Beurlaubung in den Privatschuldienst

  • Hallo,


    Ich möchte mich aus gesundheitlichen Gründen von einer Realschule an eine Privatschule mit sehr kleinen Klassen beurlauben lassen.
    Die Schulleitung der Privatschule machte mir allerdings wenig Hoffnungen, als Beamtin derzeit eine Beurlaubung zu bekommen, weil Baden-Württemberg händeringend nach Lehrern sucht und demnach „dienstliche Belange“ meinem Wunsch entgegenstünden.


    Weiß jemand, ob man mit einem ärztlichen Gutachten (stressbedingte Kopfschmerzen, Burnout-Gefahr) bessere Chancen hat, die Beurlaubung zu bekommen? Gibt es da sogenannte Härtefallregelungen?


    Vielen Dank für die Hilfe...


    Mirofinesse

  • Ich würde weniger auf ein ärztliches Gutachten setzen als auf persönliche Gespräche mit Leuten, die etwas zu sagen haben, setzen. Mach klar, dass Du über kurz oder lang ausfallen wirst, wenn Du nicht die Möglichkeit zur persönlichen Entlastung bekommst. Eine Garantie ist das natürlich nicht.


    An was für eine Schule willst du denn, dass Du Dir dort diese Entlastung erhoffst?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Huhu,
    ich weiß, es ist unhöflich eine Frage nicht zu beantworten, aber eine Gegenfrage zu stellen. Vielleicht ist das aber eine Option: ich arbeite in Hessen an einer Privatschule, die als Ersatzschule anerkannt ist. Der Großteil des Kollegiums ist nicht verbeamtet. Ein paar wurden auf eigenen Wunsch zu uns abgeordnet. Einige andere wurden bei uns verbeamtet, es wurden also sozusagen Planstellen geschaffen. Gibt es solche Konstrukte bei Euch im Ländle auch? Oder muss in Deinem Fall beurlaubt werden, vielleicht auch weil die Schule, an der Du zukünftig arbeiten willst, keine Ersatzschule ist?

  • Hallo,
    aus eigener Erfahrung: Beurlaubung wird aus solchen persönlichen Gründen eher abgelehnt. Ein ärztliches Schreiben bringt gar nichts. Zumal der Kausalzusammenhang zwischen Schulwechsel und Burnout nicht zwingend gezogen werden kann (Sag nicht ich, sondern die Dame vom Amt). Sprich: Sie bieten dir Stundenreduktion an oder einen Wechsel an eine Schule im gleichen Bezirk, die sie für stressfreier halten.
    Gruß Tanis

    • Offizieller Beitrag

    nur so als Gedankenanstoß, bzw. weil ich neugierig bin:


    kennst du die in Frage kommende Privatschule sozusagen "von innen"?
    Nur weil die Klassen kleiner sind, muss es ja nicht weniger stressig sein. Je nach Klientel kann auch eine Privatschule ganz schön anstrengen: ich denke in erster Linie an Forderungen mancher Helikopter-Eltern, bzw. an gehäufte Anzahl schwieriger Schüler, deren Eltern sich mit der Anmeldung an einer Privatschule ein Stück eines Freifahrtscheins erkaufen wollen.
    Kann sein, muss natürlich nicht ;)

  • Was sagt denn euer Landesbeamtengesetz? Ich sehe dort zur Beurlaubung nur familiäre Gründe mit dem Zusatz "(3)Während der Beurlaubung dürfen nur solche Nebentätigkeiten genehmigt werden, die dem Zweck der Bewilligung des Urlaubs nicht zuwiderlaufen."


    Wenn du also Kinder großziehen willst, wäre eine Anstellung an einer anderen Schule widersinnig. Aus gesundheitlichen Gründen im Übrigen (in der Theorie) auch. Ich wäre also mit der Begründung vorsichtig und würde in der Gewerkschaft meines Vertrauens fragen, die kennen auch die Bewerbersituation besser...

