Ausgleich der Mehrabeit am Tag der offenen Tür

  • Hallo,


    es ist (in NRW) ein verbreitetes Modell, dass die Mehrarbeit an einem Tag der offenen Tür am Samstag durch Unterrichtsausfall an einem anderen Tag (oft Wochen später) ausgeglichen wird.
    Ist hierbei einfach pauschal (ein Tag gegen ein Tag) abzurechnen oder ist hier - wie sonst auch - stundengenau abzurechnen? Eine Verrechnung von Plus- und Minusstunden über die Kalendermonatsgrenze hinaus ist in anderen Fällen nicht zulässig.


    Bei der pauschalen Lösung haben Kollegen, die am Ausgleichtag nur eine oder vielleicht gar keine Stunde Unterricht haben, einen Nachteil, wenn sie am Tag der offenen Tür voll arbeiten mussten. Eine Abrechnung, die Plusstunden im Monat des Tagas der offenen Tür vorsieht und Minusstunden im Monat des Ausgleichstag, ist gerechter.


    Konkrete Frage: Kann ich meine Stunden am TdoT im einen Monat als Mehrarbeit angeben und im anderen als Minusstunden berücksichtigen?


    Gruß, Toppi


    PS
    - Die Frage, ob die Schulleitung überhaupt Mehrarbeit anordnen kann oder nicht, wurde hier bereits diskutiert.
    - Mir ist bewusst, dass der Unterricht an ein Tag der offenen Tür an manchen Schulen nicht vergleichbar ist mit gewöhnlichem Unterricht (kleinere Gruppen, kürzere Stunden, Doppelbestzungen) und insgesamt eine Veranstaltung ist, an der manche Kollegen gerne teilnehmen, weil sie dabei ihre Schule präsentieren können.
    - Ein Vergelich zu anderen diesntlichen Veranstaltungen (Sportfest, Schulfest, ...) passt nicht, da hier ja gar keine Mehrarbeit vorliegt.
    - Eine Alternative ist das Modell, nachdem Kollegen am Tag der offenen Tür in dem Umfang eingesetzt werden, wie sie am Ausgelichtags Unterricht haben.

  • Kann ich meine Stunden am TdoT im einen Monat als Mehrarbeit angeben und im anderen als Minusstunden berücksichtigen?

    Nein. Das geht sowieso nicht, ansonsten fällt ein TdoT nicht unter die vergütbare Mehrarbeit, die Teilnahme an "sonstigen Schulveranstaltungen", was ein TdoT ist (unabhängig von der Terminierung!), ist explizit ausgeschlossen.

  • Interessante Frage.


    Was ist denn, wenn das Kollegium einen Ausgleichstag bekommt, es aber Kollegen gibt, die an diesem Tag frei haben? Dann bekommen sie faktisch keinen Ausgleichstag und müssen mehr arbeiten als andere Kollegen. Was gibt es da für eine Lösung?

  • Interessante Frage.


    Was ist denn, wenn das Kollegium einen Ausgleichstag bekommt, es aber Kollegen gibt, die an diesem Tag frei haben? Dann bekommen sie faktisch keinen Ausgleichstag und müssen mehr arbeiten als andere Kollegen. Was gibt es da für eine Lösung?

    Genau diese Situation trifft an meiner Schule auf mehrere Kollegen, inkl. mir, zu. Da heißt es, wir müssen dies nunmal hinnehmen. Ärgerlich, aber inzwischen eine alltägliche Aussage.
    Unser „Ausgleichstag“ erfolgt übrigens über ein halbes Jahr später.

  • Nein. Das geht sowieso nicht, ansonsten fällt ein TdoT nicht unter die vergütbare Mehrarbeit, die Teilnahme an "sonstigen Schulveranstaltungen", was ein TdoT ist (unabhängig von der Terminierung!), ist explizit ausgeschlossen.

    Es ist gar keine Mehrarbeit und man bekommt trotzdem einen Ausgelichstag dafür?
    Das fände ich bemerkenswert. Schließlich bekommt man für andere Schulveranstaltungen, die außerhalb des eigenen Stundenplanes liegen (Schulfest, Prüfungen, Konferenzen, Sportfest, ...) auch keinen Ausgleich.

