Deutschnoten für DaZ-Lerner

  • Guten Morgen :)


    Ich finde online keine klaren Aussagen dazu, wie man die Deutschnote (insbesondere auch im Hinblick auf die Empfehlung für die weiterführende Schule) bei Zweitsprachlernern ermittelt.
    Ich habe dunkel im Kopf, dass man die NOtengebung eine gewisse Weile aussetzen kann, aber auf das Emphelungszeugnis müssen ja in jedem Fall welche drauf. Wenn dieDaZ-Lerner eigene Lernziele haben, muss man sie soch daran messen, oder? Ich kann doch nicht allen Zweitsprachlernern schlechte Noten in Deustch und damit schlechtere Empfehlungen geben?


    Ich wäre echt dankbar für Hinweise, wie das bei euch gehandhabt wird oder wo ich das nachlesen kann!


    Sonntagsgruß,
    Ruby :)

  • Zumindest in RLP darf man die Noten in allen Fächern bis zu zwei Jahre aussetzen. Danach müssen die Schüler benotet werden, auch in Deutsch. Allerdings kann man einen Nachteilsausgleich geltend machen.

  • Danke!
    Aber was, wenn man Noten geben muss, also z.B. beim Empfehlungszeugnis in der 4. Klasse?
    Weißt du vielleicht wo ich was Genaueres zum Nachteilsausgleich finde?

  • Wie das für NRW geregelt ist, kann ich dir leider nicht sagen. Falls euer Direktor es auch nicht weiß, frag zur Not im Ministerium nach...

  • In Hessen sind es auch 2 Jahre, auch bei Zeugnissen für den Übergang.
    Bsp.: EIn Schüler kommt in die 4. Klasse, bekommt dort 1 Jahr keine Noten, auch auf der weiterführenden Schule bekommt er dann ein Jahr keine Noten. Das erste verpflichtend benotete Jahr wäre dann die 6. Klasse.

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