Witzig ist auch die von WillG zitierte Begründung für das Sabbatjahr.
Witzig finde ich auch, daß man nicht bei einer Vollzeitstelle zusätzlich Überstunden ansparen darf, um diese dann am Stück in einem Sabbatjahr abzufeiern. Überstunden darf man immer nur so abfrühstücken, wie es dem Stundenplaner und der Schulleitung gefällt. Wobei sie diese am liebsten gar nicht abgefeiert sondern ausbezahlt sehen wollen.
Jedenfalls konnte weder die SL noch unser Personalrat verstehen, daß ich Überstunden nur unter der Prämisse mache, daß ich diese abfeiern kann und eben nicht ausbezahlt haben will. Und wenn abfeiern, dann am Stück mal ein ganzes Halbjahr weg. Bei uns würde sich das 2. Schulhalbjahr anbieten, weil dann die ganzen Prüfungsklassen der Berufsschule, die Lehre dauert ja 3,5 Jahre, weg sind.