Antrag auf Entlassung (Beamter auf Probe) und neu bewerben

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe im Anschluss an das Ref eine Planstelle angenommen und früh gemerkt, dass ich dort fehl am Platz bin. (Details lasse ich extra aus)
    Der Beruf macht mir Spaß und ich möchte diese Freude nicht durch eine Fehlentscheidung verlieren.


    Meine Frage ist nun, ob es jemanden gibt, der aus einer ähnlichen Situation sich hat entlassen lassen, um dann sich ggf. nochmal neu zu bewerben. :angst:


    PS: Eine Versetzung ist wegen der Probezeit am unwahrscheinlichsten.


    LG

  • Schwanger werden fällt als "Fred" womöglich flach, Elternzeit vielleicht und Beurlaubung für Erziehungszeit, in der Elternzeit Umzug und dann Bitte um Versetzung an wohnortnahe Schule? (Ja ich weiß, als Beamter ist man gehalten schulortnah zu wohnen nicht umgekehrt, ist auch nicht wirklich ernst gemeint...)


    Alternativ könnte natürlich auch eine echte Rechtsberatung helfen durch Menschen, die sich bei derartigen Fragen tatsächlich auskennen. Gewerkschaften kämen da in Frage beispielsweise, auch ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht könnte dir eine seriöse Antwort geben. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mit 2/3-Modell ein Sabbatjahr ansparen, 2 Jahre die Zähne zusammenbeißen, und dann bye bye.


    (Ich wundere mich immer wieder, wie schnell man heutzutage zu beurteilen vermag, dass man "fehl am Platze" ist... Offenbar muss gleich alles von Anfang an perfekt sein sonst "gefällt" es einem nicht... Was passiert, wenn man sich dann an eine andere Schule versetzen lässt und man sich da auch "fehl am Platze" fühlt? Wieder versetzen lassen?)

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    Mit 2/3-Modell ein Sabbatjahr ansparen, 2 Jahre die Zähne zusammenbeißen, und dann bye bye.


    (Ich wundere mich immer wieder, wie schnell man heutzutage zu beurteilen vermag, dass man "fehl am Platze" ist... Offenbar muss gleich alles von Anfang an perfekt sein sonst "gefällt" es einem nicht... Was passiert, wenn man sich dann an eine andere Schule versetzen lässt und man sich da auch "fehl am Platze" fühlt? Wieder versetzen lassen?)

    wird das Sabbatjahr dann zur Probezeit hinzugerechnet?


    Das Gesamtpaket ist alles andere, als das, was ich bisher aus der Praxis kannte.
    Dabei habe ich durch Vertretungsstellen andere Schulen kennenlernen dürfen, wo ich mich auch wohl gefühlt habe. Es gab aber keine Vakanzen.
    Insofern denke ich schon, dass ich das gut einschätzen kann...

  • Ob das Auswirkungen auf die Probezeit hat, weiß ich nicht. Aber glaube eher nicht. Ist ja quasi Teilzeitarbeit und da hat man die gleiche Probezeit wie wenn man Vollzeit arbeitet.

    okay, danke für die Info.


    Aber notfalls Antrag auf Entlassung stellen und sich neu bewerben funktioniert nicht? Viele sprechen von der Gefahr, dass die Verbeamtung dann nicht mehr möglich ist

  • Aber notfalls Antrag auf Entlassung stellen und sich neu bewerben funktioniert nicht? Viele sprechen von der Gefahr, dass die Verbeamtung dann nicht mehr möglich ist

    Tja, was soll dir eine Antwort hier schon bringen? Im Zweifelsfall ist sie ja doch nicht rechtsverbindlich.
    Was machst du jetzt, wenn dir hier alle zusichern, dass das schon klar geht, und dann bewirbst du dich und erfährst dann, dass es doch nicht klappt.
    Vielleicht doch lieber direkt bei den zuständigen Stellen nachfragen. Wovor soll man auch Angst haben? Die Stelle hast du doch schon.


    EDIT: Ich bezweifle übrigens, dass ein Sabbatjahr während der Probezeit genehmigt wird - vor allem, wenn das Freistellungsjahr noch in der Probezeit liegt. Aber auch das ist eher so ein Gefühl.

  • Ich habe das gemacht. Also, mich entlassen lassen (nach einem Jahr der „Probezeit“) und neu beworben. Mir wurde von de4 Rechtsabteilung der GEW ebenso wie von zwei weiteren Anwäten gesagt, ich würde nie wieder eine Stelle beim Land bekommen.
    Damit lagen die offensichtlich falsch.
    Ich habe allerdings ein Mangelfach. (In Niedersachsen ist aber gerade alles Mangelfach....)
    Nach meiner Entlassung habe ich erst ein Jahr an einer Privatschule gearbeitet.
    Dann wieder beim Land beworben, im ersten Jahr war ich nur angestellt. Dieses Jahr zählte aber mit zur Probezeit, ebenso wie das Jahr an der ersten Schule.
    An der Schule bin ich nun im sechsten Jahr.


    Manchmal passt es halt wirklich nicht. (Das war bei einer ersten Schule eigentlich klar, kaum dass ich durch die Tür war.)

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