Umzugskostenübernahme

  • Hallo Miteinander,


    ich wollte mal in die Runde fragen, ob jemand bereits Erfahrungen gemacht hat bzgl. der Übernahme von
    entstehenden Umzugskosten.
    Ich trete mein Referendariat in Thüringen am kommenden Montag an, daher muss ich in die Nähe der Schule ziehen (mein aktueller Wohnort liegt
    über 200km entfernt, pendeln ist also nicht drin...).


    Es gibt eine Verordnung zu meinem Anliegen, nur weiß ich nicht, ob ich diese Ansprüche auch als Referendar (wobei ich ja Beamter bin) geltend machen kann/darf:


    http://landesrecht.thueringen.…mHL=true#jlr-UKGTH2006pP7



    Über eure Weiterhilfe würde ich mich freuen.


    LG

  • Aus der von dir selbst verlinkten Quelle geht ziemlich eindeutig hervor, wann die Umzugskostenvergütung greift (siehe §3):


    1) Versetzungen (und nach §4 auch teils vorrübergehende Abordnungen, Zuweisungen....) an einen anderen Dienstort aus dienstlichen Gründen (nicht zutreffend, da du bisher keinen Dienstort hattest)
    2) Anweisung des Dienstvorgesetzten bestimnmt Wohnung zu beziehen (auch nicht zutreffend nehme ich an)
    3) Räumung Dienstwohnung (hast du sicher nicht)
    4) Aufhebung einer Versetzung (siehe 1.)


    Letztlich scheitert es, wie Rattler01 bereits andeutet, daran, dass du bisher nicht bereits in einem Dienstverhältnis als Beamter stehst. Das ThürUKG ist lediglich dafür da, unbillige Härten aufzufangen, wenn Beamte durch den Dienstherren (mehr oder weniger) zwangsweise an einen anderen Dienstort umgesetzt, abgeordnet, versetzt (...) werden.


    Hier ist es wohl eher so, dass dir ein Job angeboten wird, den du annehmen oder ablehnen kannst. Wo du dabei wohnst und ob du pendeln musst, kann dem zukünftigen Dienstherren völlig egal sein.


    Kleiner Tipp: dafür kann man bei Arbeitsplatzwechseln und damit nötigen Umzügen u.U. die dafür notwendigen Kosten immerhin steuerlich geltend machen.

  • Ich denke, vom Land Thüringen bekommst du nichts, aber vom Jobcenter könntest du etwas bekommen. Du musst dich arbeitslos melden. Um die Ref-Stelle antreten zu können (falls nicht pendelbar) und aus den Bezügen zu kommen, musst du umziehen. Da bekommst du einen Zuschuss zu den Umzugskosten.
    Ich hatte zwischen Ref und fester Stelle ein wenig Leerlauf, weil man in NRW zu so einem dämlichen Zeitpunkt im Jahr aus dem Ref entlassen wurde, und für den kurzen Zeitraum auch keine Vertretungsstelle für mich aufzutreiben war, musste ich kurz in Hartz IV. Meine feste Stelle ist ja in Hessen, wofür ich umziehen musste. Das wurde mir bezuschusst.

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