Die versäumte Arbeitszeit setzt sich aus der Zeit vor der Tür und der Zeit, in der sie den Unterricht störte, zusammen. Da wären meiner Ansicht nach 45 Minuten im beschriebenen Fall anzusetzen und nicht 90 Minuten. Vorstellbar ist jedoch, dass die Schülerin auch zuvor schon regelmäßig den Unterricht störte und die 90 Minuten deshalb veranschlagt wurden.
Ich würde da nicht lange 'rumrechnen wollen. Das halte ich nicht für zielführend. Die Unterrichtseinheit Doppelstunde ist als Einheit zu betrachten. Die aht die schülerin nicht absolviert. Ob sie hier und da vielleicht doch etwas aufgeschnappt hat ist unerheblich.
Die Schülerin hat den Unterricht gestört und damit das Lernen der Klasse beeinträchtigt. Der Lehrer hat dafür Sorge zu tragen, dass jeder Schüler der Klasse störungsfrei lernen kann.
Ja!