Hallo!
Ich habe ursprünglich an einem Gymnasium in BW unterrichtet (verbeamtet), lebe seit Jahren mit meiner Familie im Ausland und war insgesamt 12 Jahre beurlaubt. Die 12 Jahre waren im Herbst abgelaufen und ich hatte sowohl der Schulleitung als auch dem Regierungspräsidium Karlsruhe mitgeteilt, dass ich den Dienst nach Ablauf der Beurlaubung nicht mehr antreten würde.
Nun habe ich jede Menge Fragen und ich hoffe, dass schon mal jemand in der gleichen Situation war und mir von seinen Erfahrungen berichten kann:
1. Ich hatte zunächst per Mail angefragt, was ich tun sollte, erhielt die Antwort, dass ich einen schriftlichen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen solle. Dies habe ich getan, darauf jedoch bis heute keine offizielle Reaktion erhalten. Gibt es nicht, ähnlich wie bei der Verbeamtungsurkunde, eine Bescheinigung über die Entlassung aus dem Dienst? Vom Landesamt erhielt ich gestern die übliche Info über die Zusammensetzung meiner Bezüge (=0), daher fiel mir das Thema wieder ein. Muss ich mich bei denen gesondert "abmelden"? Muss ich das sonst wo noch melden?
2. Was muss ich in Bezug auf spätere Pensionszahlungen beachten?
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, die Frage, was ich nun beachten muss, hatte ich auch per mail ans Regpräs. gestellt, jedoch keine Antwort erhalten.
Grüße
Heike