Gehaltsnachzahlung/Rückzahlung Absenkungsbetrag während Elterngeldbezug --> weniger Elterngeld?

  • Hallo zusammen,


    ich komme aus BW und war drei Jahre lang von der Absenkung der Eingangsbesoldung betroffen (= ca. 10 000 Euro brutto). (Dazu gab es schon mal ein Thema, siehe hier: Absenkung der Eingangsbesoldung war verfassungswidrig :-) )


    In den nächsten Monaten ist wohl mit einer Rückzahlung zu rechnen. Nun würde ich gerne wissen, ob mir dadurch das Elterngeld gekürzt wird. Ich gehe mal schwer davon aus, dass dem nicht so ist, da es sich ja um Geld handelt, das mir eigentlich schon vor dem Elterngeldbezug zugestanden hätte.


    Würde mich über ein paar Antworten freuen. Vielleicht weiß ja auch jemand, wo ich hierzu noch etwas nachlesen könnte.


    Danke!

  • Interessante Frage...
    Der Arbeitgeber muss in der Regel einen durch eine (vormals strittige) Nachzahlung entstandenen Steuerschaden ersetzen. Das träfe theoretisch (!) auf die Situation bei euch in BW zu, da durch die Einmalzahlung mehr Steuer bezahlt werden muss, als wenn es auf die letzten Jahre verteilt gewesen wäre.
    Ob das auch auf einen Schaden beim Elterngeld übertragbar ist, kann ich nicht sagen. Du müsstest aber nach meinem Rechtsverständnis so gestellt werden, als wäre die Nachzahlung regulär auf die 3 Jahre aufgeteilt ausgezahlt worden.

  • Danke für Deine Antwort. Sehe ich es richtig, dass dann in meinem speziellen Fall (ich habe in diesem Jahr ja kein Einkommen) kein Steuerschaden entsteht, sondern dass ich prozentual weniger Steuern zahlen muss als wenn ich das Geld regulär ausgezahlt bekommen hätte?

  • Das müsste man ausrechnen. Die Nachzahlung muss ja dieses Jahr versteuert werden. Falls diese Steuer (unter Anrechnung des Progressionsvorbehalts des Elterngeldes(!)) mehr ist als die Steuer, die du in den letzten Jahren mehr hättest zahlen müssen, müsstest du Schadensersatz aber geltend machen können.


    Alle Angaben im Übrigen ohne Gewähr.


    Nachtrag: Lass die Angelegenheit lieber von einem Sachkundigen prüfen. Eventuell steht dir sogar mehr Elterngeld zu, weil du im Berechnungszeitraum mehr Einkommen hättest haben sollen.
    Ich gehe auch von einer Kürzung des Elterngeldes aufgrund der Nachzahlung aus...

    Einmal editiert, zuletzt von Dionysos () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Das müsste man ausrechnen. Die Nachzahlung muss ja dieses Jahr versteuert werden. Falls diese Steuer (unter Anrechnung des Progressionsvorbehalts des Elterngeldes(!)) mehr ist als die Steuer, die du in den letzten Jahren mehr hättest zahlen müssen, müsstest du Schadensersatz aber geltend machen können.


    Alle Angaben im Übrigen ohne Gewähr.


    Nachtrag: Lass die Angelegenheit lieber von einem Sachkundigen prüfen. Eventuell steht dir sogar mehr Elterngeld zu, weil du im Berechnungszeitraum mehr Einkommen hättest haben sollen.
    Ich gehe auch von einer Kürzung des Elterngeldes aufgrund der Nachzahlung aus...

    da bin ich auch mal gespannt..wobei ich bei Google schon gefunden hab das wohl das nicht auf das elterngeld anrechnet wird. Ansonsten werde ich klagen. Sind ja als Beamte eh schon der Depp weil wir weiterhin für die Krankenkasse bezahlen müssen (wow..40EUR zuschuss)..und wenn dann noch ein Monat Elterngeld fehlt weil mir illegal vorenthaltenes Geld nachbezahlt wird wäre dies echt armselig. Dann zahl ich definitiv den SB meiner Rechtsschutz und Klage bis zum bitteren Ende

  • da bin ich auch mal gespannt..wobei ich bei Google schon gefunden hab das wohl das nicht auf das elterngeld anrechnet wird. Ansonsten werde ich klagen. Sind ja als Beamte eh schon der Depp weil wir weiterhin für die Krankenkasse bezahlen müssen (wow..40EUR zuschuss)..und wenn dann noch ein Monat Elterngeld fehlt weil mir illegal vorenthaltenes Geld nachbezahlt wird wäre dies echt armselig. Dann zahl ich definitiv den SB meiner Rechtsschutz und Klage bis zum bitteren Ende

    Hallo LehrerininBW! Wo hast Du die Info denn gefunden? Ich habe auch schon gegoogelt, bin aber leider nicht fündig geworden. Falls die Nachzahlung wie Zuverdienst gerechnet wird, würde dann nicht noch mehr Elterngeld als "nur" ein Monat entfallen? (Es wird doch auf's Jahr gerechnet, oder?)

  • Das ist tatsächlich eine interessante Frage, das BEEG spricht ja nur von "Im Bezugszeitraum Einkommen aus Erwerbstätigkeit".


    Wenn man es sauber haben will, meldet man es der Elterngeldstelle und wartet ab.

  • Hallo LehrerininBW! Wo hast Du die Info denn gefunden? Ich habe auch schon gegoogelt, bin aber leider nicht fündig geworden. Falls die Nachzahlung wie Zuverdienst gerechnet wird, würde dann nicht noch mehr Elterngeld als "nur" ein Monat entfallen? (Es wird doch auf's Jahr gerechnet, oder?)

    Es darf nur auf Monate mit Einkommen verteilt werden (bzw. mit Arbeit), sprich wenn TZ während Elternzeit gearbeitet wird (oder ein Gewerbe läuft), zählt es auf alle Monate, sonst höchstens auf den der Zahlung (wobei ich denke in dem Falle ist es eine Einmalzahlung, sonst müssten sie es ja auf alle Monate vorher auch mit anrechnen und dann wird's noch mal interessant, wenn man nicht über der Kappungsgrenze liegt).



    Man spricht immer davon, wenn es klar den Monaten zuzuordnen ist, wird es da angerechnet. Das wären ja aber alles Monate im Bemessungszeitrahmen und nicht im Auszahlungszeitrahmen!

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