Keine Freigabe des Landes Niedersachsen-kann ich nichts tun?

  • liebe lesende...


    ich, verbeamtet in schleswig-holstein....nun seit 10 jahren in niedersachen, möchte zurück nach schleswig-holstein um mich um meine verwitwete, fast blinde schwiegermutter kümmern zu können...


    unsere familie hat sich zu diesem schritt entschlossen und ich habe einen versetzungsantrag gestellt....
    außerdem haben wir bereits einige dinge angeschoben....käufer für das haus.... haus in der neuen region....neue arbeitsstelle für den partner...
    und tatsächlich scheint sich alles zu fügen....


    doch nun scheint es so, als wenn ich keine freigabe des dezernenten in nds bekomme....
    es ist verrückt....und ich suche nach ideen/ möglichkeiten unsere umsiedelungsziele doch noch zu realisieren.....


    weiß jemand rat?


    weitere wartezeit würde konsequenzen für die schwiegermutter bedeuten....pflegeheim?
    DAS kann es doch echt nicht sein?


    C.

  • weiß jemand rat?

    Den einzigen, zugleich kürzesten und für solche Situationen universell gültigen: Geh zum Anwalt. Gehe dafür in die nächste größere Stadt, such Dir explizit einen Verwaltungsrechtler (sind selten). Ein Wald- und Wiesenanwalt ist mit der Materie überfordert.


    Davon abgesehen: Hast Du denn schon eine Stelle in S-H? Könntest Du in NDS den Dienst quittieren und in S-H neu verbeamtet werden?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Könntest Du in NDS den Dienst quittieren und in S-H neu verbeamtet werden?

    Ich weiß ja nicht, ob das ein Köder ist, damit jemand dein Lieblingsthema triggert... ;)
    Ich machs trotzdem: Wenn man kündigt, gehen die bislang angesammelten Pensionsansprüche insofern verloren, als man in der Rentenversicherung nachversichert wird, allerdings nur mit dem Arbeitgeberanteil. Im neuen Bundesland fängt man wieder bei Null an, sich Pensionsansprüche zu erarbeiten. Bei 10 bisherigen Dienstjahren könnte da einiges verloren gehen.
    Außerdem muss man natürlich dann im neuen Dienstverhältnis alle Hürden nehmen: Amtsarzt (der allerdings auch beim Versetzungsverfahren zwischen den Ländern kommen könnte), Probezeit etc.
    Und jetzt los, @fossi74 ;)


    @cklaudia
    Ich würde dir, neben Fossis hervorragendem Rat (ohne jede Ironie!), noch dazu raten, viele Gespräche zu führen: Mit deinem Schulleiter, mit dem Dezernenten, vor allem und ganz wichtig aber mit dem Personalrat, der hier bei euch in der Mitbestimmung ist (Haupt-, Gesamt, Bezirkspersonalrat?). Je mehr Leute über deinen "Fall" informiert sind, desto mehr Leute können sich für dich einsetzen.
    Du schreibst "doch nun scheint es". Das klingt so, als sei es noch nicht entschieden. Häng dich morgen ans Telefon und geh allen möglichen Leuten, die mit der Sache zu tun haben (könnten), gehörig auf die Nerven.
    Und such dir einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt (vgl. Fossi).

  • Liebe C.,


    ich kann Dir natürlich nur berichten, wie ein solches Problem, wie Du es beschreibst, in meinem (ehemaligen, weil ich ja längst im Ruhestand bin) kleinen Wirkungskreis in meinem kleinen Regierungsbezirk im Süden Baden-Württembergs gelöst werden könnte:


    1. Formularbasierte Versetzungsanträge sind zunächst einmal eben Verwaltungsvorgänge, die auch verwaltungsmäßig abgearbeitet werden müssen/können/sollen....


    2. Wichtig ist, dass man für sein Anliegen eine starke Unterstützung bekommt. Zunächst ist hier die Schulleitung gefragt. Der /die Schulleiter ist regelmäßig im Kontakt mit dem Personalreferenten der Schulabteilung des Regierungspräsidiums. Wenn der Dein Anliegen unterstützt, ist das schon sehr hilfreich.


    3. Versetzungen sind mitbestimmungspflichtig. Der Dezernent muss alle Versetzungsanträge mit dem Bezirkspersonalrat erörtern. Das heißt für Dich, dass es sehr sinnvoll sein kann, mit einem Mitglied (oder gleich mit dem/der Vorsitzenden) des BPR Kontakt aufzunehmen. Persönliche Gespräche sind erfahrungsgemäß besser als Briefe!


