Rechtschreibung im Lehrerforum

  • Also wirklich, liebe Krabappel, ein Thread über Korrektheit und dann solche Fehler!Der Passierschein heißt A38.

    jajaaa, DER Schein heißt A38. Aber der, auf dem geregelt ist, ob Kevin eine Diagnose ist, das ist der 38a. Zumindest in Sachsen :_o_P

  • Also: wenn jemand falsch schreibt, ist dass evtl. ein Zeichen von Nachlässigkeit oder einfach nur unschön (spätestens wenn es sich um dauernde kleinschreibung handelt oder das weglassen von satzzeichen handelt weil es so schwieriger zu lesen ist), aber es wird ja niemand dazu gezwungen, den Beitrag dann zu lesen.

    (Hervorhebung von mir)


    Aus gegebenem Anlass: https://www.das-dass.de

    • Offizieller Beitrag

    Oh, die Regel kannte ich noch gar nicht. Ich dachte bisher immer, dass man "dass-das" immer nach Gefühl setzt.

    Zitat

    Warum bekomme ich diesen Link:
    ▪ Weil dich eine Person deines Bekanntenkreises, dezent aber deutlich, darauf hinweisen möchte, dass es langsam mal Zeit wird, die Wörter "das", "dass" und "daß" unterscheiden zu können.

    Wenn du sonst keine Hobbys hast. ;)


    kl. gr. frosch

  • ...Könnt ihr euch beim Schreiben nicht ein bisschen mehr Mühe geben? :bitte:

    ich hab mich gerade gefragt, welche Fehler ich wohl laufend mache. Das Problem ist ja, dass man die Fehler eben macht, weil man gar nicht merkt, dass es welche sind. Ich gucke eigentlich bei Unsicherheit immer nach und mir tun Rechtschreibfehler anderer tatsächlich etwas in der Seele weh. Aber ich vermute, dass die Leute das gar nicht merken? Also wer mir schon immer mal sagen wollte, dass ............................ möge bitte diese Lücke jetzt füllen.


    (Ich sehe die meisten Fehler übrigens nicht bei Deutschlehrern, sondern eher im technisch-mathematischen Bereich. Am grausigsten schreibt man in allen Gruppierungen rund um Fahrzeuge. Aber da kämpfe ich mich immer tapfer durch und denke mir: die können verflucht noch mal Autos reparieren, schweißen oder Stromkabel verlegen, ohne andere zu gefährden... beneidenswert :rotwerd: da wäre es albern, erst um Hilfe zu fragen und dann dezent auf Rechtschreibung hinzuweisen :aufgepasst: )

  • Ich verstehe die Frage nicht. Alles was wir tun dürfen, müssen und sollen steht in diesem "Gesummse". Wie willst du denn Kinder inkludieren, diagnostizieren oder fördern, wenn keiner festschreibt, auf welche Weise das Geschehen soll? "Jou, die Familie kennen wa schon, der Junge ist bestimmt och ein Kevin, so wie der aussieht" reicht zum Glück nicht aus als Diagnostik. Festgeschrieben ist das dann halt im Passierschein 38a, damit muss man leben.
    Edit: Apropos "Gymnasialding", diese Einstellung führt dann dazu, dass an Grund- und Förderschulen ganz gern ein rechtsfreier Raum ausgerufen wird und Kollegen sich wie Lakaien behandeln lassen.

