Häufige Fehlzeiten

  • Im der dualen Ausbildung kann man in der Tat wenig machen. Da haben die Schüler den Vertrag mit dem Betrieb. Wenn den die Fehlzeiten nicht interessieren, ist das so.
    Die Entlassung von der Schule betrifft meist Volljährige in Vollzeitbildungsgängen.

    Ja, das stimmt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • ...Seit wir da mal ganz bös reingefallen sind, Schulen wir über-25-jährige (früher geht bei uns nicht) auch nach der ersten Ansage aus, wenn sie unentschuldigt Fehltage haben und keine Besserung Eintritt.

    das ist ja auch richtig bei Erwachsenen. Aber Neuntklässler sind nunmal noch abhängig von ihren Eltern und man kann sie nicht "rauswerfen". Bzw. bringts ja nix, wenn sie eh nicht kommen ;)

  • das ist ja auch richtig bei Erwachsenen. Aber Neuntklässler sind nunmal noch abhängig von ihren Eltern und man kann sie nicht "rauswerfen". Bzw. bringts ja nix, wenn sie eh nicht kommen ;)

    Was bei uns schon vorgekommen ist, dass ein Schüler, der über Monate kaum gekommen ist, unentschuldigt gefehlt hat und auch keine Atteste bringen konnte nach Ende der offiziellen Schulpflicht (in Klasse 10) von uns an die nächste Berufsschule überwiesen wurde.


    Da das damals einige mitbekommen haben, wirkt das als Androhung bei einigen anderen Schülern ganz gut.

  • Was bei uns schon vorgekommen ist, dass ein Schüler, der über Monate kaum gekommen ist, unentschuldigt gefehlt hat und auch keine Atteste bringen konnte nach Ende der offiziellen Schulpflicht (in Klasse 10) von uns an die nächste Berufsschule überwiesen wurde.

    Vom Gymnasium aus? Wie kann man denn Schüler "überweisen"? Und an wen überweist die Förderschule?


    Fragen über Fragen, leider hat keiner eine Lösung, da letztlich die Eltern zugeben müssen, dass sie und ihr Kind ein Problem haben. Und dazu kann man sie schwerlich zwingen. Das Wort "Jugendamt" hat ja bei manchem bedrohliche Klänge, aber wohl nur wer noch nicht mit ihm zu tun hatte...

  • Bei den allermeisten Schülern, die regelmäßig nicht am Unterricht teilnehmen, „regeln“ das früher oder später die Noten. Zumindest wenn alle Kollegen an einem Strang ziehen. Sprich jede nicht erbrachte Leistung eine 6.


    Zweimal nicht versetzt und bye bye.


    Nur halt schade, dass sie so zwei Jahre ihres Lebens vergeuden.

  • Vom Gymnasium aus? Wie kann man denn Schüler "überweisen"? Und an wen überweist die Förderschule?

    Na,
    nach Ende der Klasse 10 und Erreichen des 16. Lebensjahres endet in Deutschland die Vollzeit-Schulpflicht. Danach kommt die 2-jährige Teilzeitschulpflicht, die zumeist bei uns am Berufskolleg erfüllt wird.


    Aus dem gleichen Grund wurden in den letzten Jahren ja auch diese ganzen 2-jährigen Kurz-Lehrberufe zum Maschinen- nd Anlagenführer, Fachlageristen, Fahrradmechaniker etc. eingerichtet. Das waren früher alles einfach angelernte Arbeiter. Aber heute gibt es diese Lehren, damit die Schüler/Azubis ihre 2-jährige Teilzeitschulpflicht erfüllen können.


    Bei uns hängen die Schüler dann auch nochmal 2 Jahre ab und dann fallen sie hinten aus dem System raus und fertig. Wobei es da dann auch noch die einjährigen Jungarbeiter-Klassen gibt. Denn im Schulgesetzt steht auch, daß sich die Teilzeitschulpflicht auf ein Jahr reduziert, wenn sie die Schule mit irgendeinem Abschluß verlassen. KSOB, AV, ... oder wie immer die Politik diese Klassen in diesem Jahr gerade wieder neu benennt, um sich die verheerenden Folgen schönzureden.


    Ergebnis bei uns ist jedenfalls, daß wir eine Klasse haben, in der offiziell 57 Schüler gemeldet sind. Es sind aber jeden Tag nie mehr als 6-8 Schüler da. Und glaubt bloß nicht, daß mittags die gleichen Schüler da sitzen, die morgens in der 2. Stunde da waren. Das sind wieder andere. Die Klasse wird auch nur einen Tag/Woche beschult, eben gerade ausreichend, um die Teilzeitschulpflicht zu erfüllen.


    Aber,
    wie man mit Schulabsentismus umzugehen hat, hat das Land Hessen ja gezeigt und auch ganz aktuell von EuGH bestätigt bekommen:
    --> https://www.zeit.de/gesellscha…rteil-menschengerichtshof
    Da führte der Absentismus dazu, daß die Kinder aus der Familie geholt und in einem Heim untergebracht wurden, um die Erfüllung der Schulpflicht sicherzustellen.


    Dieses Durchgreifen hat auch damit begonnen, daß man dem einzelnen Schüler eine Attestpflicht auferlegt hat. Hätten da die Kollegen in der ersten Instanz auch so gezögert, wie hier zu Beginn der Diskussion, wären nie so handfeste Ergebnisse zustande gekommen.

  • In NRW gibt es in besonderen Fällen die Möglichkeit, Attestpflicht etc. einzuführen. Hat jemand einen Tipp, wie man das evtl. umgehen kann (das macht ja auch Misstrauen gegenüber den Eltern deutlich), gleichzeitig aber einen regelmäßigen Schulbesuch sicherstellen kann?


    Sorry, da würde ich gar nicht lange fackeln. Attestpflicht und fertig. Und wenn das Mißtrauen gegenüber den Eltern deutlich macht, ist ja hier auch angebracht. Verstehe nicht, warum diese Möglichkeit hier umgangen werden soll.

  • Vom Gymnasium aus? Wie kann man denn Schüler "überweisen"? Und an wen überweist die Förderschule?
    Fragen über Fragen, leider hat keiner eine Lösung, da letztlich die Eltern zugeben müssen, dass sie und ihr Kind ein Problem haben. Und dazu kann man sie schwerlich zwingen. Das Wort "Jugendamt" hat ja bei manchem bedrohliche Klänge, aber wohl nur wer noch nicht mit ihm zu tun hatte...

    Plattyplus hat es gut erklärt.


    Vollzeitschulpflicht erfüllt => Möglichkeit der Abgabe an die Berufschule.

  • ...
    Bei uns hängen die Schüler dann auch nochmal 2 Jahre ab und dann fallen sie hinten aus dem System raus und fertig. ...
    Ergebnis bei uns ist jedenfalls, daß wir eine Klasse haben, in der offiziell 57 Schüler gemeldet sind. Es sind aber jeden Tag nie mehr als 6-8 Schüler da. ...



    Dieses Durchgreifen hat auch damit begonnen, daß man dem einzelnen Schüler eine Attestpflicht auferlegt hat. Hätten da die Kollegen in der ersten Instanz auch so gezögert, wie hier zu Beginn der Diskussion, wären nie so handfeste Ergebnisse zustande gekommen.

    Dann erklär mir bitte die Diskrepanz zwischen den 50 Nichtanwesenden und dem angeblich harten Durchgreifen.


    Vielleicht ist unser Jugendamtsbezirk besonders lasch aber bei 15-jährigen Schulschwänzern kommt niemals einer aus der Familie. Da passieren ganz andere Dinge, bevor Kinder aus der Familie genommen werden.


    Es gibt einfach keine Handhabe, offenbar aber in anderen Bulä ähnlich, wenn ich deine Quote lese. Klar, wir haben so'n bisschen die Resteklassen an Förder- und Berufsschulen im BVJ etc., ihr müsst ja unsere Abgänger nehmen... daher sind die Zahlen auch extrem.


    Wie auch immer, ich sehe nicht wirklich, dass Zwang viel hilft. Die Fälle, die ich kenne, in den das Schwänzen weniger wurde, waren immer mitarbeitsbereite Eltern, die zugegeben haben, Hilfe zu brauchen. Da mag auch die Angst vorm Jugendamt mitgespielt haben, aber offene Gespräche und Dranbleiben an der Frage "wie weit sind Sie mit dem Termin in der Beratungsstelle/beim Therapeuten?" war nach meiner Einschätzung immer hilfreicher. Hilfreicher zumindest, als von der Schule werfen oder Fallmanager oder Polizei bemühen.

  • Es gibt einfach keine Handhabe, offenbar aber in anderen Bulä ähnlich, wenn ich deine Quote lese. Klar, wir haben so'n bisschen die Resteklassen an Förder- und Berufsschulen im BVJ etc., ihr müsst ja unsere Abgänger nehmen... daher sind die Zahlen auch extrem.

    Hast Du eine Ahnung, was in den Klassen mitunter abgeht?


    Nur mal so ein paar kleine Geschichten aus den letzten Jahren:

    • Schüler lockert die Radbolzem am Auto der Lehrerin
    • Schüler schlägt Scheiben am Auto ein (kam mehrfach vor)
    • Polizei ist im Unterricht, um Schüler wegen außerschulischer Vergehen abzuholen (kam mehrfach vor)
    • Großfamilie läuft an der Schule auf, weil Töchterchen gefälligst daheim am Herd stehen soll anstatt in die Schule zu gehen
    • Schülerin geht für ihren Loverboy regelmäßig anschaffen


    So, wieviel Schmerzensgeld sollen sie einem Lehrer jetzt zahlen und wie müssen sie die Gesetze verändern, damit da die Schule auch mal eine richtige Handhabe hat? Wir sind doch ein zahnloser Papiertiger, machen wir uns doch nichts vor.

