Einschätzung Bayern Eintrag im Bundeszentralregister Referendariat und spätere Verbeamtung

  • Guten Morgen,


    ich dachte mir spontan ich frag mal hier in die Runde....


    bitte alles in den Kontext Bundesland Bayern einordnen.


    ich bin im Februar 2009, also ziemlich exakt vor 10 Jahren, straffällig geworden. 120 Tagessätze, Einfuhr von Arzneimitteln (Schmuggel über deutsch-schweizerische Grenze), kein BTMG, aber AMG. Damit vorbestraft. Die Sache ist längst aus dem (erweiterten) Führungszeugnis getilgt, wird jedoch aus dem Bundeszentralregister erst nach 15 Jahren, also im Februar 2024 getilgt.


    Bei der Bewerbung zum bayerischen Referendariat [für das Gymnasium] musste ich angeben ob ich vorbestraft bin. Nach einer Recherche meinerseits darf man sich als "nicht vorbestraft" bezeichnen, solange das Führungszeugnis sauber ist und die Einträge dort verjährt sind. Ob dies so korrekt ist...fraglich. Jedenfalls habe ich die Sache nicht erwähnt, da ich auch dachte dass mittlerweile bestimmt alles getilgt ist, zu dem Zeitpunkt hatte ich mich noch gar nicht mit den Verjährungsfristen des BZRG auseinandergesetzt....


    Leider musste ich feststellen, dass Bayern wohl das einzige Bundesland in Deutschland ist, welches sich einen kompletten Auszug aus dem BZRG einholt. Bei meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass die anderen Bundesländer nur das erweiterte Führungszeugnis einholen.


    Nun wird mir der Sachverhalt zur Last gelegt und das Kultusministerium behält sich vor mir das Referendariat aufgrund nicht charakterlicher Eignung zu versagen. Dass die ganze Sache satte 10 Jahre zurück liegt und ich seitdem stets straffrei gewesen bin, spielt dabei keine Rolle. Man habe schließlich Vorbildfunktion.


    Geklärt werden soll der Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch in München. Hinweise, was mich hier erwartet (vermutlich abstrakte Fragen wie: "Zeigen Sie vor dem Hintergrund ihrer Straftat Perspektiven auf, den bayerischen Bildungs-und Erziehungsauftrag ordnungsgemäß zu erfüllen" -> ähm what?) habe ich nicht bekommen.
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    Nun gut, zum Gespräch kam es nie. Dass einige meiner ganz alten Kommilitonen aber grade alle im Regen nach Ende des Refs stehen beim Gymnasium (Warteliste trotz Top Noten bei allem was nicht Mathe, Physik etc heißt) hat mich dann doch zu einem Wechsel zur Mittelschule bewogen, gerade auch weil mir hier sehr viel angerechnet wurde und ich das Staatsexamen für die Mittelschule relativ zeitnah, Herbst 2020 ablegen kann und danach dann (wenn die ganze Sache hier nicht wäre..) relativ sicher einen Job hätte.


    Danach wird das ganze Prozedere von vorne beginnen. Ich werde mich bewerben, dort diesmal aber den Eintrag erwähnen. Und es wird vermutlich erneut zu einem persönlichen EIgnungsgespräch geladen werden.







    Nun......ist einfach grade so bisschen "Drama" im Gehirn bei mir. Der Kopf sagt: "und wenn sie dich dann nicht zulassen zum Ref, war alles für die Katz", denn das Referendariat für die Mittelschule kann man leider Gottes nicht in anderen Bundesländern machen (also Hauptschule, Sekundarstufe I) da dort immer zwei Hauptfächer vorliegen müssen, etliche Absagen hab ich bereits schriftlich erhalten, auf andere warte ich noch. Mittelschule hier bei uns in Bayern ist nur ein Hauptfach und 3 "Didaktikfächer".


    Mit vorzeitiger Tilgung aus dem BZRG habe ich mich auch beschäftigt, ginge prinzipiell, nur sehr geringe Erfolgsaussichten.


    Ich bin grad am Hin und Her Überlegen..."was tun", abwarten, durchziehen, erstmal anwaltliche Beratung holen ob man dagegen vielleicht auch klagen kann, Tilgung BZRG usw....alles ziemlich viel was hier auf mich einprasselt im Moment.



