Hallo,
ich arbeite derzeit lediglich für mehrere Wochen als Vertretungslehrkraft an einer weiterführenden Schule in NRW. Ich weiß nicht ob mir in dieser Situation ein Arbeitszeugnis / eine dienstliche Beurteilung (ich weiß nicht was der korrekte Name wäre) zusteht oder ob dies gar obligatorisch wäre. Ich könnte mir vorstellen, dass die Schulleitung nach wenigen Wochen kaum in der Lage wäre ein Zeugnis / eine Beurteilung zu erfassen und insofern auch keine Motivation dazu hat.
Was mich nun besonders interessieren würde: angenommen die Schulleitung händigt mir kein Arbeitszeugnis aus, würde das für mich in Zukunft zum Nachteil werden? Wird bei Bewerbungen erwartet für jede Stelle ein Zeugnis vorlegen zu können?
Es wäre sehr freundlich, wenn jemand etwas dazu schreiben könnte.
vielen Dank im Voraus und schöne Grüße