  • Vielen Dank für alle Antworten. Die Privatschule ist eine Hörgeschädigten-Schule, die auch „normale“ Realschullehrer einstellt - und ich kenne sie von einem Blockpraktikum, das ich dort vor vielen Jahren absolvierte und kenne Lehrer, die dort arbeiten.
    Tanis: Die Befürchtung habe ich auch, dass sie sagen, durch den Wechsel ist ja keine Besserung garantiert...ich denke eben, wenn ich maximal 8 Schüler habe, und mögen sie noch so anstrengend sein, kriegen sie nie den Lärmpegel hin, wie eine Realschulklasse (in der sich mehr Hauptschüler als Realschüler befinden). Die Kopfschmerzen, bzw. Migräneattacken, bekomme ich ja, weil es zu laut ist und zu viele Reize auf mich einströmen.
    Da ich derzeit nur zehn Stunden arbeite, kann ich ja eigentlich kaum mehr reduzieren...
    Gott sei Dank habe ich demnach auch nur drei Mal in der Woche Kopfschmerzen (und am Vorabend auch manchmal).
    @Indigo1507 ich bin fast sicher, dass die Schule eine „Ersatzschule“ ist - sie nehmen sowohl verbeamtete Lehrer, als auch Angestellte....nur muss ich mich eben beurlauben lassen, sonst verliere ich sämtliche Pensionsansprüche und das will ich ja auch nicht.
    @Krabappel Meine Kinder ziehe ich ja groß, so oder so. Nur mag ich nicht mehr ständig Kopfschmerzen haben (ich hab natürlich schon viel versucht, um die auf einen anderen Weg loszuwerden!) Ich werde mich auch mal beim Personalrat erkundigen, welche Rechte ich habe....

  • @all: es geht um die "Beurlaubung in den Privatschuldienst", nicht um eine allgemeine Beurlaubung ohne Bezüge.
    Mirofinesse: Mit der Annahme, eine Klasse von acht (noch dazu hörgeschädigten) Kindern sei per se leiser als eine Regelklasse, wäre ich vorsichtig.
    Aufpassen solltest Du auch hinsichtlich der Bezahlung an der Privatschule. Wenn sie staatlich anerkannt ist, bekommst Du ja weiterhin Deine Bezüge. Es gibt aber viele Privatschulen, die die Beihilfe nicht übernehmen. Das solltest Du unbedingt im Vorfeld klären.

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  • Die Kopfschmerzen, bzw. Migräneattacken, bekomme ich ja, weil es zu laut ist und zu viele Reize auf mich einströmen.

    Nur nebenbei, aus eigener Erfahrung! An einer hörgeschädigten Schule ist es innerhalb der Sek.I-Klassen "mindestens" genauso laut/leise wie an jeder Regelschule!
    Das ist ein Irrglaube, welchem viele Menschen verfallen :)

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

  • Klar ist aber auch, acht laute Kinder können nicht so laut sein wie 28 laute Kinder!
    Schon rechnerisch...


    Die Beihilfe gibt es genauso....aber darum geht es gar nicht.
    Mir geht es nur darum, ob und wie ich beurlaubt werden kann oder nicht!


    Dank für die Rückmeldungen, ich werd es einfach versuchen am Schulamt...


    Wünsche eine gute (Schul-)Zeit und starke Nerven! Bis irgendwann...:-) :wink2:

  • Klar ist aber auch, acht laute Kinder können nicht so laut sein wie 28 laute Kinder!
    Schon rechnerisch...

    Hm. Kommt sicher auf die Kinder an. Ich würde da schon auf kollegiale Erfahrungen vertrauen.

    Die Beihilfe gibt es genauso....aber darum geht es gar nicht.

    Dann entschuldige den Hinweis. Ich dachte, da Du eigene Kinder erwähnt hast, könnte das für Dich schon von Belang sein, zumal Dir das möglicherweise nicht auf die Nase gebunden würde.

    Bis irgendwann

    Keine Kritik, nur ein Hinweis: Schöner wäre "Ich melde mich dann nochmal und berichte, was dabei rausgekommen ist. Das könnte nämlich für Kollegen interessant sein, die in der gleichen Situation sind wie ich."

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