    Ich wollte mir das alles nur mal von der Seele reden, ich erwarte hier natürlich keine professionelle Beratung, nehme aber sehr gern Meinungen (auch negative...is kein Ding..), Einschätzungen zu dem Thema an.



    Liebe Grüße

  • Da passt es doch mal: Anwaltliche Beratung einholen! Hier geht es um Feinheiten des Verwaltungsrechts, die dir wirklich sauber keiner hier beantworten kann.
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    Auch wenn das nicht gefragt war: Ich hätte in so einem Fall von Beginn an anwaltlichen Rat gesucht und nicht als Ergebnis einer eigenen Recherche entschieden die Frage nach Vorstrafen (fälschlich) zu verneinen. Spätestens jetzt sollte dir damit klar sein, dass nur seriöse anwaltliche Beratung dich weiterbringen kann. Am Ende ist es auch völlig irrelevant, wie andere BL solche Angelegenheiten handhaben: Bildung ist Landesrecht, damit gilt, was in Bayern Gesetz ist. (Wobei ich mal raten würde, dass der bayrische Sonderfall noch eine Spätfolge des Radikalenerlasses sein könnte, den Bayern ja damals ganz besonders konsequent umgesetzt hatte.)
    Ich finde es absolut nachvollziehbar, dass die Kombination aus falschen Angaben und bestehender Vorstrafe eine ernsthafte Prüfung der Bewerbung zur Folge hat (immerhin wurde diese nicht direkt abgelehnt!). Mit Sicherheit wird das auch dieses Mal so laufen, denn von Landesbeamten wird eine besondere charakterliche Eignung erwartet, immerhin willst du den Freistaat Bayern vertreten und würdest als Beamter hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Da darf man dann schon etwas mehr an Vorbildfunktion verlangen.


    Ganz persönlich finde ich den Gedanken schwierig einen vorbestraften Kollegen zu haben. Das passt für micht nicht zum Berufsbild oder dem Umstand, dass wir unsere jeweiligen Bundesländer und das dort geltende Recht, auf das wir neben dem GG ja vereidigt werden, vertreten. Ich merke aber, dass da zwei Teile in mir miteinander hadern: Ein sehr moralischer Anteil mit glasklaren Prinzipien und einer entsprechenden Rechtsvorstellung und ein Anteil, der aus guten Gründen nicht an Dinge wie Vergeltung, Rache oder Todesstrafe glaubt, sondern Resozialisierung befürwortet, auch wenn diese bei vielen Straftätern nicht möglich ist bzw.charakterlich bedingt scheitert.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ganz persönlich finde ich den Gedanken schwierig einen vorbestraften Kollegen zu haben. Das passt für micht nicht zum Berufsbild oder dem Umstand, dass wir unsere jeweiligen Bundesländer und das dort geltende Recht, auf das wir neben dem GG ja vereidigt werden, vertreten. Ich merke aber, dass da zwei Teile in mir miteinander hadern: Ein sehr moralischer Anteil mit glasklaren Prinzipien und einer entsprechenden Rechtsvorstellung und ein Anteil, der aus guten Gründen nicht an Dinge wie Vergeltung, Rache oder Todesstrafe glaubt, sondern Resozialisierung befürwortet, auch wenn diese bei vielen Straftätern nicht möglich ist bzw.charakterlich bedingt scheitert.


    Den Satz finde ich schwierig.
    Gibt bestimmt nicht wenige Kollegen, die vielleicht in manchen Strafdingen Glück hatten?
    Oder die was illegales gemacht haben und nicht erwischt wurden?
    Einfach knapp unter der Grenze (Vorstrafe hängt mit Tagessätzen zusammen?) lagen, bevor etwas da drin landet?


    Kenne mich da im Detail nicht aus, aber per se, sagt eine Vorstrafe nichts über einen Menschen aus. Da gehört viel mehr dazu.