    4. Was hindert Dich, mit dem zuständigen Dezernenten das persönliche Gespräch zu suchen? Die Leute in den Schulverwaltungen sind keine Unmenschen, sondern Dienstleister für die Schulen und die Kolleginnen und Kollegen! Persönliches Gespräch heißt für mich aber nicht ein Telefonanruf, sondern ein vereinbarter Besuchstermin im Amt. Aus meiner eigenen Erfahrung als Schulleiter weiß ich, dass auf diesem Weg einige Male Lösungen gefunden wurden, die vorher nicht denkbar waren.


    Ich wünsche Dir alles Gute!

  • DS für eure antworten...


    anwalt....puhhhhh....


    da ich ja in schleswig-holstein verbeamtet worden bin und die mich vor 10 Jahren ja an niedersachsen freigegeben habe, dachte ich, den derzernenten dort im kreis auch noch zu kontaktieren...
    was meint ihr dazu?

  • Lieblingsthema

    Aber doch nicht in so einem Fall. Dass die Pensionsansprüche verloren gehen, wusste ich nicht, ich hätte gedacht, dass die übertragen werden.


    Das mit dem hervorragenden Rat gebe ich übrigens gern zurück :rose: . Reden ist erstmal natürlich besser als Anwalt, den ich auch zunächst mehr als kompetenten Ratgeber gedacht hatte.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • @magister999
    ein telefonat mit dem schulamt gab es tatsächlich schon...ich dachte, es wär auch gut, die dinge persönlich zu erläutern...


    ein persönlicher termin wäre eine idee-ob er sich zeit für mich nehmen wird...er weiß schließlich, was kommen wird....
    ;0)
    ich bin unsicher, ob ich dem gewachsen wäre...ich bin mittlerweile recht emotional bei dem thema...
    wir kümmern uns im moment ja über 150km hinweg entfernt um die ständig hilfsbedürftige schwiegermutter....das laugt aus....

  • Dass die Pensionsansprüche verloren gehen, wusste ich nicht, ich hätte gedacht, dass die übertragen werden.

    Vielleicht sind meine Infos auch veraltet. Offenbar lag ich auch falsch damit, dass nur der Arbeitgeberanteil nachversichert wird - zumindest für NDS.

  • ein persönlicher termin wäre eine idee-ob er sich zeit für mich nehmen wird...er weiß schließlich, was kommen wird....
    ;0)
    ich bin unsicher, ob ich dem gewachsen wäre...ich bin mittlerweile recht emotional bei dem thema...

    Mach einen Termin aus, sag, dass es dringend ist. Für Deine Emotionen musst Du Dich nicht schämen. Dezernenten und Schulleiter haben Verständnis für belastende Situationen, das darfst Du mir glauben.


    Noch mal mein dringender Rat: Mach was! Wenn Du nicht aktiv wirst, hast Du nicht genug getan.

  • Ich bin gerade sehr erstaunt zu lesen, die Pension würde „weg“ sein. Ich habe einen Bundeslandwechsel per Kündigung- Neueinstellung hinter mir. Die Nachversicherung wurde „herausgeschoben“, da sich ein neues Beamtenverhältnis anschloss. Im Bescheid stand, falls man danach in ein Angestelltenverhältnis ginge, würde nachversichert werden. Die Dienstzeit wurde ganz normal als ruhegehaltsfähig anerkannt .
    Es war die schnellste und einfachste Art das Bundeland zu wechseln .
    Probleme/Risiken waren in meinem Fall:
    Neuverbeamtung erfolgte zunächst wieder auf Probe, aber mit verkürzter Probezeit von einem Jahr.
    Erneute Gesundheitspüfung
    Man kündigt nur mit Absichtserklärung in der Hand, die Ernennung erfolgt erst am ersten Schultag im neuen Bundesland. Da darf halt nichts „dazwischenkommen“.
    Ansonsten war es alles ziemlich unproblematisch und ich würde es für die Familie auch wieder so machen.
    Wenn man eine entsprechende Entschlossenheit signalisiert, wird man aber vielleicht auch in Gesprächen eine normale Versetzung erreichen.
    Viel Erfolg !

  • Okay, ich ziehe meine Aussage zurück, da ich sie nicht belegen kann.
    Als ich vor mehreren Jahren das Bundesland gewechselt habe, hatte ich diese Info. Ich weiß aber nicht mehr genau, woher ich sie damals hatte, also wie verlässlich die Quelle war. Nachdem ich dann per Versetzung in das andere Bundesland gekommen bin, war die Frage auch hinfällig.


    Deshalb möchte ich es jetzt lieber so formulieren: Bevor du kündigst, solltest du dich unbedingt an verlässlicher Stelle informieren, ob deine Pensionsansprüche auch in jedem Fall übernommen werden, selbst wenn du das Dienstverhältnis mit deinem alten Dienstherrn aufkündigst.

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