Hallo zusammen,
ich komme aus BW und war drei Jahre lang von der Absenkung der Eingangsbesoldung betroffen (= ca. 10 000 Euro brutto). (Dazu gab es schon mal ein Thema, siehe hier: Absenkung der Eingangsbesoldung war verfassungswidrig :-) )
In den nächsten Monaten ist wohl mit einer Rückzahlung zu rechnen. Nun würde ich gerne wissen, ob mir dadurch das Elterngeld gekürzt wird. Ich gehe mal schwer davon aus, dass dem nicht so ist, da es sich ja um Geld handelt, das mir eigentlich schon vor dem Elterngeldbezug zugestanden hätte.
Würde mich über ein paar Antworten freuen. Vielleicht weiß ja auch jemand, wo ich hierzu noch etwas nachlesen könnte.
Danke!