    Mit so einer EInstellung müsste ich auch viele Schüler abhaken. Aber manche bekommen einfach noch die Kurve und machen was besseres aus ihrem Leben, warum soll man diese weiterhin bestrafen?
    Vielleicht ist einer der so etwas erlebt hat sogar der bessere um so etwas zu verhindern, weil die Erfahrung da ist, was passiert wenn?

  • ...
    Vielleicht ist einer der so etwas erlebt hat sogar der bessere um so etwas zu verhindern, weil die Erfahrung da ist, was passiert wenn?

    vielleicht aber auch nicht, ich hoffe, dass mein Arbeitgeber das nicht an unseren Kindern ausprobiert. Und wie du selbst sagst, die 90+ Tagessätze werden verhängt, wenn eine Vorstrafe erscheinen soll, das hat also seine Gründe. Hinzu kommt jetzt noch die Lüge durch das Unterschlagen.


    Verständnis in allen Ehren aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, Arzneimittel zu schmuggeln. Das passiert doch nicht "aus Versehen" und bekommt deswegen über 90 Tagessätze.


    @TE, da du keine Gesprächseinladung erhalten hast, wie geht's denn nun weiter? Hast du deinen Studiengang gewechselt? Und ich würde offensiv da rangehen und selbst das Gespräch suchen, vermutlich am besten mit Anwalt.

  • vielleicht aber auch nicht, ich hoffe, dass mein Arbeitgeber das nicht an unseren Kindern ausprobiert. Und wie du selbst sagst, die 90+ Tagessätze werden verhängt, wenn eine Vorstrafe erscheinen soll, das hat also seine Gründe. Hinzu kommt jetzt noch die Lüge durch das Unterschlagen.
    Verständnis in allen Ehren aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, Arzneimittel zu schmuggeln. Das passiert doch nicht "aus Versehen" und bekommt deswegen über 90 Tagessätze.


    Versteh mich nicht falsch, ich wollte das nicht gut heißen. Mir ging es nur um die generelle Ablehnung von Vorstrafen. Ich denke, das sollte immer eine Einzelfallbetrachtung sein, ggf. sogar mit psychologischer Prüfung.


    Das Unterschlagen steht ja auch auf einem ganz anderen Blatt, das ist in meinen Augen aber dämlich oder einfach nur hoch gepokert.

  • Ja ich denke auch, nächster Schritt Anwalt für Verwaltungsrecht. Möglichkeiten der vorzeitigen Tilgung aus dem BZRG klären und klären ob man eine Chance hat die Ablehnung anzufechten.


    Es war gnädig mich gleich nicht völlig abzulehnen, sondern mir die Chance auf ein persönliches Gespräch zu geben, finde ich auch sehr fair. Leider lassen Sie da einen komplett ins Messer laufen, eine Vorbereitung auf das Gespräch wird nicht möglich sein.


    Ich fand es ja nur etwas schade dass es selbst nach 10 Jahren noch so starke Relevanz hat. Und ausgerechnet für das Referendariat, den Ausbildungsteil.


    Dass man vermutlich kein verbeamteter Lehrer mit Einträgen im BZRG werden kann unterstütze ich persönlich sogar, obwohl ich mir damit selber ins Bein schieße.


    Das Gespräch wird Januar 2021 stattfinden, dann wäre die Straftat 12 Jahre her.


    Paralellel versuche ich mich grad noch über eine Anrechnung von Modulleistungen im Bachelor Master System zu informieren, welches außerhalb Bayerns von einigen Bundesländern angeboten wird. Aber das ist ein unglaublicher Dschungel...

  • Ganz persönlich finde ich den Gedanken schwierig einen vorbestraften Kollegen zu haben.

    Hättest Du ja nicht. Wie der TE ja ganz richtig festgestellt hat, gilt er nach dem Gesetz (und nichts anderes darf hier der Maßstab sein!) nicht mehr als vorbestraft.


    @TE: Was hier der Inhalt des dann stattfindenden Gesprächs sein wird, kann ich Dir auch nicht sagen. Ich kann mir nur zwei Szenarien vorstellen:


    1. Du sollst die Gelegenheit bekommen, im persönlichen Gespräch bestehende Vorbehalte gegen Deine Person auszuräumen (oder zu bestätigen - aber Du wirst wohl kaum sagen, "ja, war echt blöd von mir damals, ... dass ich mich habe erwischen lassen!")


