Zitat
ZitatWürdets du um Mitternacht zum Unterricht antreten?
Das verlangt niemand. Das ist eine Übertreibung und hilft hier nicht weiter.
Kl.gr.Frosch
Zitat
ZitatWürdets du um Mitternacht zum Unterricht antreten?
Das verlangt niemand. Das ist eine Übertreibung und hilft hier nicht weiter.
Kl.gr.Frosch
Es ist schon nicht zu verstehen, warum es an 5 Tagne Abendunterricht geben muss und auch noch Samstags. Was machen die da? Was soll das?
Na, daß sind die Bildungsgänge, die sich gezielt an Berufstätige richten. Morgens können die ja nicht kommen, weil sie da selber arbeiten. Und da kommen die "Schüler" dann auch jeden Abend und jeden Abend findet regulärer Unterricht statt.
Das sind so Dinge, wie:
Und ja, bei den Bildungsgängen sind bei den "Schülern" nicht die Noten das Problem. Die mit Abstand größte Zahl der Leute hört auf, weil sie es zeitlich nicht geregelt bekommen neben Familie und Beruf. Die Härteprüfung ist also wirklich das für 2 Jahre durchzustehen.
Off-topic wg. Fachschulen:
Na, daß sind die Bildungsgänge, die sich gezielt an Berufstätige richten. Morgens können die ja nicht kommen, weil sie da selber arbeiten. Und da kommen die "Schüler" dann auch jeden Abend und jeden Abend findet regulärer Unterricht statt.
Das sind so Dinge, wie:
- Fachschule, langläufig auch Techniker-Schule genannt
Nur der Vollständigkeit halber:
Ich kenne Fachschulen nur als "normale" Vollzeit-Schule, also ohne Unterricht abends oder samstags.
Es gibt ja auch Bafög für Meister- oder Techniker-Schüler.
Manche arbeiten Samstags oder in den Ferien, je nach Branche reicht das dann.
Nur der Vollständigkeit halber:
Ich kenne Fachschulen nur als "normale" Vollzeit-Schule, also ohne Unterricht abends oder samstags
Es gibt beide Varianten: VZ und eben TZ mit Abend- und Samstagunterricht.
Das verlangt niemand. D
Nunja, aber die ADO würd's zulassen, weil man ja keinen Anspruch auf Unterricht vor Mitternacht hat.
Das ist eine Übertreibung und hilft hier nicht weiter.
Oh doch. Ein Blick in die Extreme hilft zu erkennen, dass es Grenzen gibt bzw.welchen gebebn sollte. Und siehe da, die syntaltische Übernahme von Textstücken hilft auch hier nicht zur Erkenntnis.
Wo die Grenzen hier nun verlaufen, müsste festgestellt werden. Daher der Tipp an plattyplus doch mal prüfen zu lassen, ob das alles rechtens ist.
Dass ein Schulleiter die eigene Selbstherrlichkeit durch die ADO bestätigt sieht, würde ich nicht als Rechtsgutachten durchgehen lassen. Oder vielmehr: darauf pfeife ich.
Wo die Grenzen hier nun verlaufen, müsste festgestellt werden. Daher der Tipp an plattyplus doch mal prüfen zu lassen, ob das alles rechtens ist.
Moin,
das einschlägige Gesetz für die Grenzen ist die EU-Arbeitszeitrichtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0088
Diese Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmer in der EU und macht keinen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten. Da Deutschland die Richtlinie schon seit 2003 hätte in nationales Recht umsetzen müssen und die Frist für die Umsetzung 2005 abgelaufen ist, sie die Richtlinie aber nie offiziell umgesetzt hat, gilt die Richtlinie direkt.
Entscheidend sind folgende Artikel:
Tägliche Ruhezeit
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährtwird.
