UPP und Gleichstellung aufgrund einer Behinderung

  • Vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus...


    Einer unserer Referendare/OBASler in NRW, der im Herbst seine UPP hat verfügt über den Status "Gleichstellung".


    Nun ist meine Frage, ob dieser irgendwelche "vorteilhaften" Bestimmungen in der Prüfungsphase nutzen kann, die das Gesetz ermöglichen!
    Bisweilen hat er seine OBAS-Zeit mitsamt den UBs und Verpflichtungen ohne einen "Ausgleich" vollzogen; doch bei jener finalen Prüfung wäre es wohl gut zu wissen, wie die Rechtsregelung ist.


    Eventuell ist ein Forenmitglied "Experte" auf diesem Gebiet, bevor der OBASler sich selbst an die "Schwerbehindertenvertretung" wendet! ;)

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

  • Du kannst z.B. hier (https://www.schulministerium.n…Handreichungen.pdf#page57) und hier (https://www.gew-nrw.de/schwerbehinderung-arbeitsplatz.html) schauen. Zumindest bei Einstellungen MUSS der Schwerbehindertenbeauftragte im Vorfeld informiert und eingeladen werden. Wenn ich das richtig gesehen habe, ist das auch bei einer Prüfung und Beurteilung so (auch wenn in diesem Fall, anders bei Einstellungen der Beauftragte kein Recht hat, bei den Beratungen dabei zu sein).

  • Frage: Warum setzt du „Schwerbehindertenvertreter“ in Anführungszeichen?

    Danke für deine erste Rückmeldung!


    Die Anführungszeichen bei "Schwerbehindertenvertreter" war, so gehe ich von aus, unbewusst - wobei meine Erfahrungen diesbezüglich eher skeptisch sind. Deshalb vielleicht...

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

  • Guten Abend,


    hat jemand von euch Erfahrung damit, ob es irgendwelche Aspekte gibt, welche man als Mensch samt dem Status "Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten" bei einer UPP zu beachten hat?
    Oder anders gefragt: "Gibt es Formalitäten, die einem dadurch rein rechtlich zustehen, ähnlich wie beim Vorstellungsgespräch o.ä.!"


    Freue mich über Hinweise ;)

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

    • Offizieller Beitrag

    Guck mal, die Forensuche hilft dir, es gab schon vor Kurzem das Thema:


    UPP und Gleichstellung aufgrund einer Behinderung


    Oh nein, das warst du schon...
    Bitte nicht mehrfach zum selben Anliegen posten.


    Schreib deinem Schwerbehindertenvertreter bzw. überlass es deinem OBAS. Seine Prüfung, seine Sache, ob er eine Extra-Wurst haben will.
    Chili