    2. Man will Dich von vornherein nicht fürs Ref zulassen, kann Dich aber nicht gerichtsfest einfach ablehnen, weil die Vorstrafe ja längst getilgt ist, sondern muss (und wird) die Ablehnung dann aus dem Gesprächsergebnis ableiten.



    Ja ich denke auch, nächster Schritt Anwalt für Verwaltungsrecht. Möglichkeiten der vorzeitigen Tilgung aus dem BZRG klären und klären ob man eine Chance hat die Ablehnung anzufechten.

    Noch besser zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Strafrecht. Und abgelehnt bist Du doch noch gar nicht.


    edit: Ich meinte einen richtigen Anwalt, nicht eine Fernberatung auf frag-einen-anwalt.de. Dort hätte ich zumindest die 60 € für eine vertrauliche Beratung investiert.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    3 Mal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • Da würde ich in mir tatsächlich differenzieren zwischen Erwachsenen und Schülern, also Minderjährigen für die andere rechtliche Voraussetzungen mit dem Jugendstrafrecht aus gutem Grund gelten, bei denen die Ursachen für Straftaten tatsächlich oft anders gelagert sind, als bei Erwachsenen und die Rückfallquote mit gerade einmal 3-5% enwicklungsbedingt ganz besonders niedrig ist. Dennoch verstehe ich deinen Einwand auch, da ich wie gesagt in dieser Angelegenheit "mit mir selbst" nicht völlig einig bin.


    Ich finde allerdings durchaus, dass eine Vorstrafe etwas über einen Menschen aussagt. Wieviel es noch über den aktuellen Menschen sagen muss und wieviel über die Person, die jemand war ist eine andere Frage. Manche Straftaten (v.a. Gewalttaten, Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung, Verkauf von BTM/ATM an Minderjährige. Misshandlung von Schutzbefohlenen) sind für mich ganz unabhängig von gesetzlichen Fristen unverzeihlich und sagen meines Erachtens immer etwas über den Charakter eines Menschen aus.

    Hättest Du ja nicht. Wie der TE ja ganz richtig festgestellt hat, gilt er nach dem Gesetz (und nichts anderes darf hier der Maßstab sein!) nicht mehr als vorbestraft.

    Na ja, solange der Eintrag noch im Bundeszentralregister vorhanden ist gilt der TE eben doch noch als vorbestraft. Wenn nur das Gesetz der Maßstab sein soll (und zumindest wenn es ums Einstellungsrecht geht natürlich auch sein muss), dann sollte das nicht unterschlagen werden. Mein persönliches Empfinden steht dann eben auf einem anderen Blatt. Da ich infolge schwerer Gewalttaten schwer krank bin erlaube ich mir da durchaus meinem verletzen Rechtsempfinden zuzuhören und nicht einfach so zu tun, als wären schwere Straftaten in Ordnung für mich (private Ansicht, kein offizielles Handeln!). Und noch einmal: Ich bin hier mit mir im inneren Gespräch, eine äußerst angeregte Diskussion zwischen einem "Law&Order"-Teil und einem Anteil der seinen Mitmenschen vertrauen möchte (ungeachtet des selbst erlebten Unrechts).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Da ich infolge schwerer Gewalttaten schwer krank bin erlaube ich mir da durchaus meinem verletzen Rechtsempfinden zuzuhören und nicht einfach so zu tun, als wären schwere Straftaten in Ordnung für mich (private Ansicht, kein offizielles Handeln!).

    Und das ist auch absolut nachzuvollziehen. Persönliche Erfahrungen prägen uns und daraus bilden sich individuelle Meinungen heraus. Ich finde es hier durchaus bewundernswert, wie dir beide Argumente klar sind und du beide (für dich) gegeneinander abwägst. Das passiert viel zu selten in einer Welt, in der Menschen oft denken, ihre Meinung wäre die einzig wahre. Obwohl wir uns nicht kennen, wünsche ich dir alle Gute bei deiner Erkrankung!


