Warten und Warten und Warten - Vertrag und Verbeamtung

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe in NRW die OBAS zum 31.10.18 erfolgreich abgeschlossen. Ab dem 01.11.18 sollte dann der Folgevertrag sowie die Verbeamtung (dies wird im Vorfeld der Ausbildung Vertraglich zugesichert) folgen.


    Den Vertrag erhielt ich nach langem Kämpfen erst kurz vor den Weihnachtsferien. Die Aufforderung zur Vorstellung beim Amtsarzt (diese ist zwingend notwendig um einen Termin beim Gesundheitsamt bekommen zu können) leider erst viele Wochen später. Das gesundheitliche Gutachten ist in Ordnung, die Dokumente werden der BZR zugeschickt und diese werden dann verarbeitet. Dabei kann es sich sicher wieder nur um Wochen handeln!


    Zu meinen Fragen:
    1) sind solche Wartezeiten Gang und Gäbe und gibt es andere Betroffene?
    2) durch diese von meiner Seite unverschuldete Verzögerung trete ich erst viele Monate später in das Beamtenverhältnis. Dadurch entsteht ein finanzieller "Verlust", die Probezeit verlagert sich nach hinten, trotz Dienst nach dem Ref. Welches Vorgehen könnt ihr (eventuell gibt es Betroffene mit Erfahrung) empfehlen? Muss ich mir das gefallen lassen und mich beugen? Theoretisch könnten sie das Verfahren ja noch ewig in die Länge ziehen? Einen Ausgleich für den "Verlust", sowie die Verkürzung der Probezeit wäre nach meinem Empfinden nur fair.


    PS: ich bin in keiner Gewerkschaft


    Gruß

  • An dem Tag der bestandenen Prüfung hättest du einen Antrag auf Verbeamtung stellen sollen und Kontakt mit der Personalstelle aufnehmen sollen.
    Ich hatte meine Ernennungsurkunde drei Wochen nach der Prüfung, also vor den Herbstferien damals.


    Solche Wartezeiten sind normal, wenn man selber nichts unternimmt. Krankheit in der Personalstelle, eine wandernde Personalakte, die Wiedervorlage wurde noch nicht getätigt, ja ... das ist halt so.


    Die Probezeit verlängert sich nicht. Die Zeit nach der OBAS, also vom 01.11, wird selbstverständlich vollkommen auf die Probezeit gerechnet. Wer erzählt so ein Mist?
    Durch das Ableistung deiner Arbeit nach dem 31.10.18 bedarf es eines Vertrages nicht mehr. Wenn du deine Arbeit ohne Vertrag aufnimmst, gilt es bereits als unbefristeter Vertrag.


    Das Geld wird nicht rückwirkend gezahlt, da keine Ernennung rückwirkend gemacht werden kann.


    Probezeit: kein Problem.
    Geld: keine Chance.

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe in NRW die OBAS zum 31.10.18 erfolgreich abgeschlossen. Ab dem 01.11.18 sollte dann der Folgevertrag sowie die Verbeamtung (dies wird im Vorfeld der Ausbildung Vertraglich zugesichert) folgen.


    Bei einer Verbeamtung gibt es keinen Vertrag.
    Daher denke ich, Folgevertrag und dann Antrag auf Verbeamtung wäre der richtige Weg gewesen. Dies wird dann rückwirkend angerechnet.

  • UPP zum frühestmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Prüfungsphase gemacht (Anfang Februar, Ende des Refs dann Ende April), direkt Antrag auf Verbeamtung gestellt, Amtsarzt zwei Wochen vor dem 1. Mai, da vorher weder Einladung noch Termin vorhanden, Verbeamtung pünktlich zum 1. Mai. Ich wollte tatsächlich keinen Euro verschenken.


