Elternzeit verlängern oder nur an drei Tagen pro Woche Unterricht?

  • Hallo zusammen,


    ich muss mich demnächst entscheiden, ob ich meine Elternzeit verlängern (ich habe nur ein Jahr genommen) oder Teilzeit arbeiten möchte. Vorab würde ich mit der Schulleitung sprechen. Mein Wunsch wäre nun, an drei Tagen pro Woche zu unterrichten, am liebsten 10-12 Stunden. Wenn dies organisatorisch zu schwierig ist, dann eben nur 7 Stunden. Wenn man mir sagt, dass auch 7 Stunden an 3 Tagen vermutlich nicht gehen, würde ich die Elternzeit verlängern.


    Nun frage ich mich, was die Schulleitung von meinem "Plan" hält. Ich kenne es eigentlich nur umgekehrt: Man entscheidet sich für eine gewisse Stundenzahl und wünscht sich 1-2 freie Tage. Wenn man Glück hat, bekommt man diese. Wenn man Pech hat, eben nicht. (In meinem Bundesland hat man bei Teilzeit kein Recht auf einen freien Tag). Für mich macht diese Vorgehensweise aber keinen Sinn.


    Das Problem ist auch, dass ich mich ein halbes Jahr, bevor ich wieder einsteige, entscheiden muss, wie viele Stunden ich unterrichten möchte. Meine Schulleitung weiß evtl. jetzt noch nicht, ob und mit wie vielen Stunden sie mich braucht. Es kann auch sein, dass ich an eine andere Schule abgeordnet werde. Welche Schule das sein wird, weiß ich jetzt noch nicht. Daher kann ich mit der betreffenden Schulleitung jetzt auch noch nichts "verhandeln". Wäre es wohl sinnvoll, dem Schulamt meinen Wunsch zu schildern? Oder wie sollte ich nun am besten vorgehen?


    Danke!

  • Das hängt auch etwas vom BL ab, in NRW kann man nur in EZ Weniger als 50% arbeiten, in anderen geht das.
    Was du machen kannst: in der EZ bis zu 30 Stunden arbeiten (Deputat hängt dann von BL und Schulform ab). So kannst du auch recht einfach wieder aufhören zu arbeiten, wenn du abgeordnet wirst, oder reduzieren.


    Aber rede doch einfach mit deiner Schulleitung und/ oder den Stundenplanern. Ich starte im März wieder mit 16Stunden und mein Unterricht (13Stunden) wird nach Absprache auch auf 3 Tage verteilt, weil ich ohne Kinderbetreuung sonst nicht arbeiten könnte.
    Falls du nicht angeordnet wirst, sollte das hoffentlich klappen, vor allem wenn du TZ in EZ machst.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich würde auf jeden Fall mit der Schulleitung oder dem Schulamt sprechen.
    Hier darf man in Elternzeit z.B. nur auf Wunsch versetzt werden (aber ich sehe immer noch das Problem der Verlängerung der Elternzeit und frage mich gerade, warum du bei der Stundenzahl nicht gleich 2 Jahre genommen hast, denn TZ in EZ ist in dem Falle viel sinnvoller).


    Diese Stundenzahl geht hier auch nur in EZ und da muss die Verteilung abgesprochen werden und darf nicht von der Schulleitung festgelegt werden, deshalb hatte ich nie Probleme zu sagen an welchen Tagen ich wie arbeite. Aber auch jetzt geht das bei uns Problemlos, dass ich 16 Stunden mit zwei freien Tagen nach Wunsch arbeite.

  • Nun frage ich mich, was die Schulleitung von meinem "Plan" hält.

    Echt? Das fragst du dich? Ich finde deine Ansprüche an Teilzeit legitim und so solltest du die auch vertreten.


    Eine Kollegin hat damals gesagt, sie könne an zwei Tagen kommen, weil sie beide Großelternpaare je einen Tag in der Woche in Anspruch nehmen könne. Sie könne nicht zur ersten anfangen, weil die Kinder natürlich noch in die Kita (später Schule) müssten. Sie würde dann soviel Unterricht machen, wie in die zwei Tage passt. Da konnste mal sehen, was stundenplanerisch so geht. Die Zwei-Tage-lasst euch-was-einfallen-Regelung hat sie nun schon sei einigen Jahren. Funktioniert.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Echt? Das fragst du dich? Ich finde deine Ansprüche an Teilzeit legitim und so solltest du die auch vertreten.

