Hallo zusammen,
seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Seiteneinstieg als Lehrer am BK, da ich mit meiner momentanen beruflichen Situation sehr unzufrieden bin. Ich sehe den Seiteneinstieg nicht als "Zuflucht" und "leichten" Job, sondern habe mich bewusst damit auseinandergesetzt. Nach langer Überlegung und Abwägung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass dieser Schritt als mögliche Alternative zu meiner jetzigen Situation in Frage kommt (Kontakt mit einem BK und eine kurze Hospitation hatte ich bereits anfangs dieser Überlegungen).
Ich bin Dipl.-Wirt.-Ing. (Uni, Schwerpunkt Maschinenbau) und sollte für die Fächer Maschinenbautechnik/Fertigungstechnik (Erstfach) sowie Wirtschaftslehre (Zweitfach, wenn nicht aus dem Maschinenbaubereich ein weiteres Fach abgeleitet werden kann) die Vorgaben (SWS) erfüllen, um in die OBAS einzusteigen.
Als Berufserfahrung kann ich 17 Jahre (2 Jahre Produktionsleitung und 15 Jahre in der Geschäftsleitung eines metallverarbeitenden Betriebes) vorweisen. Daraus kann man schon schließen, dass ich bereits über 40 Jahre alt bin. Eine Verbeamtung kommt nicht mehr in Frage. Eine Beschäftigung würde also dauerhaft als tarifangestellter Lehrer erfolgen. Der Einstieg wäre dann mit E13. Dies wäre vom Einkommen eine finanzielle Verschlechterung für mich, aber das war mir von vornherein bewusst und ist für mich nicht der entscheidende Aspekt. Trotzdem benötigt man für solch einen Schritt eine gewisse Planbarkeit, auch im finanziellen Bereich, vor allem wenn davon eine Familie mit Kindern betroffen ist.
Daher jetzt zu meiner konkreten Frage:
Hat jemand Erfahrungen mit der Anerkennung von Berufserfahrungen, die für die erste Stufenzuordnung bei der Einstellung / Beginn der OBAS herangezogen wird und in welcher Form (Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Zeiträume und auch Beschreibungen der Tätigkeiten) muss diese Belegt werden?
Seit dem 01.08.2015 gelten ja verlängerte Laufzeiten für "Nicht-Erfüller", so dass 2 Jahre für das Erreichen der Stufe 2, 7 Jahre für das Erreichen der Stufe 3 und 10 Jahre für das Erreichen der Stufe 4 (maximal erreichbare Stufe) anerkannt werden müssten. §16 Abs. 2 des TV-L ist mir bekannt, auch das eine großzügige Auslegung angeordnet wurde und der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum zur Deckung des Personalbedarfs hat. Allerdings lässt dies für mich noch keine Selbsteinschätzung zu, in welcher Stufe man letztendlich landet, vor allem wenn man auch liest, dass diese Anerkennung im gewissen Maße von der Bezirksregierung und vom Sachbearbeiter abhängig ist (bei mir wäre es die Bezirksregierung Arnsberg, NRW).
Ich wäre sehr dankbar für Antworten bzw. für Erläuterungen und Schilderungen von ähnlichen Situationen.
Gruß
Friedhelm