  • Ausgleichstag! Da träumen wir nur von. Bei uns gibts ca. 5 Abende und einen Samstag, an denen wir für Beratung und Berufsinformationen zur Verfügung stehen. Dafür gibts Nullkommanix frei.
    Gehört sowas nicht zu den normalen Dienstpflichten?

  • Genau diese Situation trifft an meiner Schule auf mehrere Kollegen, inkl. mir, zu. Da heißt es, wir müssen dies nunmal hinnehmen. Ärgerlich, aber inzwischen eine alltägliche Aussage.Unser „Ausgleichstag“ erfolgt übrigens über ein halbes Jahr später.

    Danke für eure Beitrage!
    Meine Frage ist ja nun, ob man das "nunmal hinnehmen" muss oder nicht.

  • Danke für eure Beitrage!
    Meine Frage ist ja nun, ob man das "nunmal hinnehmen" muss oder nicht.

    Da Unterricht nunmal nicht gleichverteilt ist (zumindest bei den meisten von uns), treten solche Situationen recht häufig auf. Ich habe z.B. dieses Schuljahr am Rosenmontag und dem Tag danach (beide frei) ganze zwei Stunden Unterricht. Dafür dann Mi-Fr je 8 Stunden am Stück.


    Das Leben ist unfair, es lohnt nicht, sich über sowas aufzuregen. Vielleicht tröstet es dich, dass sich das statistisch gesehen aufs gesamte Berufsleben ausgleichen wird ;)
    Ich tröste mich damit, dass dann im Mai/Juni bei den ganzen Feiertagen sehr viel ausfallen wird. Also nicht immer nur die eine negative Sache betrachten, sondern auch das zwangsläufig daraus resultierende Positive 8)


    Eine ganz andere Sache ist natürlich die unbezahlte Mehrarbeit, die wir z.B. am TdoT leisten, bei uns gibts da überhaupt keinen Ausgleichstag oder ähnliches.. :daumenrunter:

  • Ja. Die ADO ist ganz klar formuliert.

    Gerade weil es klar formuliert ist (in §13) komme ich zu einem anderen Ertgebnis:


    "Wenn zwingende dienstliche Verhältnisse (z.B. Fachlehrermangel) es
    erfordern, können Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet werden, über ihre
    Pflichtstunden hinaus Unterricht als Mehrarbeit zu erteilen. Dabei sind die
    allgemeinen Regelungen über die Mehrarbeit und die von der Lehrerkonferenz aufgestellten Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG) zu beachten".


    Verpflichtet werden über die Pflichstunden hinaus Unterricht zu erteilen - genau das findet am TdoT statt. Die Regelungen über die Mehrarbeit sind also zu beachten.

  • In dem Zitat geht es um Unterricht.
    Jetzt kommt es darauf an, wie man das Wort Unterricht definiert hat.


    Meine persönliche Meinung:
    Also wenn du auch die typische Nachbereitung eines Unterrichts am Elternsprechtag machst (Sprich: Du schreibst auch mal einen Test mit den Eltern, bewertest sie und läßt ihnen eine Note zukommen, an der sie erkennen können, dass das sie das vermittelte Wissen und/oder Fertigkeiten am Elternsprechtag auch verstanden haben), dann würde das bestimmt ganz anders sehen.

  • Die Frage ist ja, wenn schon entschieden wurde, DASS es einen Ausgleichstag gibt - wieso gibt es den dann nicht für alle Lehrer?

    Vermutlich, weil...
    a) ... das bei Feiertagen auch so ist. Da wurde auch entschieden, DASS es einen Feiertag gibt - aber eben "nicht" für alle, (wenn sie eh schon an dem Tag frei haben)
    b) ... weil es das "Problem" nur verschieben würde. Dann bekäme die Teilzeitkraft also an einen anderen Tag frei. Und dann? Dann würde der Vollzeitlehrer für diese Teilzeitkraft vertretung machen dürfen und i.d.R. auch noch leer ausgehen, da er die Mehrarbeit nicht bezahlt bekommt. Sehr gerecht scheint mir das nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Der Ausgleichtag gilt für die SchülerInnen. Deswegen machen wir am Samstag Tag der offenen Tür Unterricht nach Plan des Ausgleichstags. Weil wir den Zeugnistag nehmen, machen wir da Unterricht nur 3 Stunden, der Rest ist halt ‚Engagement nach Dienstpflicht‘, es versteht sich von selbst, dass wir alle von 8 bis 13 uhr da sind.