    Ich finde das nicht zwangsläufig legitim. Das ist eine Verringerung auf (über den Daumen gepeilt) von 40% und das bedeutet nicht, dass man dann automatisch an zwei freien Tagen Unterricht hat.


    Legitim auch von seiten des Dienstherren / Arbeitgebern ist es auch, diese Stunden über fünf Tage zu verteilen, nur mit weniger Stunden pro Tag.


    Das ist übrigens auch eine übliche Verteilung in der Privatwirtschaft, dann arbeitet man halt von 9-13 Uhr, statt von 8-16 Uhr.


    Als so selbstverständlich erachte ich das nicht.

  • Ich glaube es geht hier eher darum, dass es selbstverständlich sein sollte auf die Wünsche einzugehen. Wenn jemand täglich von 8-12 das Kind zur Tagesmutter gibt hat man bestimmt andere Zeitwünsche, als jemand, bei dem Dienstags Oma Erna kommt und Freitags Opa Karl. Genauso braucht jemand dessen Partner morgens die Kinder betreut früh Schluss.
    Wenn es also möglich ist sollten solche Wünsche umgesetzt werden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Hier wäre es sinnvoll, dein BL zu nennen.


    In NRW sieht die Rechtslage so aus:


    § 17 Abs. 3 ADO
    17 Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer
    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Leh- rer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teil- nahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.
    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Bela- stung durch Springstunden soll vermieden werden.


    Deine Schule muss also über eine Teilzeitvereinbarung verfügen, in der Anzahl des U.stunden mit erlassenen freien Tagen proportional geregelt sein muss. Lass sie dir zeigen!


    Das Gespräch mit der SL ist also dein 1. Schritt.
    Viel Erfolg!

  • Ich finde das nicht zwangsläufig legitim. Das ist eine Verringerung auf (über den Daumen gepeilt) von 40% und das bedeutet nicht, dass man dann automatisch an zwei freien Tagen Unterricht hat.

    Wieso nicht. Wieso sollte man 40% der Stunden auf mehr als 40% der Tage verteilen?

    Legitim auch von seiten des Dienstherren / Arbeitgebern ist es auch, diese Stunden über fünf Tage zu verteilen, nur mit weniger Stunden pro Tag.

    Je nach Konstellation entspricht das aber nicht der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.



    Das ist übrigens auch eine übliche Verteilung in der Privatwirtschaft,

    Fragen zu einem Berufswechsel hat der TE gar nicht gestellt.

  • Tja und ich finde dass die Anspruchshaltung mancher Elternkollegen einfach inakzeptabel sind. Da wird dann gerne die Kinderbetreuungskarte gezogen um auf jeden Fall einen schönen Stundenplan zu bekommen.

    • Gerne mit Mo/Fr frei um immer ein verlängertes Wochenende zu haben.
    • Bitte nicht die ersten zwei Stunden und auf keinen Fall am Nachmittag.
    • Und Klassenleitung nur im Notfall, da man ja so selten an der Schule ist.

    Treffen tut es dann die Kollegen die VZ arbeiten (müssen) und dann idR noch die männlichen Kollegen.


    Diese ganzen TZ-Kolleginnen nerven immer mehr mit ihren Extrawürsten

  • In NRW kannst du übrigens unterhälftige Teilzeit arbeiten, innerhalb der Elternzeit sowieso und auch wenn die Elternzeit vorbei ist, solange du Kinder unter 18 Jahren hast. Du beantragst dazu eine Beurlaubung und gibst an wieviel Stunden du in der Beurlaubung arbeiten möchtest. Es müssen nur weniger als die Hälfte der Pflichtstunden sein.


    Ich würde an deiner Stelle wenige Stunden angeben, z.B. eben nur 7. Dann wirst du auf keinen Fall mehr als 3 Tage kommen müssen. Du kannst in der Regel immer noch nach Rücksprache mit Schulleitung und Schulamt kurzfristig aufstocken. Bei dem Lehrermangel sind sie froh um jede Stunde, die jemand mehr macht.

  • Diese ganzen TZ-Kolleginnen nerven immer mehr mit ihren Extrawürsten

    Es geht nicht um Extra-Würste sondern um legitime Forderungen, die die gleiche Grundlage haben, wie die Teilzeit selbst.


    Dass die Umsetzung dieser zu Lasten der übrigen ginge, ist ein Gerücht, das sich in mangelden Fähigkeiten der Stundenplaner begründet. Vieles gleicht sich aus. Nicht alle Teilzeitler wollen unbedingt spät anfangen. Trotzdem stehen dem genug Leute gegenüber die früh anfangen wollen. Ich fange nie früh an und habe den Montag freigeblockt. Männlich, keine Kinder (in Worten: null), Vollzeit.