Damit wäre der Stundenplan rechtswidrig, weil es keine 11 Stunden Ruhezeit gibt. (Arbeitshypothese)
Im Landesrecht NRWs finden sich in der Arbeitszeitverordnung eine entsprechende Regelungen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…?v_id=2520031009100936565
Ruhezeit
Nach Beendigung des täglichen Dienstes soll eine ununterbrochene Ruhezeitvon mindestens elf Stunden eingehalten werden. In besonderen Tätigkeitsbereichen, insbesondere für Besonderheiten bestimmter spezifischerTätigkeiten beim Justizvollzugsdienst, Vollzugsdienst bei Abschiebungshafteinrichtungen und Justizwachtmeisterdienst, kann die oberste Dienstbehörde Ausnahmen zulassen, wenn zwingende dienstliche Belange es erfordern und ein angemessener Schutz der Gesundheit gewährleistet wird.
Allerdings gilt diese elfstündige Ruhezeit nicht für Lehrer, denn:
Alles anzeigenGeltungsbereich
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
1. Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, es sei denn, sie befinden sich in der Funktion von Oberärztinnen und Oberärzten,
2. Fachhochschullehrerinnen und Fachhochschullehrer, Studienprofessorinnen und Studienprofessoren und Dozentinnen und Dozenten an Hochschulen des Landes sowie Dozentinnen und Dozenten an Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst,
3. Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichenSchulen,
4. Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte und
5. Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren gemäß § 117 Absatz 2 Halbsatz 2 Landesbeamtengesetz.
Dies ist aber wohl darauf zurückzuführen, daß unsere Landesregierung davon ausgeht, daß so kurze Ruhezeiten nur dadurch zustande kommen, daß Lehrer freiwillig nachts Klausuren korrigieren oder ihren Unterricht vorbereiten. Für solch eigenständig geplante Arbeitszeiten gibt es nämlich eine Ausnahme in der EU-Arbeitszeitrichtlinie:
Abweichungen
(1)Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmerkönnen die Mitgliedstaaten von den Artikeln 3 bis 6, 8 und 16 abweichen, wenn die Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen und/oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbstfestgelegt werden kann, und zwar insbesondere in Bezug aufnachstehende Arbeitnehmer:
a) leitende Angestellte oder sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis;
Merke: An den Fall, daß ein Lehrer im Morgen- und Abendunterricht eingesetzt wird und dementsprechend sogar mit dem Unterricht, den er zeitlich nicht selbstständig einteilen kann, gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verstößt, hat der Gesetzgeber gar nicht gedacht. Bei "Schule" geht der immer von Unterricht in den Klassen 1 bis 10 aus, der morgens stattfindet. Die Probleme, die daraus in der Erwachsenenbildung resultieren, finden sich ja auch noch an diversen anderen Stellen in den Gesetzen und Verordnungen wieder.
Außerdem kommt bei einem Stundenplan, wie dem, den ich oben vorgestellt habe (montags frei; dienstags 4 Stunden; mittwochs 2 Stunden; donnerstags 12 Stunden; freitags 8 Stunden; samstags frei), noch Artikel 13 der EU-Arbeitszeitrichtlinie in Betracht:
Arbeitsrhythmus
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, die Arbeit nach einem bestimmten Rhythmus zu gestalten, dem allgemeinen Grundsatz Rechnung trägt, dass die Arbeitsgestaltung dem Menschen angepasst sein muss, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der eintönigen Arbeit und des maschinenbestimmten Arbeitsrhythmus, nach Maßgabe der Art der Tätigkeit und der Erfordernisse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, insbesondere was die Pausen während der Arbeitszeit betrifft.
Bei so einem verschrobenen Stundenplan wäre zu klären, ob die Arbeitsgestaltung noch dem Menschen angepaßt ist.
Somit bestätigt sich die Arbeitshypothese von oben, weil ich die Unterrichtszeiten im Stundenplan nicht eigenständig festlegen kann sondern von meinem Arbeitgeber diktiert bekomme. Gleiches gilt für Vertretungsstunden, also montags bis 21 Uhr Abendschule und dann dienstags in der 1. Stunde Vertretung, durch die ich dann die 11 Stunden Ruhezeit unterschreite. Das bekomme ich ja auch vom Arbeitgeber so vorgegeben. Würde ich "nur" aufgrund der Unterrichtsvor- und -nachbereitung die Ruhezeiten nicht einhalten können, wäre er zulässig.
