Es gibt keinen "zwingenden" Grund, einen Tag der offenen Tür an einem Samstag anzubieten. Nur weil es für die Erziehungsberechtigten bequemer ist, ist sicherlich kein "zwingender" Grund.
Zudem ist eine andere Frage, ob ein Samstag überhaupt ein Schultag ist. Er ist zwar ein Werktag, aber in den allermeisten Fällen (d.h. wenn die Schule regulär am Samstag überhaupt keinen Unterricht anbietet) sicherlich kein Schultag. Und Präsenzpflicht an einem Nicht-Schultag anzuordnen halt ich für rechtlich äußerst fragwürdig.
Gruß !