  • Danke für eure Antworten. Schön zu hören, dass die meisten Verständnis für meine Situation haben. In meinem Bundesland (ich komme aus BW) kann man anscheinend auch außerhalb der Elternzeit unterhälftig arbeiten. Weiß zufällig jemand, welchen Unterschied es macht, ob man in oder außerhalb der Elternzeit (unterhälftig) Teilzeit arbeitet? Ich weiß nur, dass man innerhalb der Elternzeit die Stunden (schneller) wieder reduzieren kann, wenn es einem zu viel wird. Gibt es noch weitere Unterschiede?

    Tja und ich finde dass die Anspruchshaltung mancher Elternkollegen einfach inakzeptabel sind. Da wird dann gerne die Kinderbetreuungskarte gezogen um auf jeden Fall einen schönen Stundenplan zu bekommen.

    • Gerne mit Mo/Fr frei um immer ein verlängertes Wochenende zu haben.
    • Bitte nicht die ersten zwei Stunden und auf keinen Fall am Nachmittag.
    • Und Klassenleitung nur im Notfall, da man ja so selten an der Schule ist.

    Treffen tut es dann die Kollegen die VZ arbeiten (müssen) und dann idR noch die männlichen Kollegen.


    Diese ganzen TZ-Kolleginnen nerven immer mehr mit ihren Extrawürsten

    Bezieht sich diese Antwort auf meine Frage oder auf einen anderen Beitrag hier? Welche Vorgehensweise würdest Du mir denn vorschlagen bzw. Dir wünschen?

  • Tja und ich finde dass die Anspruchshaltung mancher Elternkollegen einfach inakzeptabel sind. Da wird dann gerne die Kinderbetreuungskarte gezogen um auf jeden Fall einen schönen Stundenplan zu bekommen.

    • Gerne mit Mo/Fr frei um immer ein verlängertes Wochenende zu haben.
    • Bitte nicht die ersten zwei Stunden und auf keinen Fall am Nachmittag.
    • Und Klassenleitung nur im Notfall, da man ja so selten an der Schule ist.

    Treffen tut es dann die Kollegen die VZ arbeiten (müssen) und dann idR noch die männlichen Kollegen.


    Diese ganzen TZ-Kolleginnen nerven immer mehr mit ihren Extrawürsten

    komisch, bei uns haben auch kinderlose Kollegen in VZ komische Extrawünsche:
    - Montags spät und Freitag früh aus oder einen Tag davon frei wegen Fernbeziehung
    - jeden Tag frühestens zur 4. da man gerne ausschläft
    - mittwochs und freitags am Nachmittag frei, da der Partner Arzt mit Praxis ist
    - einen freien Tag und daher bitte wenig Freistunden um alles in die anderen 4 Tage zu bekommen, um die Eltern zu regelmäßigen Arztterminen zu begleiten
    - jeden Tag eine einstündige Mittagspause zur gleichen Zeit
    -...


    Und weißt du was? Wir versuchen alle Wünsche von allen zu erfüllen, es wäre diskriminierend Wünsche zu ignorieren, weil derjenige keine Kinder hat.


    Also hackt bitte nicht immer auf den Eltern in TZ rum!

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Leh- rer erstreckt sich auf die Klassenleitung

    3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Bela- stung durch Springstunden soll vermieden werden.

    Wieso nicht. Wieso sollte man 40% der Stunden auf mehr als 40% der Tage verteilen?


    Weil das, gerade wie die Fragestellerin anfragt, bei einer Klassenleitung in der Grundschule eben die schulformspezifischen und pädagogischen Gründe (siehe oben) dagegen sprechen.


    Je nach Konstellation entspricht das aber nicht der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Wieso?

    Tja und ich finde dass die Anspruchshaltung mancher Elternkollegen einfach inakzeptabel sind

    Sehe ich allerdings auch so.


    Dass die Umsetzung dieser zu Lasten der übrigen ginge, ist ein Gerücht, das sich in mangelden Fähigkeiten der Stundenplaner begründet.


    Mathekurse parallel, über den ganzen Jahrgang verteilt. 5 Kollegen unterrichten diese Kurse. Kollegin möchte die 1. Stunde frei und einen freien Tag.
    Preisfrage an dich: Kann irgendeiner dieser Kollegen diesen Mathekurs in der 1. Stunde unterrichten?
    Inwiefern ist hier die vermeintlich mangelnde Fähigkeit der Stundenplaner ausschlaggebend?

