Hallo!
Angenommen: ich möchte („grundlos“) sofort reduzieren UND mein Schulleiter braucht mich zufällig genau diese Stundenzahl zum Halbjahr also jetzt, kann ich zu Februar / zum 2. Halbjahr (in ein paar Tagen) Teilzeit beantragen?
Macht das die Bezirksregierung mit oder geht es nur über den Ausgleich im nächsten Halbjahr?
Ich kenne die Fristen, ich will nur wissen, ob es theoretisch ginge, wenn beide Seiten einverstanden sind.
Danke im Voraus!
Chili