Vielleicht kennt sich jemand von euch damit aus...
Einer unserer Referendare/OBASler in NRW, der im Herbst seine UPP hat verfügt über den Status "Gleichstellung".
Nun ist meine Frage, ob dieser irgendwelche "vorteilhaften" Bestimmungen in der Prüfungsphase nutzen kann, die das Gesetz ermöglichen!
Bisweilen hat er seine OBAS-Zeit mitsamt den UBs und Verpflichtungen ohne einen "Ausgleich" vollzogen; doch bei jener finalen Prüfung wäre es wohl gut zu wissen, wie die Rechtsregelung ist.
Eventuell ist ein Forenmitglied "Experte" auf diesem Gebiet, bevor der OBASler sich selbst an die "Schwerbehindertenvertretung" wendet!