  • Zitat von Karl-Dieter

    Mathekurse parallel, über den ganzen Jahrgang verteilt. 5 Kollegen unterrichten diese Kurse. Kollegin möchte die 1. Stunde frei und einen freien Tag.
    Preisfrage an dich: Kann irgendeiner dieser Kollegen diesen Mathekurs in der 1. Stunde unterrichten?
    Inwiefern ist hier die vermeintlich mangelnde Fähigkeit der Stundenplaner ausschlaggebend?

    Die Fähigkeit der Stundenplaner beinhaltet aber hoffentlich die Fähigkeit zur Kommunikation! Genau das Problem hatte ich letztes Jahr. Ein Förderkurs musste an den Rand. Eine Person wollte nicht zur 1. eine nach der 6. Schluss. Mit beiden geredet und einen Kompromiss gefunden.


    Ich finde auch Väter die 2 Monate EZ nehmen oder Mütter die nur Mutterschutz nehmen stundenplantechnisch blöd, ist halt aber so, machen wir alles möglich. Dafür werde ich schließlich bezahlt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Weil das, gerade wie die Fragestellerin anfragt, bei einer Klassenleitung in der Grundschule eben die schulformspezifischen und pädagogischen Gründe (siehe oben) dagegen sprechen.

    Es ist nun mal nicht sinnvoll, dass Grundschüler ihre Klassenlehrerin nur ca. 7-12 Stunden pro Woche haben. Welche Konsequenzen sollte man als Mutter Deiner Meinung nach daraus denn ziehen? Sollte man ein möglichst hohes Deputat anstreben, nur damit man eine Klassenleitung übernehmen "darf"?
    Dass jemand mit einem vollen Deputat in der Grundschule keine Klassenleitung bekommt, ist bei uns absolut unüblich. Davon abgesehen kenne ich auch niemanden mit einem vollen Deputat, der lieber in 5-6 verschiedenen Klassen unterrichtet.
    In der Sekundarstufe, wo man mit einem vollen Deputat eh immer viele Klassen hat (egal ob Klassenleitung oder nicht), mag das vielleicht anders sein.

  • bei einer Klassenleitung in der Grundschule eben die schulformspezifischen und pädagogischen Gründe (siehe oben) dagegen sprechen.

    Bie 40% macht eine Klassenleitung natürlich keinen Sinn.



    Wieso?

    Mag sein, dass du das nicht verstehst.

    Mathekurse parallel, über den ganzen Jahrgang verteilt.

    Was immer da bedeutenn mag. Dein Satzbau ist mir zu kompliziert.



    Kann irgendeiner dieser Kollegen diesen Mathekurs in der 1. Stunde unterrichten?

    Ich frage schon gar nicht, warum der Mathekurs in der ersten Stunde stattfinden muss. Man kann sich beliebig absurde Vorgaben einfallen lassen. Dann arbeitet man sich daran ab, solche Formalismen zu befriedigen, und lässt die berechtigten Interessen der Beschäftigten hinten über fallen. Es gibt Schulleitungen, die nahezu genial daran sind, nicht sorgfältig mit ihrem Personal umgehen.


    Inwiefern ist hier die vermeintlich mangelnde Fähigkeit der Stundenplaner ausschlaggebend?

    Mag sein, dass es hier an einem Schul- oder Abteilungsleiter liegt. Wenn die unfähig sind, kann der Stundenplaner nur bedingt was reißen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Was spricht gegen Mathe in der 1. Stunde?


    Nach deiner Logik müssen mehr Kollegen mehrere Klassenleitungen innehaben.
    Warum ist das fair? Das ist klare Mehrarbeit dafür dass jemand nur eine Dreitagewoche hat.

  • Was spricht gegen Mathe in der 1. Stunde?

    Zunächst mal nichts. Irgendwie aber scheint Karl-Dieters Beispiel sich darum zu drehen, dass ein Kollegin deshalb nicht die erste Stunde frei haben könne wegen irgendeines Mathekurses. Keine Ahnung, ist auch nicht spannend.



    Nach deiner Logik müssen mehr Kollegen mehrere Klassenleitungen innehaben.

    Ist das so? Von welcher Schule reden wir hier. Und an der gibt es mehr Klassen als Vollzeitkräfte und Zeilzeit mit mindestens halber Stundenzahl?



    Das ist klare Mehrarbeit

    Dann sollte die wohl ausgeglichen werden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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