    Ich habe mir mal erlaubt, den Knackpunkt hervorzuheben, denn daran scheitert es nämlich. Beispiele gefällig?
    Ich bin verpflichtet, den Förderbedarf (oder im Fall von Inklusion die Vorbeugenden Maßnahmen) regelmäßig zu überprüfen. Leider sind die genormten Testbatterien für die Diagnostik von Auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) nur für einen bestimmtes Klientel genormt. Das Kind spricht eine Sprache, für die wir keine Beispielaudios haben oder das Kind ist älter als 10 Jahre und schon können wir absolut nichts diagnostizieren.Wie soll ich jetzt eigentlich den Förderbedarf meines Siebtklässlers mit AVWS überprüfen?
    Früher konnte man sowohl den Förderschwerpunkt Lernen als auch eine AVWS haben. Mittlerweile ist das ein Ausschlusskriterium und bevor wir auf eine AVWS testen, muss ein Intelligenztest gemacht werden. Die Verordnung hat sich in dieser Zeit dahingehend nicht geändert, es war einfach eine Entscheidung, die getroffen wurde.
    Welche Diagnosen schließen sich eigentlich gegenseitig aus? So lange es keine Wald- und Wiesenkombination ist, steht in der Verordnung nichts dazu.
    Ein sehbehindertes Kind ist so schwach, dass man den Förderschwerpunkt Lernen vermutet. Ganz klassisch müsste man einen IQ-Test machen als zentrales Diagnostikinstrument dafür. Es gibt aber keinen für Sehbehinderte, weil die immer visuell sind.


    Das mag sich für dich nach exotischen Fällen anhören, ist aber unser täglich Brot.

  • ... Es steht zu unserem Bereich ja fast nichts drin und dann so schwammig und allgemein, dass man auch nichts damit anfangen kann.

    na umso besser, wieso nehmt ihr dann nicht den Test, der euch gefällt?


    , Meine Leitung für die Beratung klappert z.B. jedes Jahr sechs Schulämter ab, aus deren Bereichen unsere SuS stammen, bespricht kommende SuS für die Sek I und erfragt, was sie denn dieses Jahr an Schriftkrams haben wollen. ...

    könnte es daran liegen, dass deine Leitung die aktuelle Rechtslage eben nicht auf dem Schirm hat, sondern alles macht, was irgendwer irgendwo sagt? Würde mich wundern, wenn sich die Vorschriften nicht landesweit änderten, sondern von einem Amt zum nächsten.

    ... Ganz klassisch müsste man einen IQ-Test machen als zentrales Diagnostikinstrument dafür. Es gibt aber keinen für Sehbehinderte, weil die immer visuell sind.

    klingt tatsächlich interessant, darüber habe ich noch nie nachgedacht. Was ist eure Lösung dafür?

  • Mich persönlich stört in diesem Forum eine ganz andere Sache - und die scheint gerade für Junglehrer als eher marginal zu gelten - das sind die gravierenden Mängel an Rechtskenntnissen.
    Für Kollegen beispielsweise in NRW sollten doch ADO, die APO SI, die APO-GOSt und das Schulgesetz sowie mittlerweile online abrufbar die BASS mit den lebenswichtigen Verwaltungsvorschriften keine böhmischen Dörfer sein.

    Das lässt sich problemlos erweitern auf das ebenso weite wie unbekannte Feld des Beamtenrechts. Manchmal möchte ich den Mond anheulen, mit welch grenzenloser, ja schafsmäßiger Naivität sich Leute einem System ausliefern, von dem sie kaum andere Vorstellungen haben als dass nur der böse Onkel Amtsarzt ausreichend besänftigt werden muss, um dann lebenslänglich verbeamtet zu werden, und dann ist alles, alles gut in Bullerbü.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich kann mich an keine einzige Ausbildung (Seminar, Vorlesung) zum Schulrecht während meiner Ausbildung erinnern. Vielleicht weil damals bei uns sowieso nicht verbeamtet wurde?


    Aber Schulrecht braucht man doch trotzdem!?!

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Ich hab eine Engelsgeduld mit meinen Schülern und verliere weder im Klassensaal noch im Lehrerzimmer ein böses Wort über ihre Schwächen.


    Aber die Rechtschreibung einiger Kollegen hier im Forum geht mir allmählich gegen den Strich (nur Kleinbuchstaben, Verwechslung von das/dass, seit/seid, Satzschlangen ohne Punkt und Komma, ...).