Was außerdem noch für die anderen hier interessant ist: Wenn Euer Arbeitgeber/Schule Euch abends anruft, um Euch mitzuteilen, daß ihr am nächsten Tag Vertretung machen sollt oder Euch per Beschluß auffordert abends um 21 Uhr noch einmal auf der Schulwebseite oder im eMail-Postfach zu gucken, ob es Änderungen für den nächsten Tag gibt, ist das zeitlich nicht selbstständig eingeteilte Arbeitszeit, auch wenn es nur 1 Minute dauert. Damit fängt die Ruhezeit von 11 Stunden, die per EU-Arbeitszeitverordnung ununterbrochen zu sein hat, genau ab dem Moment wieder von vorne an zu laufen.
Also wenn Chef Euch abends um 22 Uhr anruft, könnt ihr Euch bedanken, weil Ihr dann am nächsten Morgen erst ab 9 Uhr arbeiten dürft. Wie der Unterricht in den ersten beiden Stunden dann abläuft bzw. vertreten wird, ist nicht Problem des Lehrers.
Nur mal so, weil bei uns auch das Thema aufkam welche Reaktionszeit auf dienstliche eMails einzuhalten ist und ob man verpflichtet ist jeden Abend noch einmal ins Postfach zu gucken.
Soviel zur rechtlichen Beratung, die ich bisher einholen durfte.
Aus der von der verlinkten EU-Arbeitszeits-Verordnung, §17, Absatz 3.
ZitatGemäß Absatz 2 dieses Artikels sind Abweichungen von den Artikeln 3 und 5 zulässig:
a) wenn bei Schichtarbeit der Arbeitnehmer die Gruppe wechselt und zwischen dem Ende der Arbeit in einer Schichtgruppe und dem Beginn der Arbeit in der nächsten nicht in den Genuss der täglichen und/oder wöchentlichen Ruhezeit kommen kann; b) bei Tätigkeiten, bei denen die Arbeitszeiten über den Tag verteilt sind, insbesondere im Fall von Reinigungspersonal
Du bist keine Putzfrau (Reinigungspersonal ist ja auch nur ein Beispiel), aber deinem Stundenplan und deinen Aussagen nach, sind deine Arbeitszeiten über den Tag verteilt.
Der Passus wird also wahrscheinlich greifen und erklären, warum bei dir das Aussetzen der Ruhezeiten möglich ist.
Kl.gr.Frosch
Beide Punkte sind nicht einschlägig. Wir arbeiten weder im Schichtdienst und auch am BK ist es möglich und sinnvoll, dass ein Lehrer zusammenhängend 4-6 Stunden am Stück unterrichtet (womit die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung abgedeckt werden kann), bei Punkt b geht es um Tätigkeiten, die nach kurzer Zeit unterbrochen werden müssen, weil keine Arbeit mehr da ist (wenn von 6-9 das Gebäude geputzt ist, ergibt es wenig Sinn direkt weiter zu putzen, sondern vielleicht erst um 15h wieder anzufangen, wenn auch wieder Dreck da ist).
Es ist möglich und sinnvoll. Es ist aber auch möglich und sinnvoll, dass der Einsatz der Lehrkraft nur so geht, wie pattyplus es skizziert hat, weil keine passende Arbeit mehr da ist, seine Einsatz auf der anderen Seite aber zu späteren Zeiten noch einmal benötigt wird.
Ich bat pattyplus ja schon mehrmals, sich hier dazu zu äußern, ob er sagen kann, warum sein Plan so ist. Vielleicht erklärt es sich dadurch. (Siehe z. B. seine Erklärungen zu den Abendklassen.) Es steht allerdings für mich die Frage im Raum, ob es einen speziellen Grund gibt, dass er unbedingt in so vielen Abendklassen eingesetzt werden muss oder ob sein Einsatz dort am Zufallsgenerator des Stundenplaners liegt (was ich nicht glaube).
Kl.gr.Frosch
oder ob sein Einsatz dort am Zufallsgenerator des Stundenplaners liegt (was ich nicht glaube)
Zufallsgenerator bestimmt nicht. Aber im berufsbildenden Bereich gibt es halt in NRW verdammt viele Fächer. Wenn man sich die Mühe macht und bei LEO NRW die Fakulten durchzählt, kommt man zum Schluß, daß es am BK 129 berufsbezogene Fakulten gibt. Hinzu kommen noch die allgemeinbildenden Falkulten.
