Sachbeschädigung durch Schüler

  • Zwei meiner Schüler haben mich von hinten mit Tinte angespritzt und nun ist meine Hose kaputt. Leider kann man das laut 2 Reinigungen nicht reinigen, die blauen Flecken würden dann eben weiß.
    Meine ursprüngliche Idee war, dass die Schüler die Reinigung bezahlen. Geht nun nicht.
    Konsequenzen sind bereits mit der Schulleitung und Schulsozialarbeitn abgesprochen: Reinigung bezahlen, 2 Nachmittage dem Hausmeister helfen und nicht am Klassenausflug teilnehmen.
    Was mache ich aber nun mit dem Sachschaden?
    Für Ideen wäre ich dankbar.
    Claudio- neu hier und ratlos

  • Naja, darauf wirst du wohl hocken bleiben (bei einer Hose soger im Wortsinne ;)).
    Ich denke, die Schüler sind gestraft genug und das ist dann eben "Berufsrisiko".
    Oder meintest du, ob eine Versicherung dafür zahlt? Das weiß ich nicht. So wertvolle Hosen trage ich nicht :)
    Waren die Schüler denn angemessen zerknirscht?

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Müsste da nicht theoretisch die Haftpflicht der Eltern für aufkommen?


    Ist die Frage, ob der Aufwand sich lohnt. Ich bin auch selbst in der Lage Klamotten zu zerstören, passiert halt.

  • Es geht für mich darum, dass die Schüler lernen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.
    Die Sachbeschädigung war Absicht.
    Sie sind 11Jahre.
    Nein, eher keine Reue, das sind zwei, die für ihre Aktionen gegen Lehrer und Mitschüler bekannt sind und von den Eltern den Rücken gestärkt bekommen.
    Schüler aus der Klasse haben mir später gesagt, sie hätten gewusst, dass es die zwei waren, hätten es mir aber aus Angst vor denen, nicht gesagt.

  • Wäre es keine Absicht gewesen, hätte ich es auf sich beruhen lassen und eine Entschuldigung akzeptiert. Im normalen Leben musst du ja auch bezahlen, wenn du jemandem etwas kaputt machst. Und wir sollen die Schüler ja auch gesellschaftsfähig machen.

  • Ob sich der Aufwand lohnt, frage ich mich auch, Neuwert 120 €, 1Jahr alt. Es waren übrigens 2 Hosen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen.

  • Ah, ok. Ja, das ist dann richtig schmerzhaft. Nein. leider weiß ich da keine weitere Handhabe/habe keine Idee.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Du hast oben geschrieben, dass du die Konsequenzen (Reinigung bezahlen, Hausmeister helfen, kein Klassenausflug) bereits mit der Schulleitung abgesprochen hast.


    Warum geht es jetzt doch nicht, dass die Schüler die Reinigung übernehmen? Wer hat sich dagegen ausgesprochen? Eltern? Schulleitung?
    Ansonsten sehe ich auch die Haftpflicht der Eltern in der Pflicht? Was sagen diese dazu?

  • Schadensersatz zu erlangen bedeutet erstmal, dass genau zu prüfen wäre, wer hier seiner Aufsichtspflicht womöglich nicht nachgekommen ist. Die Eltern waren nicht vor Ort, dürfen erstmal davon ausgehen, dass ihre strafmündigen Kinder in der Schule angemessen beaufsichtig werden. Vor diesem Hintergrund würde auch eine zivilrechtliche Haftung in Form von Schadensersatz geprüft werden wenn die Eltern sich quer stellen.
    Da die Eltern hier auf keinen Fall ihre Aufsichtspflicht verletzt haben können, die Kinder wohl aber bereits mit 11 Jahren deliktfähig sind, greift meines Wissens keine Haftpflicht mehr (die Aufsichtspflicht lag wenn, dann bei der Schule). Wenn die zwei bereits bekannt sind für mutwillige Zerstörungsakte ist von einer besonderen Verpflichtung zur Beaufsichtigung auszugehen (Stichworte Alter-Reife-Situation). Bei uns gibt es da eine Handvoll Klassen, die beispielsweise in kleinen Pausen zwischen zwei Einzelstunden nicht alleine gelassen werden dürfen, weil es sonst zuverlässig zu Zwischenfällen kommt. Da du an einer GMS unterrichtest, würde ich vermuten, dass ein Teil eurer Klientel ähnlich ist.



