Arbeitslosengeld nach Referendariat?

  • Bekomme ich nach meinem Referendariat Arbeitslosengeld, wenn ich nicht direkt eine Stelle bekomme?


    Schnuppel<br>

  • Hallo, Anspruch auf Arbeitslosengeld hast Du nach dem Ref nicht, da man ja nicht "richtig" gearbeitet hat. Sozialhilfe steht dir aber in jedem Fall zu, soweit ich weiß, wenn man dich nicht vermitteln kann. Aber da haben sie glaube ich auch verschärft. Sicher ist nur, dass aus dem Ref kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe besteht.
    Es lohnt sich trotzdem, sich arbeitslos zu melden hab ich gelesen, weiß aber nicht mehr so genau warum (peinlich, sorry)
    Gruß, Tristan<br>

  • Schade,


    fair finde ich das nicht gerade. Aber die sparen ja leider an allen Ecken und Enden. X(


    Danke Tristan


    Schnuppel


    <br>

    • Offizieller Beitrag

    Kein Problem Schnuppel.


    Ich habe es gerade verbessert.


    Stefan


    PS: Als registriertes Mitglied kann man das auch selber machen ;)<br>

    Wer einen Rechtschreib- oder Grammatikfehler findet, darf ihn behalten.

Werbung