Im Ergebnis heißt das, daß für jedes Fach praktisch nur 1-2 Kollegen da sind. Klar können wir alle, wenn wir einmal in dem System sind, auch fachfremd unterrichten. Aber wenn es dann um Abschlußprüfungen etc. geht, muß doch wieder der Kollege mit den passenden Fakulten ran. Hat man dann das Glück, daß es in dem Fach doch noch einen zweiten Kollegen/eine zweite Kollegin gibt, kommt das leidige Thema "Schutz der Familie" und schon hat man als männlicher Single praktisch alle Randstunden und Abendeinsätze im Plan, die die Kollegin nicht machen will.
Hinzu kommt, daß die Berufsschulklassen nur an einem Tag/Woche in der Schule sind. Aus Tradition werden die Klassen auch immer an den gleichen Wochentagen einbestellt, weil "das schon seit 35 Jahren so ist". Da kann der Stundenplaner also auch nichts machen. Warum eigentlich nicht?
Im Ergebnis kommen dann jedes Jahr solch zerpflückte Stundenpläne raus, wenn man mit seinen 25,5 Stunden Unterrichtsverpflichtung durch 18 Klassen gejagd wird, vgl. Religionslehrer in allgemeinbildenden Schulen.
Wir arbeiten weder im Schichtdienst
Plattyplus offensichtlich schon. Anders bekommt man "Öffnungszeiten" von 7:30 bis 21:00 Uhr nicht abgedeckt.
Und ansonsten ist's schön zu sehen, dass wir in Deutschland keine Gerichte brauchen. Die Lehrer wissen schon immer alles. Das Vortragen juristsicher Laienmeinungen, als wären es Fakten, macht sie aber nicht zu solchen. Nee, was Verbindliches kriegt man anders. Da muss man dann halt mal was durchziehen.
Eines fiel mir noch auf: Mit der Ausnahme in der Arbeitszeitverordnung begünstigt das Land NRW sich gegenüber seinen abhängig Beschäftigten selbst. Das hat schon ein G'schmäckle. Vielleicht nicht juristisch (obwohl auch das zu prüfen wäre), aber zumindest politisch. Durchaus ein Punkt, an dem die Gewerkschaften sich auch außerhalb von (bzw. zusätzlich zu) Rechtsberatung und -schutz abarbeiten können. Da könnte ein Betroffener auch mal eine Anregung geben. Warum nicht mehrgleisig fahren?
Ein weiteres Gleis ist wohl auf die Versetzung hinzuwirken.
Viel Erfolg.
Im Ergebnis heißt das, daß für jedes Fach praktisch nur 1-2 Kollegen da sind.
Dann sollte man als Schulleiter besonders darauf achten, dass man mit diesen sorgsam umgeht. Wenn da einer ausfällt, klafft gleich ein richtiges Loch. Es gibt gute Gründe für Schulleiter, mal kein Arschloch zu sein.
Hinzu kommt, daß die Berufsschulklassen nur an einem Tag/Woche in der Schule sind. Aus Tradition werden die Klassen auch immer an den gleichen Wochentagen einbestellt, weil "das schon seit 35 Jahren so ist".
Das ist natürlich kein Grund. Auf der andere Seite bietet eine solche Tagesregelung natürlich auch Planungssicherheit. Wenn man das in der Konsequenz fortsetzte und z.B. auch feste Termine für Abendunterricht hätte, wäre an doch fein 'raus. Das Problem ist doch, dass man an einer Stelle ein starres Korsett haben will, sich aber auf der anderen Seite nicht festlegen will. So wird das nichts.
z.B. auch feste Termine für Abendunterricht hätte
Hat man aber gerade an der Stelle nicht. Die abendlichen Fachschulklassen werden nur eingerichtet, wenn man mindestens 19,5 Anmeldungen (wie geht das eigentlich mit ,5?) hat. Entsprechend entscheidet sich immer erst ganz zum Schluß, ob es im nächsten Jahr eine neue Fachschulklasse geben wird, die dann natürlich bis obenhin durchläuft.
