Feststellungsverfahren

  • Hallo alle miteinander,


    ich habe folgendes Anliegen: Ich habe voraussichtlich die Möglichkeit, an einer Schule zu unterrichten. Der Haken and er ganzen Sache ist, dass ich jedoch nur als Angestellt im Rahmen des Feststellungsverfahrens unterrichten sollte.


    Gibt es hier Quereinsteiger, die über das Feststellungsverfahren angestellt sind und unterrichten? Wie habt ihr den Einstieg in die Schule und das Feststellungsverfahren erlebt? Wie geht es euch mit dem Gefühl, weniger Gehalt zu bekommen und kein 2. Staatsexamen zu haben?


    Ich freue mich auf eure Antworten :wink_1:


  • Ich habe voraussichtlich die Möglichkeit, an einer Schule zu unterrichten. Der Haken and er ganzen Sache ist, dass ich jedoch nur als Angestellt im Rahmen des Feststellungsverfahrens unterrichten sollte.


    Gibt es hier Quereinsteiger, die über das Feststellungsverfahren angestellt sind und unterrichten? Wie habt ihr den Einstieg in die Schule und das Feststellungsverfahren erlebt? Wie geht es euch mit dem Gefühl, weniger Gehalt zu bekommen und kein 2. Staatsexamen zu haben?

    Also verstehe ich das richtig: Du darfst an einer Schule unterrichten ohne Lehramtstudium, ohne Referendariat, direkt rein, möglichst lerneffizienten Unterrricht machen (ohne je gelernt zu haben, was das bedeutet), Noten geben (hoffentlich ohne "Würfel") und wirst, obwohl das erstmal faktisch eine Ausbildungsphase für dich ist, dennoch bereits bezahlt? Was genau ist daran ein "Haken" oder auch "Problem"? Ich finde, das klingt verdammt fair, geht mir im Ref schließlich nicht anders, dass ich für die gleiche Arbeit weniger Geld erhalte als meine fertig ausgebildeteten Kolleginnen und Kollegen, da ich eben noch keine voll qualifizierte Lehrkraft bin und erstmal noch an ganz vielen Stellen von der Erfahrung (und Qualifikation) meiner Kollegen beiderlei Geschlechts profitiere.


    Wenn sich das für dich anders anfühlen sollte (wonach der Post klingt): Qualifikation hilft mademoiselle Sopa und darf man als Lehrer durchaus auch leisten angesichts der Berufswahl und dem, was wir am Ende unseren SuS abverlangen!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • CDL, wärst du Schüler und dein Post ein Aufsatz, gäbe es ein "Thema verfehlt) dafür. Solche Posts von oben herab (Noten würfeln) sind weder fair noch hilfreich.


    Nun zur Frage: Ich hab mich nur am Rande mit dem Feststellungsverfahren beschäftigt. Für mich wär entscheidend, inwiefern perspektivisch eine Qualifikation möglich ist. Wenn ich langfristig eine Art von anerkanntem Abschluss bekommen könnte, wäre das für mich voll okay, auch mit schlechterer Bezahlung. Wenn es aber ewig dauert oder gar nicht möglich wäre, mich zu qualifizieren, wäre es für mich persönlich nichts. Ich hätte dann auch Angst, wieder gekündigt zu werden, wenn man mich nicht mehr ganz dringend braucht, oder mich durch eine ausgebildete Kraft zu ersetzen. Hinzu käme, dass ich mich dann auf Dauer schon minderwertig fühlen würde, nicht menschlich ;-), aber hinsichtlich meiner Qualifikation/Eignung.
    Also kurzum: die Perspektive wär für mich entscheidend, dann kann man auch mal ein paar schlechter bezahlte und harte Ausbildungsjahre in Kauf nehmen.

  • CDL, wärst du Schüler und dein Post ein Aufsatz, gäbe es ein "Thema verfehlt) dafür. Solche Posts von oben herab (Noten würfeln) sind weder fair noch hilfreich.


    (...)
    Also kurzum: die Perspektive wär für mich entscheidend, dann kann man auch mal ein paar schlechter bezahlte und harte Ausbildungsjahre in Kauf nehmen.

