Guten Morgen,
ich dachte mir spontan ich frag mal hier in die Runde....
bitte alles in den Kontext Bundesland Bayern einordnen.
ich bin im Februar 2009, also ziemlich exakt vor 10 Jahren, straffällig geworden. 120 Tagessätze, Einfuhr von Arzneimitteln (Schmuggel über deutsch-schweizerische Grenze), kein BTMG, aber AMG. Damit vorbestraft. Die Sache ist längst aus dem (erweiterten) Führungszeugnis getilgt, wird jedoch aus dem Bundeszentralregister erst nach 15 Jahren, also im Februar 2024 getilgt.
Bei der Bewerbung zum bayerischen Referendariat [für das Gymnasium] musste ich angeben ob ich vorbestraft bin. Nach einer Recherche meinerseits darf man sich als "nicht vorbestraft" bezeichnen, solange das Führungszeugnis sauber ist und die Einträge dort verjährt sind. Ob dies so korrekt ist...fraglich. Jedenfalls habe ich die Sache nicht erwähnt, da ich auch dachte dass mittlerweile bestimmt alles getilgt ist, zu dem Zeitpunkt hatte ich mich noch gar nicht mit den Verjährungsfristen des BZRG auseinandergesetzt....
Leider musste ich feststellen, dass Bayern wohl das einzige Bundesland in Deutschland ist, welches sich einen kompletten Auszug aus dem BZRG einholt. Bei meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass die anderen Bundesländer nur das erweiterte Führungszeugnis einholen.
Nun wird mir der Sachverhalt zur Last gelegt und das Kultusministerium behält sich vor mir das Referendariat aufgrund nicht charakterlicher Eignung zu versagen. Dass die ganze Sache satte 10 Jahre zurück liegt und ich seitdem stets straffrei gewesen bin, spielt dabei keine Rolle. Man habe schließlich Vorbildfunktion.
Geklärt werden soll der Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch in München. Hinweise, was mich hier erwartet (vermutlich abstrakte Fragen wie: "Zeigen Sie vor dem Hintergrund ihrer Straftat Perspektiven auf, den bayerischen Bildungs-und Erziehungsauftrag ordnungsgemäß zu erfüllen" -> ähm what?) habe ich nicht bekommen.
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Nun gut, zum Gespräch kam es nie. Dass einige meiner ganz alten Kommilitonen aber grade alle im Regen nach Ende des Refs stehen beim Gymnasium (Warteliste trotz Top Noten bei allem was nicht Mathe, Physik etc heißt) hat mich dann doch zu einem Wechsel zur Mittelschule bewogen, gerade auch weil mir hier sehr viel angerechnet wurde und ich das Staatsexamen für die Mittelschule relativ zeitnah, Herbst 2020 ablegen kann und danach dann (wenn die ganze Sache hier nicht wäre..) relativ sicher einen Job hätte.
Danach wird das ganze Prozedere von vorne beginnen. Ich werde mich bewerben, dort diesmal aber den Eintrag erwähnen. Und es wird vermutlich erneut zu einem persönlichen EIgnungsgespräch geladen werden.
Nun......ist einfach grade so bisschen "Drama" im Gehirn bei mir. Der Kopf sagt: "und wenn sie dich dann nicht zulassen zum Ref, war alles für die Katz", denn das Referendariat für die Mittelschule kann man leider Gottes nicht in anderen Bundesländern machen (also Hauptschule, Sekundarstufe I) da dort immer zwei Hauptfächer vorliegen müssen, etliche Absagen hab ich bereits schriftlich erhalten, auf andere warte ich noch. Mittelschule hier bei uns in Bayern ist nur ein Hauptfach und 3 "Didaktikfächer".
Mit vorzeitiger Tilgung aus dem BZRG habe ich mich auch beschäftigt, ginge prinzipiell, nur sehr geringe Erfolgsaussichten.
Ich bin grad am Hin und Her Überlegen..."was tun", abwarten, durchziehen, erstmal anwaltliche Beratung holen ob man dagegen vielleicht auch klagen kann, Tilgung BZRG usw....alles ziemlich viel was hier auf mich einprasselt im Moment.
Ich wollte mir das alles nur mal von der Seele reden, ich erwarte hier natürlich keine professionelle Beratung, nehme aber sehr gern Meinungen (auch negative...is kein Ding..), Einschätzungen zu dem Thema an.
Liebe Grüße