    Eben aber aus den oben genannten Gründen entscheiden in Deutschland Richter auf Grundlage von Gesetzen, die für alle gelten. Entscheidungen auf Grund individueller Erfahrungen oder Gefühle wären keines Rechtsstaats würdig. Ich nehme an, dass Senderson damals eher jung war. In Deutschland haben wir die Resozialisierung als wichtige Grundlage. Wenn auf Grund eines Gesetzes er nicht mehr als vorbestraft gilt, ist er das auch nicht mehr. Ich bin geneigt, jedem Täter eine zweite Chance zu geben, wenn Resozialisierung erkennbar ist.


    Trotzdem: Geld investieren und einen Fachanwalt fragen. Alternativ wäre ein Bundeslandwechsel sinnvoll (nach Konsultation des Anwalts). Wenn NRW nur die letzten zehn Jahre abfragt, gibts hier keine Probleme.

  • Ein Bundeslandwechsel ist wohl leider nicht möglich, da ich bislang drei Absagen bekommen habe, NRW habe ich aber noch nicht kontaktiert. Das liegt daran, dass eine Anerkennung der Mittelschule als vollwertiges Hauptschulstudium nur dann erfolgen kann, wenn mindestens zwei Hauptfächer studiert worden sind. Das Studium der Hauptschule in Bayern (Mittelschule) sieht dies aber nicht vor.


    Sonst wäre das alles so oder so kein Thema, da nur Bayern ins komplette BZRG Einsicht nimmt, die anderen Bundesländer verlangen nur einen Auszug davon, das sogenannte erweiterte Führungszeugnis.


    Aber es muss wohl Bayern bleiben (für immer vermute ich...)


    Durch Rücksprache mit einem Anwalt kam jetzt aber was lustiges raus.... Und zwar dass die Tilgung aus dem BZRG nicht 15 Jahre, sondern nur 10 Jahre sind. Ich hab den lieben Paragraph 46 des BZRG wohl falsch verstanden. Ergo bin ich seit 5.2.2019 tatsächlich in den Augen der Behörden nicnt mehr vorbestraft. Bringen das tut leider wenig, da es einen netten Paragraphen 52 gibt (Ausnahmen), wo Straftaten auch berücksichtigt werden können wenn sie bereits getilgt sind. Dies trifft unter anderem für den öffentlichen Dienst zu.


    Hätte man mir zu Beginn des Lehramtstudiums gesagt, dass eine Vorstrafe, egal wie lange sie zurück liegt, in diesem Bereich immer Probleme machen wird hätte ich es mir zweimal überlegt... Aber da hab ich als junger Mensch nicht daran gedacht.... An diesen tollen Paragraphen 52

  • ...
    Hätte man mir zu Beginn des Lehramtstudiums gesagt, dass eine Vorstrafe, egal wie lange sie zurück liegt, in diesem Bereich immer Probleme machen wird hätte ich es mir zweimal überlegt...

    Wer wäre da "man"?


    Ich würde wie gesagt selbst die Initiative ergreifen und nicht noch mal 2 Jahre vor mich hinstudieren, in der Hoffnung "man" könnte dich irgendwann übersehen.
    Was spricht dagegen, dir den Gesprächstermin dort selbst zu besorgen? Und da musst du dich auch nicht drauf vorbereiten, das ist kein häufig durchgeführtes Verfahren nach Schema F sondern dein Arbeitgeber bietet dir Gesprächsbereitschaft an und du bist so ehrlich als möglich.


    Solange die Straftat nicht gestrichen wurde ist sie existent, da kannst du m.E. nur offensiv mit umgehen.

  • Ich kapiere deinen "Werdegang" nicht. Wenn du dich für das Referendariat am Gymnasium bisher bewerben konntest, wieso kannst du das nicht auch in anderen Bundesländern tun? Insbesondere in NRW, wo es keine Absagen fürs Ref gibt.


    Was du da rumstudierst um plötzlich auf die Mittelschule zu wechseln etc. Ist mir vollkommen schleierhaft.

  • Siehe oben - sie ist gestrichen, getilgt aufgrund der Verjährungsfrist . 5.2.2019, aber aufgrund Paragraph 52 des BZRG ist eine Tilgung leider nicht gleichzusetzen mit "jetzt bin ich aus dem Schneider", gerade im Bezug auf den öffentlichen Dienst.