Zufallsgenerator bestimmt nicht. Aber im berufsbildenden Bereich gibt es halt in NRW verdammt viele Fächer. Wenn man sich die Mühe macht und bei LEO NRW die Fakulten durchzählt, kommt man zum Schluß, daß es am BK 129 berufsbezogene Fakulten gibt. Hinzu kommen noch die allgemeinbildenden Falkulten.
Im Ergebnis heißt das, daß für jedes Fach praktisch nur 1-2 Kollegen da sind. Klar können wir alle, wenn wir einmal in dem System sind, auch fachfremd unterrichten. Aber wenn es dann um Abschlußprüfungen etc. geht, muß doch wieder der Kollege mit den passenden Fakulten ran. Hat man dann das Glück, daß es in dem Fach doch noch einen zweiten Kollegen/eine zweite Kollegin gibt, kommt das leidige Thema "Schutz der Familie" und schon hat man als männlicher Single praktisch alle Randstunden und Abendeinsätze im Plan, die die Kollegin nicht machen will.
Hinzu kommt, daß die Berufsschulklassen nur an einem Tag/Woche in der Schule sind. Aus Tradition werden die Klassen auch immer an den gleichen Wochentagen einbestellt, weil "das schon seit 35 Jahren so ist". Da kann der Stundenplaner also auch nichts machen. Warum eigentlich nicht?
Im Ergebnis kommen dann jedes Jahr solch zerpflückte Stundenpläne raus, wenn man mit seinen 25,5 Stunden Unterrichtsverpflichtung durch 18 Klassen gejagd wird, vgl. Religionslehrer in allgemeinbildenden Schulen.
haben wir auch alles. Trotzdem gibts solche Pläne nicht bei uns.
Wehre dich oder stelle einen Versetzungsantrag. Hier hat bisher keiner gesagt, dass er auch so einen Plan hat. Gibt Dir das nicht zu denken?
Aus der von der verlinkten EU-Arbeitszeits-Verordnung, §17, Absatz 3.
Du bist keine Putzfrau (Reinigungspersonal ist ja auch nur ein Beispiel), aber deinem Stundenplan und deinen Aussagen nach, sind deine Arbeitszeiten über den Tag verteilt.
"Insbesondere" ist sowohl semantisch als auch juristisch kein Marker für ein bloßes Beispiel.
"Insbesondere" ist juristisch ein Marker für eine nicht abschließende Aufzählung.
Kl.gr.Frosch
"Insbesondere" ist juristisch ein Marker für eine nicht abschließende Aufzählung.
Lieber Kollege Frosch,
verzeih, aber seit ich selbst Schulleiter bin, messe ich der Bedeutung von Schulleiteraussagen noch weniger Bedeutung bei als bisher (das meint jetzt nicht Dich, sondern den von Plattyplus)... Im Zweifelsfall erzählt man halt irgendeinen Seich, wie man das hier unten nennt, um den maulenden Kollegen ruhigzustellen. Das Schöne bei Lehrern ist halt, dass sie von rechtlichen Dingen meist so erfrischend wenig Ahnung haben.
Disclaimer: Wer mag, darf sich jetzt aufregen, sei aber versichert, dass im oben Gesagten eine schöne Portion Ironie drinsteckt und ich eigentlich ein ebenso umsichtiger wie -gänglicher Vorgesetzter bin.
Leider muss ich dir da zustimmen.
Kl.gr.Frosch
P.S.: Schulleiter bist du aber noch nicht lange, oder? Herzlichen Glückwunsch zur Beförderung.
Das Problem bei der Extension von Rechtsbegriffen ist, dass damit legislative Aufgaben an die Judikative übergeben werden und das Gesetz von sich aus nicht mehr eindeutig ist. Und ja: "insbesondere" ist >das< juristische Wort für nicht abschließende Aufzählungen. Dennoch fehlt immer noch die Begründung, warum die Schule für einen Lehrer nur zeitweise Arbeit bietet, besonders klärungsbedürftig dürfte die Frage sein, warum das nur an einem Tag der Woche der Fall ist und ansonsten durchaus möglich.
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