Hallo,
folgender Fall:
- eine Versicherung möchte von den zu versichernden Personen wissen, ob außer den gemachten Angaben noch weitere Unfallfolgen/Wehwehchen bestehen, OHNE zeitl. Eingrenzung
- kann die Versicherung der Person im Krankheitsfalle kündigen, wenn sich in 20 Jahren rausstellt, dass die zu versichernde Person 1991 Krankengymnastikrezept eingelöst hat (o.ä.)?
Es geht nicht um mutwilliges Verschweigen, sondern um die Zusatzfrage "war sonst irgendwas in den letzten 45 Jahren"...
Habt ihr davon schon mal gehört?