    Das Gespräch vorzuverlegen war auch meine Idee zunächst, das hatte ich sogar fest vor, dagegen spricht momentandie Unterstützung seitens "der Verantwortlichen", die mir nicht sagen wollen an wen ich mich wenden muss,wobei ich explizit um Kontaktpersonen gebeten hatte. Die Zuständige, die das Gespräch für das Lehramt am Gymnasien initiiert hätte schrieb nur "über die Einstellung von Referendaren für das Lehramt an Mittelschulen entscheiden die Regierungen. Sie müssten sich mit Ihrem Anliegen daher bitte dorthin wenden".


    "Regierung", wow.... Überaus genau und hilfreich....


    Zum anderen spricht dagegen, dass das Thema zum Zeitpunkt Ende 2020 so oder so wieder aufgegriffen wird da ich laut Anwältin das Strafverfahren auf gar keinen Fall verschwiegen darf, sonst könnten bittere Konsequenzen später folgen falls es noch rückwirkend entdeckt wird. Ich aber nun noch nicht kkageberechtigt bin da zum jetzigen Zeitpunkt keine Bewerbung vorliegt und der Anwalt somit machtlos wäre.


    Gegen den Entscheid kann aber in jedem Fall geklagt werden, sollte.... Ich abgelehnt werden. Es werden dann satte 12 Jahre dazwischen liegen. Februar 2009 Verurteilung - Februar 2021 Beginn Referendariat.


    Klar, mir persönlich (schon allein aus Motivationsgründen, ich darf sogar EWS Examen und zula nochmal machen, wegen "wir müssen den Wettbewerbscharskter aufrecht erhalten und können die Staatsexamina aus dem Gymnasialstudium leider nicht anrechnen") wäre es auch lieber gleich Bescheid zu wissen.

  • Ich kapiere deinen "Werdegang" nicht. Wenn du dich für das Referendariat am Gymnasium bisher bewerben konntest, wieso kannst du das nicht auch in anderen Bundesländern tun? Insbesondere in NRW, wo es keine Absagen fürs Ref gibt.


    Was du da rumstudierst um plötzlich auf die Mittelschule zu wechseln etc. Ist mir vollkommen schleierhaft.

    Klar, das wirkt auch verwirrend, versteh ich, ich versuche es mal zu erklären.


    Das Gymnasium ist für mich nicht mehr relevant (alles im Kontext Englisch und Spanisch und Bayern). Dass ne alte Kommilitonin sogar mit ihrem (für mich zumindest unvorstellbar zu erreichenden) Schnitt von 1.4 derzeit auf der Warteliste ist hat mir dicke gereicht. Was will ich da mit meiner 2.8 reißen...., da hätte ich im Ref ständig den Gedanken "warum mach ich mir den Stress nur um nachher im Regen zu stehen". Da bin ich nicht der Typ Mensch dafür....., rein vom Lesen her ist das Referendariat eine unglaublich kräftezehrende Angelegenheit, und da will "man" doch im Gegenstück dann auch was rausbekommen.


    Mittelschule dagegen wird händeringend gesucht, sogar schnittunabhängig, weils einfach kaum jemand studiert und es mehr zu vergebende Stellen gibt wie es Studenten gibt, deshalb auch politisch die ganzen Umschulungsmaßnahmen zur Zeit, die ich auch hätte wahrnehmen können aaaaaber! erst nachdem ich das Referendariat für das Gymnasium gemacht hätte meinte der liebe Sacharbeiter. Deshalb hab ich gesagt hänge ich nochmal 3-4 Semester dran und kann dann "beruhigter" ins Ref.

  • Nimms mir nicht übel, aber du hattest nach Meinungen gefragt. Und meine Meinung ist: ich höre so ein permanentes, leises mimimi.
    Man hat mich damals nicht informiert, was meine Dummheiten für Konsequenzen haben/man will mir nichts Genaues sagen/man zwingt mich, noch mal das 1. Stex zu machen...