    Also:


    1. mögliche Aufsichtspflichtverletzung schulintern prüfen (wenn nicht vorliegend, weiter mit 2.)
    2. Absprache mit Elternhaus - im Idealfall unterstützen diese schulische Maßnahmen und der Nachwuchs muss den Schaden vom Taschengeld begleichen (wenn nicht möglich, da Eltern Zusammenarbeit verweigern weiter mit 3.)
    3. zivilrechtliche Schritte

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Einige allgemeine Hinweise, für eine Rechtsberatung im Einzelfall befrage man seinen Anwalt:


    Ab dem vollendeten siebten Lebensjahr sind auch Minderjährige zu Schadensersatz verpflichtet (siehe §§ 823,828 BGB), es sei denn sie haben bei der "Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" (§828 Abs. 3). Allerdings könnte dem Aufsichtspflichtigen (also hier der Lehrkraft) eine Teilschuld zugerechnet werden. Den entsprechenden finanziellen Anteil müsste dann erst einmal der Dienstherr tragen, den er sich dann bei bei der Lehrkraft bei grober oder vorsätzlicher Verletzung der Aufsichtspflicht zurückholen könnte.


    Schwierig wird es natürlich dann, wenn die Minderjährigen über kein eigenes Vermögen verfügen. So etwas wie Taschengeldpfändung ist kaum vorstellbar (Gerichtsvollzieher, der sprichtwörtlich eine Taschenpfändung bei den Minderjährigen macht?). Aber man könnte natürlich eine vollstreckbaren Titel erwirken, der dann erst nach 30 Jahren verjährt...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Danke für die Beiträge. Ich habe mir schon gedacht, dass das schwierig wird, sprich die Schüler für den Sachschaden in die Verantwortung zu nehmen


    Zur Aufsicht: Ich war in der Klasse, aber, wenn die den Moment abpassen, wo ich Ihnen den Rücken zuwende, kann man ja wohl nicht von Aufsichtsverletzung reden. Aber hilft ja auch nichts.


    Da ich meine Klasse kenne, gehe ich auch erst raus, wenn die nächste Lehrkraft kommt und bin immer nach der Pause vor ihnen im Klassenzimmer. Ist hilfreich.


    Also, danke für die ausführlichen Antworten. Nur schade, dass sie so nicht lernen, dass man die Verantwortung für eine Sachbeschädigung auch monetär übernehmen muss.

  • Zusammenarbeit mit dem Elternhaus?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Schüler anzeigen plus Eltern dazuholen. Auch wenn die ihre Sprösslinge in Schutz nehmen: Konsequenzen aufzeigen und eine außergerichtliche Einigung vorschlagen.


    Ich hab sowas auch schon mit Schülern durch die mir ein sehr gutes Hemd absichtlich beschmutzt haben.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Die Eltern sind leider nicht in der Lage vernünftig zu kommunizieren, kommen schreiend und voller Vorwürfe ins Gespräch, man kommt kaum zu Wort, also, wen wundert es, dass die Schüler so sind.



    Schüler anzeigen plus Eltern dazuholen. Auch wenn die ihre Sprösslinge in Schutz nehmen: Konsequenzen aufzeigen und eine außergerichtliche Einigung vorschlagen.


    Ich hab sowas auch schon mit Schülern durch die mir ein sehr gutes Hemd beschmutzt haben.

    Wie war die Einigung, Kapa?

  • Du hast oben geschrieben, dass du die Konsequenzen (Reinigung bezahlen, Hausmeister helfen, kein Klassenausflug) bereits mit der Schulleitung abgesprochen hast.


    Warum geht es jetzt doch nicht, dass die Schüler die Reinigung übernehmen? Wer hat sich dagegen ausgesprochen? Eltern? Schulleitung?
    Ansonsten sehe ich auch die Haftpflicht der Eltern in der Pflicht? Was sagen diese dazu?

    Die Hosen sind laut Reinigung kaputt. Aber ich werfe sie trotzdem mal in die Waschmaschine, mal sehen, vielleicht geht es ja raus.

  • Das habe ich ehrlich gesagt schon fast vermutet, dennoch natürlich gerade in so einem Fall sehr sehr ärgerlich, da wäre eine gute Zusammenarbeit mit dem Elternhaus Gold wert. Da bleibt dir letztlich nur entweder den Schaden selbst zu tragen oder eben zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Letzteres würde ich allerdings nicht alleine angehen wollen, sondern mir die Rückendeckung meiner Schulleitung sichern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Warum geht es jetzt doch nicht, dass die Schüler die Reinigung übernehmen? Wer hat sich dagegen ausgesprochen? Eltern? Schulleitung?

    Wie oben zu lesen war: Die Reinigung hat gesagt, daß sie die Kleidungsstücke nicht mehr reinigen kann. Es müßte also neue Kleidung gekauft werden. Und ja, ich würde den Eltern den Kram in Rechnung stellen und dann mal gucken was passiert. ;)

  • Wie oben zu lesen war: Die Reinigung hat gesagt, daß sie die Kleidungsstücke nicht mehr reinigen kann. Es müßte also neue Kleidung gekauft werden. Und ja, ich würde den Eltern den Kram in Rechnung stellen und dann mal gucken was passiert. ;)

    Hatte das anders gelesen --- war ein langer Tag mit vielen Korrekturen :sterne:

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