  • Bei der pauschalen Lösung haben Kollegen, die am Ausgleichtag nur eine oder vielleicht gar keine Stunde Unterricht haben, einen Nachteil, wenn sie am Tag der offenen Tür voll arbeiten mussten.

    Meine Frage ist ja nun, ob man das "nunmal hinnehmen" muss oder nicht.

    Das Leben ist halt keine 150%-ig gerechte Sache.
    Im nächsten Schuljahr ist der Stundenplan ein anderer und andere Lehrer sind betroffen. So what?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Das Leben ist halt keine 150%-ig gerechte Sache.Im nächsten Schuljahr ist der Stundenplan ein anderer und andere Lehrer sind betroffen. So what?

    Nach dieser Argumentation hätte man sich das Erstellen von Regelungen zur Mehrarbeit, wie es sie in allen Bundesländern gibt, sparen können. Weil sich im Laufder der Jahrzehnte entfallener Unterricht und Mehrarbeit schon ausgleichen werden.
    Man hat sich aber anders entschieden und ich finde das auch gut so. Warum die Mehrarbeit am Tag der offenen Tür nun gerade ausgenommen werden soll, erschließt sich mir nicht.

  • Wenn wir jetzt zur Ausgangsfrage zurückkommen:



    Infoblatt der Bez.-Reg. Düsseldorf zur Mehrarbeit:


    Keine vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    • Teilnahme an Eltern- oder Schülersprechtagen,
    • Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen und Prüfungen aller Art(einschließlich der Aufsicht bei Prüfungsarbeiten),
    • Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen,
    • Teilnahme an Schulveranstaltungen im Rahmen der Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten,
    Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Schulfeste),
    • Teilnahme an Schulsportfesten einschließlich der Mitwirkung als Kampfrichter,
    • Teilnahme und Mitwirkung am Schulgottesdienst,
    • Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung der Betriebsgemeinschaft,
    • Teilnahme und Aufsicht bei Berufsberatungen,
    • Besuch von Schülern während der Berufspraktika,
    • Erledigung von Verwaltungsarbeit



    Die ADO, v.a. §10, Abs 1, ist hier ganz eindeutig:


    "Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sieüberwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste).



  • Finde es interessant, wie es anderswo gehandhabt wird.
    Bei uns findet neben dem Tag der offenen Tür auch der Fortbildungstag jeweils an einem Samstag statt. Dafür haben wir zwei freie bewegliche Ferientage zusätzlich frei.
    Das wird genutzt, um die beweglichen Ferientage (drei Tage vom Land glaube ich und zwei durch die Samstage) zu bündeln und dann die Rosenmontagswoche frei zu bekommen.


    Einige Kollegen nutzen dies, um mal eben eine Woche außerhalb der Ferien zum Skifahren oder zum Badeurlaub auf den Kanaren oder Übersee zum halben Preis zu buchen. Passt gut, nach dem Winterstress inkl. Halbjahreszeugnisse.


    Dafür verzichten wir auf die Brückentage im Mai, die eh ungerecht sind, weil mit den Donnerstagen und Freitagen immer dieselben Schüler (Berufsschüler, die nur am Do und Fr zur Schule gehen) und Kollegen betroffen sind.


    Einige Kollegen maulen trotzdem aufgrund der beiden Samstage.

  • "Wenn zwingende dienstliche Verhältnisse (z.B. Fachlehrermangel) es
    erfordern

    Ich sehe nicht, dass ein solcher Tag "zwingende dienstliche Verhältnisse" darstellt. Ich würde doch zunächst mal klären, inwiefern man überhaupt verpflichtet werden kann, außer der Reihe Unterricht zu halten. Vielleicht sagt man einfach mal "Nein.". Dann muss man sich hinterher nicht um Ausgleichsregelungen kümmern.


    Die eventuelle Rechtsgrundlage müsste übrigens der vorlegen, der meint, diesen Unterricht anzuordnen.


    Ansonsten meine ich, dass Mehrarbeit (solche ist zusätzlicher Unterricht am Samstag) individuell ausgeglichen werden muss, nicht pauschal. Jedem Kollegen muss also die Stundenzahl, die er Samstag zusätzlich hält, irgendwo wieder abgezogen werden (oder sie wird vergütet).

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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