Ich bin das ganze Schuljahr als mobile Reserve für eine angeblich langzeiterkrankte Lehrkraft eingesetzt! Diese Lehrkraft ist aber wieder im Dienst und wurde im laufenden Jahr an eine andere Schule im gleichen Schulamtsbezirk versetzt! Für mich und meine Familie ist die Situation äußerst schlecht, da ich (Teilzeit in Elternzeit) mit 1 Std. Fahrzeit kaum zurechtkomme! Nun wurde mir mitgeteilt, dass meine Versetzung an die besagte Schule wahrscheinlich ist, sobald meine Elternzeit endet, d.h. keine (eigentlich versprochene) Rückkehr an die Stammschule! Ist das alles rechtens? Personalrat ist eingeschaltet aber machtlos und empfiehlt einen Antrag auf Versetzung in einen anderen Schulamtsbezirk!
Mobile Reserve obwohl Lehrkraft wieder im Dienst!
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Zumindest hinterlässt du an deiner Einsatzschule anscheinend einen guten Eindruck. Hast du schon mit dem Schulamt Kontakt aufgenommen? Als ich noch in BY gearbeitet habe, gab es da immer gute Kommunikation. Weiß aber nicht, wie das in deinem Fall aussieht.
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@Petschi:
Wie es in Bayern rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Bei uns ist die Frage immer wie lange die Elternzeit dauerte. Also warst Du bis zu 11 Monaten und 29 Tagen weg (Elternzeit plus Mutterschutz vor der Geburt) oder waren es insg. 12 oder mehr Monate?
Soweit mir bekannt hat man nämlich nur bei Pausen von weniger als 12 Monaten einen Anspruch an die Stammschule zurückzukehren. -
ich bin schon das 2. Jahr wieder im Dienst und war das letzte Jahr an meiner Stammschule! Also kein Einsatz gleich nach der Elternzeit!
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Ich kenne zwar nicht die Gesetzesvorlagen, aber da Mittelschulen und Grundschulen von denselben Schulämtern verwaltet werden, kann ich dir die Erfahrungswerte geben:
Man hat keinen Anspruch an seiner Stammschule zu bleiben oder dorthin zurückzukehren. Inzwischen jonglieren die meisten Schulämter bei der Lehrerknappheit mit den Stunden so, wie es gerade passt. Bei uns mussten schon welche, obwohl die Klassenverteilung schon klar war, in die mobile Reserve gehen, weil wir neue Lehrer aufnehmen mussten, die das Referendariat fertig machen mussten oder zur Verbeamtung anstanden. Ebenso wurden Leute, die überschüssige Stunden hatten, einfach versetzt - allerdings hatten sie von der Fahrerei keinen Nachteil.
Wer mobile Reserve ist, hat keinen Anspruch auf eine Rückkehr an seine Stammschule. Eigentlich hat man gar keinen Anspruch. Man kann nur hoffen, dass die Schulleitung versucht sich für einen einzusetzen, was aber auch nur bedingt etwas bringt. Die Schulämter verteilen inzwischen die Leute so, wie sie von den Fächern, Stunden usw. passen.Dennoch glaube ich, dass du im Schulamt unter dem Aspekt vorsprechen kannst, dass du an eine Schule solltest, die näher an deinem Wohnort liegt. Das versuchen sie eher möglich zu machen, vor allem wenn man kleine Kinder hat. Aber die Stammschule punktet nicht mehr unbedingt.
Aber versuche dennoch mit den Leuten zu reden und bringe den Punkt der Wohnortnähe vor. Familienfreundlich ist man da eigentlich schon, wie ich das bisher mitbekommen habe.Wahrscheinlich wurde dir das falsch mitgeteilt: Man hat dich in den Augen des Schulamtes nicht mobil für eine Kollegin gemacht, sondern du bist grundsätzlich für das Schuljahr mobil gemacht worden. Es hat sich eben ergeben, dass du für die Kollegin eingesetzt wurdest. Wenn die Kollegin wieder im Schuldienst ist, bist du dennoch für den Rest des Schuljahres weiterhin mobil und vertrittst dann andere Kranke uim Schulamtsbezirk. Du hattest bisher wohl einen sogenannten "festen" Einsatz, wenn du nur eine Kollegin vertreten hast. Das hatte ich übrigens auch einmal - ich vertrat einen Kollegen über ein halbes Jahr.
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