange kann ich effektiv noch hier gehalten werden? Eine mittlerweile pensionierte Kollegin hat behauptet, der dritten Freigabeerklärung müsse in jedem Fall entsprochen werden. Stimmt das?
2. Stehen meine Chancen als Single ohne zu pflegenden Elternteil grundsätzlich schlecht oder spielt das keine so große Rolle, wie ich mir momentan einbilde?
Ich hoffe, jemand hier kann mir weiterhelfen und mich ein wenig beruhigen.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.