NDS - Petition A13 für alle

  • Ich leite mal die Originalnachricht hier weiter mit der Bitte um Verteilung und rege Teilnahme :)



    A13 für alle Lehrerinnnen und Lehrer!


    Ein paar Garbsener Grundschullehrerinnen haben sich zusammengeschlossen und eine Petition zur Anhebung der Besoldung nach A13 im Niedersächsischen Landtag gestellt. Damit wir öffentlich im Landtag angehört werden, müssen wir innerhalb von 6 Wochen mindestens 5.000 elektronische Mitzeichnungen sammeln. Dabei kann jeder, der eine E-Mail-Adresse besitzt, uns unterstützen. Für die Unterstützung muss man auch kein Lehrer sein undkann sogar aus dem Ausland mitzeichnen.
    Die Petition läuft ab Montag, 04.03., bis einschließlich Sonntag, 14.04.2019. Wichtig ist, dass NACH der Mitzeichnung bitte unbedingt der Link in der Bestätigungs-E-Mail vom Landtag angeklickt wird. Ansonsten zählt die Stimme nicht.
    Unter folgendem Link kann unsere Petition unterstützt werden:


    https://www.navo.niedersachsen…/publicviewpetition?id=21



    Jede Stimme zählt, deshalb bitte den Link auch unter Freunden/Bekannten/Arbeitskollegen teilen. Zusammen können wir auf diesem Wege etwas erreichen.

  • Mal eine kurze Frage, bevor ich da mitmache.
    Haben bzw. hatten alle Grundschullehrerinnen dieselbe Qualifikation wie die A13 Lehrer? D.h. alle haben ein abgeschlossenes Hochschulexamen und ein vergleichbares zweites Staatsexamen?
    Bin da nicht ganz involviert, dachte aber, dass für den Sek I Bereich eine Fachhochschulreife ausgereicht hat.

  • @lehrer70 Die Pädagogischen Hochschulen wurden schon in den 70ern aufgelöst.... Wer danach studiert hat, hat garantiert ein 1. und 2. Staatsexamen. A12 wurde immer mit der kürzeren Regelstudienzeit begründet, aber seit Bachelor und Master eingeführt wurden, kann das ja nun auch kein Grund mehr sein...

  • Also ist die Zugangsvoraussetzung, Studiendauer und Qualifikation bei Grundschullehrern exakt so, wie es beim Gymnasiallehrer oder Lehrer am BK der Fall ist.
    Damit wäre eine Ungleichheit in der Bezahlung ungerecht.

  • wie es beim Gymnasiallehrer oder Lehrer am BK der Fall ist

    Moin,
    da mußt zwischen Gymnasium und BK aber noch einmal unterscheiden. Der Lehrer am BK in den berufsbildenden Fächern muß noch mindestens 1 Jahr Industriepraktikum vorweisen, besser noch eine abgeschlossene Lehre.


    Was die allgemeinbildenden Fächer (Deutsch, Mathe, Englisch, ...) angeht, hast Du aber Recht. Da gibt es zwischen Gym und BK keinen Unterschied.


    Kriegen wir jetzt a14 als Einstiegsgehalt? ;)

  • undkann sogar aus dem Ausland mitzeichnen.

    Das ergibt keinen Sinn. Dabei geht es um ein Landesgesetz, da sollten die Bewohner des Landes Niedersachsen petieren. Deshalb werde ich nicht mitzeichnen.


    Das "Argument" bezüglich der vielen zusätzlichen Afgaben ist meiner Ansicht eines dafür, die Pflichtstundenzahl zu senken, damit die Aufgaben innerhalb der durchschnittlichen Arbeitszeit erledigt werden können. Käme bei einer realistischen Einschätzung des Umfangs das Land sicherlich teurer als die flächendeckende A13.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Moin,da mußt zwischen Gymnasium und BK aber noch einmal unterscheiden. Der Lehrer am BK in den berufsbildenden Fächern muß noch mindestens 1 Jahr Industriepraktikum vorweisen, besser noch eine abgeschlossene Lehre.


    Was die allgemeinbildenden Fächer (Deutsch, Mathe, Englisch, ...) angeht, hast Du aber Recht. Da gibt es zwischen Gym und BK keinen Unterschied.


    Kriegen wir jetzt a14 als Einstiegsgehalt? ;)


    Wer sein Ref in NRW am BK machen möchte muss unabhängig von den Fächern 52 Wochen fachpraktische Tätigkeit nachweisen.
    Da werden dann aber auch gestückelte Fachpraktika anerkannt.


    Ich wäre da auch für andere Schulformen dafür, für den Blick über den Tellerrand und so. ;)

  • Wo steht das? Bzw. seit wann gibt es diese Regelung?


    Siehe mein Beitrag, gilt fürs Ref in NRW. Und es muss kein Industriepraktikum sein, sondern fachpraktische Tätigkeit.
    Da man bei berufsbildenden Fächern nur am BK sein Ref machen kann, gilt es für die alle. Aber eben auch für alle mit allgemeinbildenden Fächern am BK. Aber eben nur beim Ref.
    hier mal noch der LInk der Uni Wuppertal: https://www.isl.uni-wuppertal.…he-taetigkeit-nur-bk.html


    Nach abgeschlossenem 2. Staatsexamen kann man sich als Gym-Lehrer auch so am BK bewerben. Zumindest wäre mir da was gegenteiliges neu.

  • Nach abgeschlossenem 2. Staatsexamen kann man sich als Gym-Lehrer auch so am BK bewerben.

    Das kann ich aus der Praxis bestätigen. Alle rein allgemeinbildenden Kollegen haben an einem Gymnasium oder an einer Gesamtschule ihr Ref. gemacht, weil sie so die 12 Monate Praktikum umgehen konnten, bevor sie zu uns gekommen sind.

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