Hallo,
es ist (in NRW) ein verbreitetes Modell, dass die Mehrarbeit an einem Tag der offenen Tür am Samstag durch Unterrichtsausfall an einem anderen Tag (oft Wochen später) ausgeglichen wird.
Ist hierbei einfach pauschal (ein Tag gegen ein Tag) abzurechnen oder ist hier - wie sonst auch - stundengenau abzurechnen? Eine Verrechnung von Plus- und Minusstunden über die Kalendermonatsgrenze hinaus ist in anderen Fällen nicht zulässig.
Bei der pauschalen Lösung haben Kollegen, die am Ausgleichtag nur eine oder vielleicht gar keine Stunde Unterricht haben, einen Nachteil, wenn sie am Tag der offenen Tür voll arbeiten mussten. Eine Abrechnung, die Plusstunden im Monat des Tagas der offenen Tür vorsieht und Minusstunden im Monat des Ausgleichstag, ist gerechter.
Konkrete Frage: Kann ich meine Stunden am TdoT im einen Monat als Mehrarbeit angeben und im anderen als Minusstunden berücksichtigen?
Gruß, Toppi
PS
- Die Frage, ob die Schulleitung überhaupt Mehrarbeit anordnen kann oder nicht, wurde hier bereits diskutiert.
- Mir ist bewusst, dass der Unterricht an ein Tag der offenen Tür an manchen Schulen nicht vergleichbar ist mit gewöhnlichem Unterricht (kleinere Gruppen, kürzere Stunden, Doppelbestzungen) und insgesamt eine Veranstaltung ist, an der manche Kollegen gerne teilnehmen, weil sie dabei ihre Schule präsentieren können.
- Ein Vergelich zu anderen diesntlichen Veranstaltungen (Sportfest, Schulfest, ...) passt nicht, da hier ja gar keine Mehrarbeit vorliegt.
- Eine Alternative ist das Modell, nachdem Kollegen am Tag der offenen Tür in dem Umfang eingesetzt werden, wie sie am Ausgelichtags Unterricht haben.