Die Angleichungszulage bekommen nur die, die sie bis Ende Juli 2017 beantragt hatten, falls man das verpasst hat, geht man leer aus. So kann man als AG natürlich gut sparen . Damals waren das ganze 30 €. Diese Angleichungsanlage ist jetzt auf 105 € erhöht worden.
Sorry, aber wer sie nicht beantragt hat, weil ihm das zu wenig ist, ist selber schuld. Aber auch da haben die Gewerkschaften gesagt, man soll sich an den Landesverband wenden, evtl. gibt es noch Möglichkeiten.
Die Ausgleichszulage mussten aber nur die beantragen, die vor dem 01. August 2015 als angestellte Lehrer eingestellt worden waren. Alle später eingestellten angestellten Lehrer erhalten sie automatisch.
gew.de/tv-l/lehrkraefte-eingru…hrkraefte-eingruppierung/
Genau, viele kriegen sie eh ohne Antrag.
Thema "Streik in der Grundschule" - die Kinder werden nicht nach Hause geschickt. Sie werden allerdings auch nicht unterrichtet. Aber sie werden betreut. (Stichwort "verlässliche Grundschule") (Gilt zumindest für NRW so.)
Die Folgen eines Streiks in der Grundschule merken also nur die Kinder und die Kolleginnen, die irgendwie die Kinder ohne Lehrerin mitbeaufsichtigen müssen.
Bei uns wurden die Eltern gebeten die Kinder zuhause zu behalten und es waren nur ca. 30 1.-6. Klässler anwesend. Also haben auch die nicht streikenden Kollegen nur jeweils 3 Schulstunden lang Kidner beaufsichtigt und das zu mehreren in Kleinstgruppen, also für die auch total relaxed.
Das stimmt, ist aber aufgrund des Lehrermangels teilweise nicht möglich.
In diesem Fall z.B. hat die Schulkonferenz beschlossen, dass Schüler bei hohem krankenstand des Kollegiums klassenweise zuhause bleiben müssen:
https://www.stuttgarter-zeitun…7c-af5f-041a43160c9e.html
Wohlgemerkt ganz ohne Streik!
Wäre bei uns auch nicht möglich gewesen und daher wurde nur Notbetreuung angeboten, die kaum genutzt wurde!