Arbeitsplatzbeschreibungen für multiprofessionelle Teams in NRW

  • Stichwort "multiprofessionelle Teams" (Inzwischen fast ein Begriff fürs Bullshit-Bingo) an Grundschulen in NRW:
    Ich will hier nicht über die Problematik der Koordination und Zusammenarbeit reden, auch nicht über stets wachsenden Zeitaufwand und die teilweise entstehenden überflüssigen Aktenberge (Protokolle etc.).


    Im Sinne der Transparenz möchten wir für alle Bereiche an unserer Grundschule Arbeitsplatzbeschreibungen offenlegen. Es ist allen nämlich nicht klar, wer für was wirklich zuständig ist. Die Fragen nach Zuständigkeiten umfassen quasi alles, von K**ze im Treppenhaus wegputzen bis zur Durchführung von AO-SF-Verfahren. Immer häufiger gibt's zu hören: Das gehört nicht zu meinem Job. Das darf ich nicht. Das mache ich nicht.
    Offizielle Arbeitsplatzbeschreibungen von vorgesetzten Behörden scheint es nicht zu geben.


    Wir suchen (gesetzliche?) Vorschriften, was von folgenden Kolleg*innen "von Amts wegen" getan werden muss:
    Schulleitung, kommissarische Schulleitung, ausgebildete Lehrer*innen in Vollzeit/Teilzeit, Seiten- und Quereinsteiger*innen, Lehrkräfte aus dem Vertretungspool, Schulsozialarbeiter*in, Sonderpädagog*innen (fest an der Schule), Sozialpädagog*innen, Hausmeister*in, Reinigungskräfte...


    Klingt viel, isses auch. Aber die Probleme nehmen zu, und wir haben zur Zeit keine Schulleitung.

  • Sind die Aufgabenbeschreibungen nicht jeweils an anderer Stelle zu finden? Schulleiter-> Schulgesetz/ Sozialarbeit-> dessen Arbeitgeber/Hausmeister-> dessen Arbeitgeber/AOSF-Verfahren-> eigene Handreichung/Lehrer, Vertretungslehrer, Quereinsteiger etc. sind vermutlich rechtlich gleichgestellt. Also wer als Lehrer arbeitet muss auch Noten erteilen und Verfahren anleiern o.ä.


    Sorry, auch nicht sehr genau. Aber Kikakotze aufwischen würde ich dem Hausmeister überlassen, weil Reinigungskräfte erst um 14.30 Uhr erscheinen. Im Zweifel hat der SL das Sagen in seinem Haus. Edit: dann hat der das Sagen, der den SL vertritt.


  • Aber Kikakotze aufwischen würde ich dem Hausmeister überlassen, weil Reinigungskräfte erst um 14.30 Uhr erscheinen.

    Und wenn der Hausmeister nur an 3 Tagen im Haus ist?
    (weil die Hausmeisterstelle aufgeteilt ist und er zwei Tage 30 km entfernt arbeitet)

  • Die Beschreibung der Arbeitsaufgaben der Sekretärin, des Hausmeisters und der Reinigungskräfte kommt bei uns von Seiten des Schulträgers und man kann sie dort auch anfordern.
    Hierin ist - bei uns zumindest - sehr genau festgelegt, was wer darf und muss und was nicht in das Tätigkeitsfeld gehört.


    Und dann erstellen wir zumindest zu Schuljahresbeginn einen Gesschäftsverteilungsplan, der genau beschreibt, wer für welche Aufgaben zuständig ist.
    Das ist äußerst hilfreich.


    Liebe Grüße
    strubbelsuse

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