Lehrerarbeitszeitmodell auch in SH?

  • Guten Abend an alle,
    ich habe eine relativ schnell zu beantwortende Frage. Findet das Lehrerarbeitszeitmodell auch in SH Anwendung? Damit meine ich, dass bestimmte Fächer mit einem höheren Faktor ausgestattet sind als andere, da für diese eine größere Vor- und Nachbereitung nötig ist. Ich habe leider keine Information dazu finden können. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    MFG

  • Hallo,


    nein, das Lehrerarbeitszeitmodell, wie man das in HH z.B. kennt, findet hier keine Anwendung. Ich würde generell vor SH als Bundesland warnen, wenn man in den Schuldienst möchte.
    Es ist ein strukturell sehr schwaches Bundesland, was sich auch in denkbar ungünstigen Arbeitsbedingungen äußert.

    • Offizieller Beitrag

    Man kann hier trotzdem sehr glücklich sein. Auch beruflich. Als Mensch sowieso: https://www.dw.com/de/gl%C3%BC…eswig-holstein/a-45841271

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Zunächst danke ich für Ihre Antworten. Also wenn man auf dem Gymnasium z.B. 25 Schulstunden hat, unterrichtet man auch diese 25, auch wenn man nur Englisch und Deutsch unterrichtet? Oder haben Schulformen einen gewissen Faktor? Bin da irgendwie total verwirrt ...
    MFG

  • Ja, leider ...


    Die Arbeitsbelastung ist durch die Fächerkombination äußerst unglücklich für manche Kollegen.


    Wenn Du nur Sprachen hast und die Lehramtsbefähigung für Sek II dann hast Du den "Jackpot" gezogen. Ganz wenige Kollegen, die z.B. Deutsch/Englisch oder Französisch/Engl. auf Gym haben, schaffen es Vollzeit zu arbeiten. Mit Familie/Kinder gänzlich unmöglich. Teilzeitkräfte arbeiten quasi 50 Stunden die Woche - aber es beschweren sich zu wenig.


    Ganz schlimm ist es, wenn Du in SH noch an einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe bist - jedes Jahr Abitur und ein bemitleidender Blick der Sek I Lehrkräfte, die für rund 100 € / Monat Brutto mehr diese Belastung eben nicht machen werden und auch müssen.


    Klausuren: Werden in den Profilfächern dann auch zweimal pro Halbjahr im 12.Jahrgang geschrieben, ca. 1000 Worte - jetzt hast du bis zu 30 Schüler im Kurs. Daneben hast Du so Fächer wie Physik/Bio/Chemie Oberstufe 12. Jahrgang und da sitzen gerade mal 10 Schüler - und nur eine Klausur pro Halbjahr.


    Selbe Entlastung, selbe Besoldung. Wenn Du Pech hast, dann ist der NaWi-Kollege auch noch in einer besseren Erfahrungsstufe.


    Gerecht? Sieht anders aus.


    Apropo Abitur:
    In Englisch z.B. hat man Korridorthemen, die sich (glaube alle drei Jahre) ändern, also nichts mit "Rückgriff auf altbewährtes". Die Abiturprüfungen werden mit einem Gutachten versehen: Erstprüfer berichten von 5 bis 7 Stunden pro Erstgutachten, 2 bis 4 Stunden pro Zweitgutachten. Damit sind die Frühjahrsferien gerettet und wenn es ungünstig liegt, dann machst Du mal eben sowas noch im laufenden Betrieb. Eine Teilzeit Kollegin hat gerade erst wieder 17 Zweitgutachten aufs Auge gedrückt bekommen. Rechne 17 * 3 und dann fragst Du dich, wie du den Rest noch schaffen sollst.


    Wer Sek II mit Sprachen anbietet sollte tunlichst die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hier in SH meiden ...

  • Ergänzung: Beim Abitur gibt es Korrekturtage - Umfang nach Kursstärke und zur Verfügung stehender Zeit berechnet. Reicht aber nicht.

    Ja, richtig. Aber ganz wichtig: "...nach zur Verfügung stehender Zeit". D.h. wenn vor den Ferien - dann nichts ... nach den Ferien sieht es besser aus ... in der Regel 0,5 bis zu 3 Tage. Hatte im letzten Jahr zur Folge, dass z.B. Mathe 3 Tage bekam, Englisch nur 0,5 Tage - auch hier: Gerecht sieht anders aus, nämlich:


    Anzahl der Prüfungen x Durchschnittlicher Korrekturzeit / 7 Std. = Anzahl der Tage korrekturfrei ...


