Deine Schlussfolgerung ist nicht unlogisch, aber ich denke rechtlich greift sie nicht.
Nochmal zu der rechtlichen Situation:
Zitat von ADO §12,1Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und bestimmten Fächern besteht nicht.
Diese Aussage in der ADO NRW ist ziemlich eindeutig.
In der von dir verlinkten Arbeitszeitverordnung steht übrigens, dass nach Beendigung des Dienstes eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden soll. Im rechtlichen Kontext bedeutet dieses "soll" wie immer, dass es nicht zwingend vorgeschrieben ist. Allerdings sollte es der Regelfall sein. Zumindest der Vertretungsunterricht um 7:30 ist auf jeden Fall gedeckt. Kritisch ist der ältere Stundenplan. Da könnte man vielleicht von einer Regelmäßigkeit sprechen. (Es ist jetzt sicher eine Sache der Definition, ob es schon ein "Regelfall" ist, wenn so ein Stundenplan wöchentlich bei einer Lehrkraft vorkommt, oder ob der "Regelfall" erst eintritt, wenn mehrere Kollegen im Kollegium eine solche Arbeitszeit haben oder wenn ein Kollege einen entsprechenden Plan über mehrere Stundenpläne hinweg bekommt.)
Zumindest der Vertretungsfall wäre also definitiv auch zulässig, wenn die Arbeitszeitverordnung auch für Lehrer gelten würde.
Ich befürchte wirklich, solange dein Schulleiter, etc. nicht mitspielen, kannst du da nicht viel machen.
Sorry.
kl. gr. frosch
P.S.: die einzige Möglichkeit wurde oben (z.B.) von Krabappel schon gesagt. Sprich mit dem Lehrerrat, der kann bei der Unterrichtsverteilung und der Stundenplangestaltung mitreden und dein Anliegen dabei vertreten und sich für dich einsetzen. (Aber auch hier gilt das obige Zitat aus der ADO.)
P.P.S.: ich würde ganz schnell einen Versetzungsantrag stellen und hoffen, dass er durchkommt.