Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach rechtlichem Rat. Im Schulgesetz bin ich leider nicht fündig geworden.
Gibt es rechtliche Vorgaben wie die Unterrichtszeit zu verwenden ist?
Konkreter Fall: Die Klassenteams von fünf Parallelklassen beschließen, dass jeder Kollege eine Unterrichtsstunde pro Woche "hergibt". Das sind 10 Stunden pro Woche pro Klasse, also eine Doppelstunde am Tag. Diese Doppelstunden werden in allen Klassen täglich auf die 3. und 4. Stunde gelegt. In dieser freien Lernzeit arbeiten die SuS selbständig an zuvor geschnürten "Materialpaketen" und werden dabei von den tatsächlich anwesenden Lehrkräften betreut. Die SuS dürfen allerdings entscheiden, zu welchen Lehrkräften sie gehen und an welchem Materialpaket sie arbeiten und auch wie intensiv sie daran arbeiten.
Ist diese Umverteilung von Unterricht rechtlich erlaubt?
(Bitte keine Diskussion darüber, ob das sinnvoll ist oder nicht. Mir geht es allein um den rechtlichen Aspekt. Danke!)
Liebe Grüße,
Mrs Pace