Hallo an alle,
ich hoffe, dass ihr mir bei der Beantwortung der folgenden Frage bzgl. der Einstellungsvoraussetzungen beim Seiteneinstieg in den Schuldienst im Mangelfach Informatik / Informationstechnik in Rheinland-Pfalz helfen könnt. Laut website kann die fachliche Eignung wie folgt nachgewiesen werden:
ZitatAlles anzeigenSeiteneinstieg in den Schuldienst
EinstellungsvoraussetzungenEs bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten, die fachliche Eignung für den Seiteneinstieg nachzuweisen:
1. Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach
- Diplom, Magister im Hauptfach, Master einer Universität oder
- ein vergleichbarer Hochschulabschluss
in der Regel zusätzlich in einem zweiten Lehramtsfach
- Vordiplom oder
- Zwischenprüfung oder
- Bachelor oder
- vergleichbare Leistungen (Nachweis von ca. 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten)
Für die Fächer Bildende Kunst und Musik ist für die Lehrämter an Realschulen plus und Gymnasien grundsätzlich kein zweites Fach nachzuweisen.
Ich habe 2004 das erste Staatsexamen in den Rechstwissenschaften erfolgreich abgeschlossen. Anschliessend habe ich ab 2005 an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Wirtschaftsinformatik studiert und dieses Studium erfolgreich mit dem Diplom 2008 abgeschlossen. Seit 2005 bin ich durchgehend in wechselnden Postionen im In- und mittlerweile Ausland tätig.
Ich denke, dass das Diplom in Wirtschaftsinformatik den Hochschulabschluss im Bedarfsfach abdecken sollte, allerdings bin ich mir nicht sicher bzgl. des Staatsexamens in Rechtswissenschaften, da dies ja eigentlich kein zweites Lehramtsfach ist.
Was meint ihr?
Danke und Gruss,
JohnnyT