Abordnung - ich wurde über die Folgen nicht informiert

  • ...
    Ich weiß nicht, wie das in deinem Bundesland ist, aber viellleicht muss dort auch der öPR oder der Bezirks-PR der Abordnung zustimmen. ..

    ...das meinte ich mit möglichem Formfehler. Wenn sie Glück hat, wurde der PR nicht angehört und dann wäre das Procedere erst mal nichtig. Das kann aber nur vor Ort jemand sagen, der einen Plan hat.

  • Bist du sicher, dass du weniger Gehalt bekommen wirst? Du bleibst ja in deiner Besoldungsstufe. Wenn die Abordnung 12 Stunden umfasst, macht es Sinn. Wenn die Abordnung aber eventuell 50% deiner Pflichtstunden umfasst, müsstest du eventuell „nur“ 1-2 Stunden mehr unterrichten. (Oder hab ich da einen Denkfehler?) immernoch ärgerlich, aber mit einem guten Stundenplan eventuell garnicht soooo schmerzhaft.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ja, das bleibt so. Aber der prozentuale Stellenanteil verändert sich. ..

    Weiß ich nicht. Müsste man bei einer Vollzeitabordnung denn trotz z.B. Förderschullehrerausbildung mit 25 Regelstunden an der Grundschule 28 unterrichten?

    Das gilt halt erst bei Abordnungen, die über ein Halbjahr hinaus gehen. Darunter wird der PR informiert, die Mitbestimmung ist nicht vorgesehen.

    Mitbestimmung nicht, aber Anhörung. Ist bei uns zumindest so. Das so was in der Art schiefgelaufen sein könnte halte ich für wahrscheinlicher, als dass der Schulleiter einem irgendwas erzählen muss...

  • Ich habe schon unterschrieben....

    Was genau hast Du eigentlich unterschrieben? Einen Vertrag? Wenn ja, was stand denn da in Bezug auf das Deputat drin? Einfach nur "12 Stunden" oder "46%" (letzteres wohl eher nicht). Bei uns würde 12/28 oder 12/26 drinstehen.

  • Bin mir nicht sicher, ob du wirklich Gehaltseinbußen hast. Könnte mir vorstellen, dass du für die 12 Stunden so bezahlt wirst wie an deiner normalen Schulform. Bei Gymnasiallehrern in Gemeinschaftsschulen ist es jedenfalls bei uns so. Da bekommen die GS-Lehrer A12 und alle anderen A13 und mehr. Für die gleiche Arbeit mit den gleichen Schülern.

  • Da bekommen die GS-Lehrer A12 und alle anderen A13 und mehr.

    Ja, so habe ich den TE auch verstanden. Natürlich behält er/sie die A13. Aber wenn die "normale" Pflichtstundenzahl steigt, dann sind 12 Stunden eben prozentual weniger und ergeben weniger Geld.
    Also, als Beispiel mit willkürlich gewählten Zahlen:
    Wenn am Gymnasium 24 Stunden normal sind, dann sind 12 Stunden eben 50% und man bekommt noch ein halbes Gehalt.
    Wenn an der anderen Schule 28 Stunden normal sind, dann sind 12 Stunden nur noch 42% und entsprechend bekommt man weniger Gehalt, weil man eben jetzt weniger als die Hälfte bekommt.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich sie richtig verstanden habe, ist das Problem ja nicht, dass sie wegen der Abordnung in eine andere Stufe rutscht. Das Problem ist, dass sie vorher an ihrer Schulform 12 von 25 Stunden hatte (z. B.) und jetzt 12 von 28 hat. Im ersten Fall hatte sie eine gute 50%-Stelle. In 2. Fall eine ca. 42%-Stelle.


    Kl.gr.Frosch


    P. S. : Ich würde zuerst den Schulleiter fragen, ob in der Abordnung etwas dazu steht. Der Schulleiter muss es nicht zwangsweise im Blick haben, denke ich, aber da die anordnende Stelle ja wissen muss, dass sie von Schulform x an Schulform y abordnet, sollte sie es im Blick haben.
    Wenn in der Anordnung an sich nichts steht - nachhaken beim Schulamt und dann beim Personalrat um Unterstützung vorsprechen.

  • Formfehler, tatsächlich.
    Die Gleichstellungsbeauftragte hätte bei einer AO von 3 Monaten miteinbezogen werden müssen, ich habe aber schriftlich, dass es nicht passiert ist.
    Ich warte jetzt die Lösung ab und wenn es keine gibt, bemängele ich das Verfahren.

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