    Die BezRg arbeitet laaaaaaaaangsam

  • Bei mir lief das alles automatisch, ohne gesonderten Antrag auf Verbeamtung. Ich war einen Tag nach der UPP beim Amtsarzt und kurze Zeit später hatte die Schulleitung die Ernennungsurkunde auf dem Schreibtisch.

  • UPP zum frühestmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Prüfungsphase gemacht (Anfang Februar, Ende des Refs dann Ende April), direkt Antrag auf Verbeamtung gestellt, Amtsarzt zwei Wochen vor dem 1. Mai, da vorher weder Einladung noch Termin vorhanden, Verbeamtung pünktlich zum 1. Mai. Ich wollte tatsächlich keinen Euro verschenken.


    Die BezRg arbeitet laaaaaaaaangsam

    Kalle, gibt es ein Formular für diesen Antrag?
    Und den stelle ich dann an die BZR?



    Danke für deine Infos

  • So ein Wisch reicht vollkommen aus, geht an den Personalsachbearbeiter. In der Regel Dez. 47.irgendwas
    Deine Einstellungsunterlagen geben dir Auskunft hierzu ...


  • Komisch. Bei mir wars so: Prüfung Mitte September, Termin Amtsarzt (Brief mit Termin wurde zunächst an meine ganz alte Dienststelle von vor 10 Jahren geschickt und sollte eigentlich lange vorher sein) ca 1 Woche später. Ernennungsurkunde am 8.10. bekommen. Verbeamtung am 1.11. Geld Ende Oktober doppelt auf dem Konto.


    Da hast Du aber lange gewartet. ich hätte da nahezu jeden Tag angerufen.

  • Also ich habe auch im September letzten Jahres meine UPP im Rahmen der OBAS gemacht und habe im Vorfeld (April/Mai) schon bei der Bez. Reg. Telefonterror geschoben, da ich von genau diesen Geschichten gehört habe und überhaupt kein Verständnis dafür habe, dass ich auch nur einen Cent verliere, weil dort nur von 12 bis Mittag gearbeitet wird.


    Ich habe mich mehrfach informiert, wann ich welche Nachweise erbringen soll und ob man da im Vorfeld schon was machen kann.


    Meine (sehr nette) Sachbearbeiterin hat mir dann schon im Vorfeld (d.h. vor der UPP) alle Unterlagen zur Einstellung ins Beamtenverhältnis zugesandt, sodass, bis auf das 2 StEx. alles bereits am Tag der UPP bei der Bez. Reg. vorlag. Den Tag nach der UPP hab ich dann lediglich telefonisch bescheidgegeben, dass ich bestanden hätte, und allein auf mein Wort vertrauend wurde dann die Urkunde fertiggemacht. Diese konnte ich dann in den Herbstferien (Mitte Oktober) entgegennehmen und bin pünktlich seit dem 1.11. verbeamtet.


    Alles andere wäre für mich auch völlig inakzeptabel gewesen...

  • Soweit ich weiß, wird man rückwirkend verbeamtet. Die entsprechenden Bezüge erhält man auch komplett - da diese ja ohnehin (egal ob angestellt oder verbeamtet) meist erst Wochen später auf dem Konto landen.
    Ich wurde damals in der zweiten Novemberwoche verbeamtet, allerdings stand auf der Urkunde der 1.11. Das wäre Mitte Dezember wohl genau so gewesen... Geld gabs dann Ende Januar.
    Würde mich auf jeden Fall mal erkundigen, ob du nicht ohnehin rückwirkend verbeamtet wirst, wenn du die Stelle zum soundsovielsten antrittst.

  • Soweit ich weiß, wird man rückwirkend verbeamtet.

    Bitte keine Unwahrheiten erzählen. Eine rückwirkende Ernennung zum Beamten/zur Beamtin gibt es nicht.


    Mit Wirkung vom 1.11.20xx existiert zwar auf der Urkunde, jedoch frühestens mit Aushändigung der Urkunde.


    Es gibt in diesem Fall nichts zu holen.

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