    Aber bitte auch korrekturfrei und nicht noch "Vorbereitungen" für den Vertretungsunterricht.


    Hier in SH gibt es einfach nur einen schwachen HPR - die letzte Arbeitsbelastungserhebung in SH ist auch im Sande verlaufen ...
    Fürsorgepflicht geht anders.

  • Auch sollte man nicht vergessen, dass die Q2-Kurse zum Abitur ja auch keinen Unterricht mehr haben. Ich weiß nicht, wie es in SH läuft, in Nds. werden bis zum letztmöglichen Tag der mdl. Prüfungen die nicht mehr zu haltenden Unterrichtsstunden in Q2 dennoch als gehalten angerechnet. Damit werden bei mir pro Abikurs 4 Wochenstunden über mehrere Wochen hinweg frei, das reicht eigentlich aus, um die Korrekturen zu bewältigen.

  • Hier in SH gibt es einfach nur einen schwachen HPR - die letzte Arbeitsbelastungserhebung in SH ist auch im Sande verlaufen ...
    Fürsorgepflicht geht anders.

    Ja, richtig. Aber ganz wichtig: "...nach zur Verfügung stehender Zeit". D.h. wenn vor den Ferien - dann nichts ... nach den Ferien sieht es besser aus ... in der Regel 0,5 bis zu 3 Tage. Hatte im letzten Jahr zur Folge, dass z.B. Mathe 3 Tage bekam, Englisch nur 0,5 Tage - auch hier: Gerecht sieht anders aus, nämlich:


    Folgendes Beispiel unserer Schule geht mir irgendwie nicht so ganz ein:


    Kollegin A, Vollzeit:


    Korrektur von Q2 Mathe Abitur, dieses wird nach den Osterferien geschrieben. Kollegin macht sich, zumindest was das schriftl. Abi angeht, schön erholsame Osterferien. Sie bekommt mehrere Korrekturtage nach den Ferien für die Korrektur. Ihr Q2 Kurs fällt teilweise weg, weil die Abiturienten nicht da sind. Sie bekommt Schutz vor Vertretung, weil sie ja Abi korrigieren muss.


    Kollegin B, Teilzeit:
    Korrektur von Q2 Profilkurs Abitur. Dieses wird vor den Osterferien geschrieben. Kollegin schlägt sich die Osterferien mit der Abikorrektur herum. Sie bekommt keine Korrekturtage, sondern muss nach den Ferien ganz normal unterrichten. Hinzu kommt: Weil ihr Q2 Kurs ja weg ist, kann sie in den weggefallenen Stunden ja vertreten. Und zwar Kollegin A, die ja Korrekturtage hat und sich schöne Osterferien gemacht hat. Und die außerdem Vollzeit ist.


    Was ist los ist Schleswig-Holstein?!

  • Das Beispiel ist sehr tendenziös gefasst, da hier ausschließlich jeweils ein Abiturkurs aufgeführt wird und andere Belastungssituationen vollkommen ausgeklammert werden. Daher folgendes:


    Für beide Kolleginnen entfällt der jeweilige Kurs und für beide fällt dafür eine Korrektur an.


    Kollegin B wird hierfür einen relativ langen Zeitraum zur Verfügung haben, der sich über mehrere Wochen erstreckt und daher eine gute Verteilung der Arbeitsbelastung zulässt. Die Osterferien sind letztlich nur unterrichtsfreie Zeit, aber nicht zwingend auch dienstfreie Zeit. Dass in der Abiturzeit Spitzenbelastungen über die Teilzeitquote hinweg anfallen können, ist nachvollziehbar. Diese müssten im Jahresmittel ausgeglichen werden. Hier lohnt sich sicher ein Gespräch mit der Schulleitung, wie das erfolgen kann.


    Kollegin A wird durch den späten Termin des Abiturs dazu gezwungen, innerhalb sehr kurzer Zeit (bei uns waren es letztes Jahr keine 2 Wochen) ebenfalls einen ganzen Kurs zu korrigieren. Das führt i.d.R. dazu, dass die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Zeitstunden nicht mehr haltbar ist, wenn noch volle Unterrichtsverpflichtung besteht. Daher ist die Einräumung von Korrekturtagen hier durchaus sinnvoll und nötig.

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