  • Wenn ich mal von BaWü ausgehe: Schwerbehinderung kann dazu führen, dass man im Ref mehr freie Tage bekommen kann in der Prüfungsphase. So hat man Anspruch auf maximal 3 freie Tage, darf vor Prüfungsteilleistungen maximal einen nehmen, vorausgesetzt die Prüfung fällt weder auf einen Montag noch liegt sie nach einem Feiertag. Mit Schwerbehinderung kann diese Regel ergänzt werden um weitere Tage (damit vor jeder Prüfungsteilleistung ein freier Tag möglich wäre), ggf.kann es ermöglicht werden 2 Tage am Stück zu nehmen etc. Auch eine Pause zwischen einer Lehrprobe und dem anschließenden Kolloquium könnte mit Schwerbehinderung verlängert werden oder das direkt auf die Lehrprobe folgende Kolloquium auf den Folgetag verschoben werden zur Entlastung. - Da sind mit anderen Worten sehr viele, sehr individuelle Regelungen möglich, je nach Art der Erkrankung, der daraus resultierenden Belastung und dem, was rein rechtlich gesehen bei euch im Bundesland möglich ist in diesem Bereich und dann auch tatsächlich abgesprochen und in Anspruch genommen wird.
    In BaWü könnte das kein Mentor für seinen Mentee in Erfahrung bringen, da müsste sich der Anwärter/die Anwärterin selbst mit dem Prüfungsamt (in eurem Fall dann wohl die OBAS-Stelle) absprechen- unter Umständen unter Heranziehung der zuständigen Schwerbehindertenvertretung am jeweiligen RP (die sind für Referendare zuständig in BaWü). Fände ich persönlich auch eigentümlich wenn es anders wäre. Schließlich sind wir- Ausbildungssituation hin oder her- erwachsene Menschen, die imstande sind ihr Leben selbständig zu organisieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn ich mal von BaWü ausgehe: Schwerbehinderung kann dazu führen, dass man im Ref mehr freie Tage bekommen kann in der Prüfungsphase. So hat man Anspruch auf maximal 3 freie Tage, darf vor Prüfungsteilleistungen maximal einen nehmen, vorausgesetzt die Prüfung fällt weder auf einen Montag noch liegt sie nach einem Feiertag. Mit Schwerbehinderung kann diese Regel ergänzt werden um weitere Tage (damit vor jeder Prüfungsteilleistung ein freier Tag möglich wäre), ggf.kann es ermöglicht werden 2 Tage am Stück zu nehmen etc. Auch eine Pause zwischen einer Lehrprobe und dem anschließenden Kolloquium könnte mit Schwerbehinderung verlängert werden oder das direkt auf die Lehrprobe folgende Kolloquium auf den Folgetag verschoben werden zur Entlastung. - Da sind mit anderen Worten sehr viele, sehr individuelle Regelungen möglich, je nach Art der Erkrankung, der daraus resultierenden Belastung und dem, was rein rechtlich gesehen bei euch im Bundesland möglich ist in diesem Bereich und dann auch tatsächlich abgesprochen und in Anspruch genommen wird.

    Vielen Dank für deine zahlreichen Ausführungen! Ich werde dies mal exemplarisch weiterleiten und dann soll der Herr einmal selbst recherchieren! :)

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

  • In BaWü könnte das kein Mentor für seinen Mentee in Erfahrung bringen, da müsste sich der Anwärter/die Anwärterin selbst mit dem Prüfungsamt (in eurem Fall dann wohl die OBAS-Stelle) absprechen- unter Umständen unter Heranziehung der zuständigen Schwerbehindertenvertretung am jeweiligen RP (die sind für Referendare zuständig in BaWü).

    So kenne ich das prinzipiell im Umgang mit Schwerbehinderungen. Das liegt natürlich daran, dass das Feld der Schwerbehinderungen sehr groß ist und nicht jede Entlastung für jede Schwerbehinderung gleich geeignet ist. So muss jemand mit Diabetes natürlich anders entlastet werden als jemand, der im Rollstuhl sitzt.
    Ich würde CDLs Ausführungen nur dahingehend abwandeln, dass ich das "unter Umständen" im letzten Satz des Zitats durch "unbedingt" ersetzen würde.

  • Gern geschehen. Vielleicht richtest du deinem Schützling noch aus, dass er sich weniger an der Aufzählung orientieren soll, als sich vielmehr selbst Gedanken machen soll vor einem Gespräch, welche Art von Entlastung für ihn infolge seiner spezifischen Behinderung zielführend wäre. Je klarer seine eigenen Vorstellungen sind und je besser er diese anhand seiner gesundheitlichen Probleme begründen kann, desto leichter sind derartige Gespräche für alle Beteiligten am Ende zu führen. Am Ende geht es schließlich nur darum einen Nachteilsausgleich herzustellen, nicht darum einen Vorteil zu erlangen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Am Ende geht es schließlich nur darum einen Nachteilsausgleich herzustellen, nicht darum einen Vorteil zu erlangen.

    Das sehe ich genauso - danke nochmals für den Ratschlag ;)

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

  • Gern geschehen. Melde dich gerne, wenn du dazu nochmal Fragen haben solltest.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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