    Vielleicht liege ich falsch aber so blöd das auch alles ist: jeden Schritt, den du gegangen bist, hast du zu verantworten, inklusive des Wechsels auf Mittelschule. Es geht mir dabei nicht um ein "selbst Schuld", sondern darum, dass ich an deiner Stelle aufpassen würde, was das Schuld-bei-anderen-Suchen angeht.


    Viel Erfolg dir jedenfalls, du hast ja jetzt eine Anwältin und das ist sowieso die beste Anlaufstelle.

  • neee alles gut ;), übel nehm ich hier niemanden was


    wobei ich nicht erkenne wo ich irgendwo jemanden die Schuld (für was eigentlich) in die Schuhe geschoben hätte?



    edit: achsooo , dieses "hätte man mich informiert", ne klar, es wäre absolut utopisch gewesen wenn eine Person aus dem Nichts aufgetaucht wäre und hätte mir gesagt: "du willst Lehrer werden, weißt aber schon dass du vorbestraft bist und der Paragraph 52 unter Ausnahmen regelt dass selbst bei Tilgung von Straftaten sie dir immer noch zur Last gelegt werden".


    dieses "man" hab ich definitiv nicht an einer Person festgemacht. Ich war halt so naiv zu denken dass es verjährt und dass ich dann tatsächlich ausm Schneider bin, Paragraph 52 BZRG, um Gottes Willen, ich wusste damals noch nicht mal dass man Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis und BZRG unterscheidet :D

    • Offizieller Beitrag

    wenn du aber wegen Mittelschule einen Ausweg aus Bayern suchst: in NRW kriegt man vielleicht keine Stelle nachgeschmissen, aber es gibt Gymstellen. Mit Englisch kämst du sogar, wenn du flexibel bist, durchaus irgendwo unter und mit den Studienleistungen der Mittelschule (Examen würde ich aber tatsächlich trotzdem machen) würde man dich auch im Sek-1-Bereich nehmen (als Gym-Kraft, die man in den Fächern deines Sek-1-Studiums einsetzen würde)

  • Klar, mir persönlich (schon allein aus Motivationsgründen, ich darf sogar EWS Examen und zula nochmal machen, wegen "wir müssen den Wettbewerbscharskter aufrecht erhalten und können die Staatsexamina aus dem Gymnasialstudium leider nicht anrechnen") wäre es auch lieber gleich Bescheid zu wissen.

    Zumindest die Zula würde in BaWü anerkannt werden, wenn die in einem für den neuen Studienabschluss relevanten und zulässigen Fachbereich erfolgt ist. In meinem Fall war das von einem Uniabschluss in EW und Politik her eine Abschlussarbeit in EW, die dank Schulbezug als Zula neu begutachtet und dann anerkannt wurde. Falls du nicht gerade in Spanisch deine Abschlussarbeit verfasst hast, was an Mittelschulen nicht ganz so relevant sein dürfte, würde ich das an deiner Stelle noch einmal prüfen lassen und auch selbst die Prüfungsordnung lesen, was dort über die mögliche Anrechnung von Prüfungsleistungen im Staatsexamen steht.


    Solche "zusätzlichen Wege" können zwar anstrengend sein, ich habe aber mehr als einmal die Erfahrung im Leben gemacht, dass es sich lohnt, sich über die Rechtslage (auch in Form von Studien- und Prüfungsordnungen) genau zu informieren, damit man seine tatsächlichen Rechte und Pflichten kennt und nicht nur das, was andere Menschen daraus machen. Angesichts deiner persönlichen Vorgeschichte vielleicht ein empfehlenswerter Weg auch für dich und ein Lernschritt, den du auch künftigen Schülern mitgeben könntest.


    Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg erstmal für deinen Studienabschluss und den weiteren Weg.