    Hmm, also wenn ich schreibe, dass ich während der Ausbildung (=Ref) weniger verdiene und dies auch normal ist während einer Ausbildungsphase ist das hors sujet, wenn du von "schlechter bezahlten Ausbildungsjahren" schreibst on topic. Kannst du mir ja gerne nochmal ohne das "Schulmeistern" erklären.


    Was die "gewürfelten Noten" anbelangt: Da gibt es aktuell einen Fall bei einem Familienmitglied an der Schule, wo eine Überprüfung der erteilten Fachnoten nur den Schluss zulässt, dass diese ohne jedwede fachliche Grundlage, rein auf Basis von persönlichen Gefühlen (aka "würfeln") erteilt worden sind. Zugegeben, die Person hat eine volle Lehrbefähigung, was nichts geholfen hat, dennoch halte ich es für kritisch, wenn Leute ohne jede Qualifikation (= Lehramtsstudium + Ref oder Fachstudium + Ref) in den Lehrberuf einsteigen. Woher soll z.B. im Hinblick auf Notengebung ein Quereinsteiger wissen, ob im eigenen Bundesland nur die kriteriale Norm zulässig ist, soziale und individuelle Norm aber nicht? Leistungsbeurteilung ist ein absolut zentraler Teil unserer beruflichen Tätigkeit und wirklich nicht leicht, umso wichtiger ist es zu wissen, in welchem schulrechtlichen und pädagogischen Rahmen man sich da bewegt. Von einem Quereinsteiger kann man hier weder zu Berufsbeginn Vorkenntnisse aus dem Studium erwarten, noch davon ausgehen, dass eine teilweise sehr überschaubare berufsbegleitende Qualifikationsphase auch nur annähernd die Kenntnisse vermitteln kann, die eine reguläre Ausbildung bringen würde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wir haben eine Kollegin, die seit über 20 Jahren im Schuldienst ist. Weil ihr die Qualifikation fehlt, darf sie nur eingeschränkt Klassen unterrichten, d.h. sie wird nur in den unteren Klassen eingesetzt. Sobald eine Klasse in die FOR-Phase geht, muss sie diese abgeben, weil sie die Zentralen Abschlussprüfungen nicht abnehmen darf und daher in den letzten beiden Halbjahren, wenn ihre SuS anfangen zu arbeiten, weil sie Licht am Ende des Tunnels sehen. Bei den bei uns ohnehin seltenen Beförderungsstellen in der Sek I darf sie sich nicht mitbewerben.
    Fachlich topfit, aber nie voll dabei und keinerlei Aussicht auf eine Beförderung. Ob und warum sie sich nie um eine Weiterqualifikation bemüht hat, weiß ich nicht, aber ich fände die Situation unbefriedigend.

  • Hallo alle miteinander und vielen Dank für die Kommentare :)


    Ich habe leider auch kein gutes Gefühl, nur über das Feststellungsverfahren an einer Schule zu unterrichten... Aber ich bin hin und her gerissen und denke mir, besser über das Feststellungsverfahren angestellt sei und zu unterrichten, als gar nicht....

  • Hast du denn aktuell einen Job, den du auch halbwegs magst? Von den Anderen hängt so eine Entscheidung ja auch immer ab. Und hast du überlegt, nebenher nochmal auf Lehramt zu studieren, wär das ne Möglichkeit?

  • ...oder zumindest einen vernünftigen Seiteneinstieg mit Ref. Damit qualifizierst du dich selbst entsprechend, lernst wirklich was es bedeutet guten Unterricht zu planen und durchzuführen und bekommst ensprechend danach auch die Bezüge einer vollqualifizierten Lehrkraft. Wenn es dein Beruf ist lohnt der Aufwand sich für dich allemal, in jedem Fall sollten es einem die künftigen Schüler wert sein, sich angemessen zu qualifizieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank für die Beiträge :)


    Ich habe aktuell einen Job, der in Ordnung ist. Aber ich werde auf Dauer in diesem Job nicht glücklich und das aus verschiedenen Gründen...


    Weiß jemand zufällig, ob folgende Aussage zustimmt: Wenn man über das Feststellungsverfahren an einem Berufskolleg in privater Trägerschaft angestellt wird und einen Planstelleninhabervertrag hat, dann sei es möglich, auch nach den drei Jahren (das Feststellungsverfahren dauert 3 Jahre) am Ende an eine staatliche Schule zu wechseln?

Werbung