Was Hinz und Kunz davon halten mögen ist mir relativ egal, ich halte es da mit § 1631 BGB, Absatz 2
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Auch der "Klaps" ist eine körperliche Strafe ergo kein zulässiges Erziehungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland.