Hallo Forum,
erstmal viele Grüße an alle - ich lese hier schon länger mit, habe mich aber erst jetzt angemeldet.
Ganz kurze Vorstellung: Ich habe 2016 mein Ref beendet (GHRGe) und auch ein Jahr als Lehrer gearbeitet. Ich überlege grade, nochmal zu studieren und einen Master für Gy nachzuholen. Allerdings werde ich dieses Jahr auch schon 40 und weiss nicht recht, inwieweit die eventuelle Verbeamtung im Anschluss aufgrund der Höchstaltersgrenze von 42 knapp werden könnte.
Weiss hier jemand mehr?
Im Landesbeamtengesetz LBG Nrw steht:
Alles anzeigen(3) Als Laufbahnbewerberin oder Laufbahnbewerber darf in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wer das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
...
(5) Die Höchstaltersgrenze der Absätze 3 und 4 erhöht sich um Zeiten
1. ...
2. ...
3. der tatsächlichen Betreuung eines minderjährigen Kindes oder
4. ...
Jetzt finde ich aber keine Erklärung zur Bedeutung von "tatsächliche Betreuung". Wie wird das nachgewiesen? Was zählt? Elternzeit, Arbeitslosigkeit, allgemein Teizeitarbeit solange die Kinder klein sind?
Weiss jemand mehr oder: Wen/wo kann man fragen?
Liebe Grüße
Roede