Hallo KollegInnen,
es scheinen ja im Moment eher keine Beurlaubung von Bestandsbeamten (Lehrern) in den Privatschuldienst gestattet zu werden.
Wie sieht es denn mit einer in KUU ausgeschriebenen Leitungsstelle (A15) an einer Privatschule aus? Könnte einem dieser Karrieresprung verwehrt werden? Weiß das jemand?
Danke und Grüße
Lämpel
Schulleitung an einer Privatschule
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