  • Ich hatte einen Schüler, der wegen Totschlags einsaß... Sollen wir wirklich DAMIT wetteifern? Dann wird’s aber arg OT ;)


    Ich sage nicht, dass man noch viel reißen kann bei unserer Klientel, vor allem bei über 18-jährigen. Aber der TE hat ja ganz andere Sorgen, als jemanden loswerden zu wollen...

  • Sorry, da würde ich gar nicht lange fackeln. Attestpflicht und fertig. Und wenn das Mißtrauen gegenüber den Eltern deutlich macht, ist ja hier auch angebracht. Verstehe nicht, warum diese Möglichkeit hier umgangen werden soll.

    Weil ich nach Ideen suche, die dazu führen, dass der Schulbesuch regelmäßig erfolgt, ohne gleich fast das ganze formale Pulver zu verschießen. Mir ist durchaus bekannt, dass ich die Möglichkeit hätte, das Jugendamt einzuschalten. Mit denen habe ich zum Glücl wenig Erfahrungen. Die Erfahrungen, die ich gemacht haben, lassen mich aber mehr als sicher dran zweifeln, dass sie irgendwie eingreifen würden, wenn der Fall so ist, wie ich ihn beschrieben habe.

  • ohne gleich fast das ganze formale Pulver zu verschießen

    Darin unterscheiden wir uns. Ich würde gleich das ganze formale Pulver verschießen, um dann im Fall der Fälle auf eine volle Schülerakte verweisen zu können, auf das sie mir nicht nachsagen, daß ich nichts unternommen hätte.

  • @Brick in the wall, zwischen "entschuldigtem Fehlen" und "Attestpflicht" bleibt aber wirklich nichts weiter. Dass dich die Eltern nicht ernst nehmen oder irgendwie einbeziehen dürfte klar sein, sonst wäre das Gespräch schon mal auf ein Thema jenseits von "jajaaa, er hat aller 8 Tage einen Schnupfen oder Durchfall!" weggekommen.


    Wenn ihr die Attestpflicht verhängt, muss dein Schulleiter mit ins Boot und dann müssen die Eltern zumindest handeln. Und ja, damit machst du dir nicht unbedingt Freunde, da wirst du aber durch müssen, wenn du etwas erreichen willst, denn Konfrontation ist nötig bei Fragen der Kindeswohlgefährdung.


    Möglich, dass sich die Familie rauswindet aber zugucken kannst du auch schlecht. Schule hat auch einen Auftrag zur Kooperation im Kinderschutz. Und wolltest du ja auch gar nicht, dich raushalten... Insofern, manchmal muss man durch solche unangenehmen Situationen durch, auch wenn Eltern dann nicht mehr nett lächeln und winken. Im Sinne der Kinder, die wenigstens einen brauchen, der einen kühlen Kopf bewahrt. Wenigstens einen stabilen Erwachsenen in ihrem Umfeld.

    Einmal editiert, zuletzt von Krabappel ()

  • Gespräche mit der Schulsozialpädagogin/arbeiterin? Vielleicht fühlt sich der Schüler so unwohl in der Schule, dass er nicht kommen will? Oder er hat andere Probleme? Oder es gibt tatsächlich gesundheitliche Gründe. Meine Schwester wurde an der Berufsschule plötzlich dauernd krank: im Untergeschoss der Schule, wo ihr Klassenraum war, gab es Schimmelsporen, auf die sie extrem stark reagiert hat. Sie hat auch Heuschnupfen mit zig Kreuzallergien und in der Heuschnupfenhochsaison ist sie sowieso schnell angeschlagen. Na ja, auf jeden Fall ergaben sich bei ihr so diverseFehlzeiten. Ein Wechsel des Klassenraums hat geholfen.


    Sonst würde ich auch eine Attestauflage befürworten.

  • Weil ich nach Ideen suche, die dazu führen, dass der Schulbesuch regelmäßig erfolgt,

    Da gibt es nicht viel. Wenn er häufig krank ist, wäre ein Arzt der, der helfen kann. Auch wenn sich in den Krankheiten etwas tiefer gehenedes manifestiert. Da könnte die Attestpflicht helfen.


    Wenn er mit Duldung oder Unterstützung der Eötern schwänzt, wird es auch dafür einen Grund gebeb, an dem wir wenig machen können, wenn wir ihn nicht kennen. Auch hier kann die Attestpflicht einen Nutzen haben, wenn die Eltern sich dadurch "ertappt" fühlen.


    Letztendlich stocherst du im Nebel der Ursachen und Konstellationen 'rum. Da kann eine Maßnahme was nützen, muss aber nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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