    P.S.: Ich mag ja nicht ganz offen sein angesichts der Vorstrafe, die Offenheit, in der du hier aber schreibst und auch negativere Rückmeldungen wegsteckst finde ich durchaus beachtlich. Wenn es am Ende zu einem persönlichen Gespräch bzgl.der Bewerbung kommt versuch so offen und ehrlich und möglichst authentisch zu sein. Mach dir vorab aber sehr bewusst mit deinem Anwalt Gedanken, welche Art Fragen kommen könnten und wie du diese ehrlich, aber auch klug beantworten kannst ohne dir selbst nochmal ein Bein zu stellen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • wenn du aber wegen Mittelschule einen Ausweg aus Bayern suchst: in NRW kriegt man vielleicht keine Stelle nachgeschmissen, aber es gibt Gymstellen. Mit Englisch kämst du sogar, wenn du flexibel bist, durchaus irgendwo unter und mit den Studienleistungen der Mittelschule (Examen würde ich aber tatsächlich trotzdem machen) würde man dich auch im Sek-1-Bereich nehmen (als Gym-Kraft, die man in den Fächern deines Sek-1-Studiums einsetzen würde)

    ok danke, ja ist auch nicht grade uninteressant, ich frag mich nur wie sich die anderen Bundesländer verhalten werden wenn sie sehen dass ein voll ausgebildeter Lehrer mit Mittelschule (ja, ich weiß das sieht man dann..) nun in der Sekundarstufe I in Gesamtschulen, Hauptschulen unterrichten will. NRW habe ich übrigens heute morgen kontaktiert, bin mal gespannt ob da vielleicht das "ok" für ein Ablegen des Vorbereitungsdienstes kommen würde, bisher hab ich 2 Absagen und 2 auf Status "können wir noch nicht sagen, muss gesondert geprüft werden". Bisher alles angrenzende Bundesländer, überleg mir auch schon ob ich mal einen Blick auf Berlin werfen soll, pressetechnisch liest man von Berlin und NRW immer am meisten bezüglich "Wir brauchen Lehrer"


    Meine Anwältin riet mir auch wirklich jedes Bundesland zu kontaktieren ob der Vorbereitungsdienst dort möglich wäre als Ausweichoption, da Bayern die "pingeligsten" sind und Sie sich durchaus vorstellen kann dass einige Bundesländer (gerade wenn wie bei mir nun wirklich alles getilgt ist) da "gnädiger" verfahren.


    Wobei ich mir rein perspektivenmäßig im Sinne von "komme ich unter" mit einem Mittelschulexamen in Bayern absolut keine Gedanken machen muss. Aber ja.....es ist wies is....



    Ja gerade das Gespräch bereitet mir ja übelste Kopfzerbrechen^^, aber ich glaub es bringt alles nix sich da jetzt verrückt zu machen. Wie gesagt möchte ich einfach nicht, dass das auf meine Lernmotivation schlägt, es ist schon schlimm genug dass es im Hinterkopf ist und sich oftmals nach vorne durchdrängt ins Bewusstsein, aber ich hätte es halt gern im Hinterkopf verbannt und nun bis zum Examen im Herbst 2020 einfach einen freien Kopf. Nennt es Selbstmanipulation^^.


  • also Zula muss ich schon nochmal machen, das ist auch wirklich verständlich, sie wurde wie sie schon anmerkten, in Spanisch angefertigt. Ne, das passt schon.


    EWS ähm...ja...hab mich da mit den Leitern des Instituts unterhalten und die haben sich doch sehr stark darüber gewundert, so sehr dass sie den Schrieb eingescannt haben wollten vom Kultusministerium. Es ist schon bissel.....*hust*, nicht nur dass die Themen identisch sind, es gibt sogar Fälle wo Wort-für-Wort die gleiche Frage aufkam für alle Schularten.....aber gut ey, das passt schon. Da bin ich jetzt grade übrigens dran bis in einem Monat noch ein Praktikum losgeht, und das macht eigentlich so ganz Spaß. Psychologie des Lehrens und Lernens, da lernt man doch schon einiges was wirklich wertvoll ist, auch über sich selber als Person.



    Und zu den Meinungen...ne wie gesagt, das was wir als "Meinungen" in die Welt setzen sind in 99% der Fälle summierte, kontextbezogene Momentaufnahmen und so sehr man sie zu respektieren hat, sie sind im Grunde nichtsaussagend bezüglich der GESAMTEN Person, und diese definiert sich durch weitaus mehr wie eine Angelegenheit (bei mir nun Angelegenheit Straftat im Kontext Lehramt). Deshalb nehme ich sowas nur zur Kenntnis, berührt mich aber emotional nicht (oft zum Missgefallen der anderen)

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