    Könnt ihr euch beim Schreiben nicht ein bisschen mehr Mühe geben? :bitte:


    Das Meiste sind sicherlich Tippfehler. Ich glaube, viele lesen sich hinterher nicht noch einmal durch, was sie geschrieben haben.


    Wer schon mal Diktate, Aufsätze ... kontrolliert hat, weiß, wie viel man (beim ersten Mal und auch noch danach) übersieht. :(


    Die neue Rechtschreibung, nach der die meisten von uns (die Meisten von uns?) noch nicht gelernt haben, tut ihr übriges / ihr Übriges.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

    Einmal editiert, zuletzt von Das Pangolin ()

    • Offizieller Beitrag


    Die neue Rechtschreibung, nach der die meisten von uns (die Meisten von uns?) noch nicht gelernt haben, tut ihr übriges / ihr Übriges.

    Das ist 20 Jahre her. Und wir sind alles Menschen mit zwei Staatsexamen. Sollte also im Bereich des Machbaren liegen.

  • und die scheint gerade für Junglehrer als eher marginal zu gelten - das sind die gravierenden Mängel an Rechtskenntnissen.
    Für Kollegen beispielsweise in NRW sollten doch ADO, die APO SI, die APO-GOSt und das Schulgesetz sowie mittlerweile online abrufbar die BASS mit den lebenswichtigen Verwaltungsvorschriften keine böhmischen Dörfer sein.

    Meines Erachtens nach kann man hier nicht nach "Junglehrer" oder "Altlehrer" differenzieren, sondern einfach der größte Teil der Lehrer, unabhängig vom Alter, hat davon keine Ahnung.

    • Offizieller Beitrag


    (Und Deutschlehrer/in ist ja nun auch nicht jeder, oder?)

    Zwei (ZWEI!!) Staatsexamen.

  • Zwei (ZWEI!!) Staatsexamen.


    @Krabappel, hier gibt es sogar zwei empörte (???) Ausrufezeichen und nun noch drei Fragezeichen. :)


    Zur Sache: Ja, das habe ich schon verstanden, du meinst, wer zwei Staatsexamen hat, von dem könne man erwarten, die neue Rechtschreibung zu beherrschen, mindestens sich anzueignen. Ich denke da aber z.B. an Physik- und Mathematiklehrer oder Sport- und Geschichtslehrer (an weiterführenden Schulen hat man ja meistens 2 Fächer) und kann da diese deine Erwartungshaltung nicht ganz teilen, wenn man schon vor der Rechtschreibreform fertig wurde mit seiner Ausbildung.


    Daneben kann man das zwar als Erwartung äußern, aber was hilft es, wenn die Realität dagegen spricht? Es ist nicht so. Darum ging es doch im Eröffnungsbeitrag !! (zwei Ausrufezeichen, die für Nachdruck stehen, nicht für Empörung, warum auch?!)

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Meines Erachtens nach kann man hier nicht nach "Junglehrer" oder "Altlehrer" differenzieren, sondern einfach der größte Teil der Lehrer, unabhängig vom Alter, hat davon keine Ahnung.


    Dem möchte ich auch zustimmen, zumal - bezogen auf die "Altlehrer" - sich ja auch vieles ändert und vor allem in jedem Bundesland anders sein kann, wenn ich so an Zeitungsmeldungen denke, die groß verkünden, was Lehrer dürfen und was nicht. Wir erfahren jedes Jahr etwas, was wir ... ups ... eigentlich nicht dürfen (meist so 'rum).


    In Sachen Schulrecht finde ich unseren Bildungsförderalismus (schulrechtsbezogen) fatal, weil so unglaublich verwirrend und worauf kann man sich noch verlassen? Es gibt ein Gerichtsurteil in einem Bundesland, das es nicht als Freiheitsberaubung bezeichnet, wenn ein Lehrer Schüler nach dem Stundenschluss noch ein wenig da behält und es gibt ein Gericht in einem anderen Bundesland, das einen Lehrer genau deshalb trotzdem wegen Freiheitsberaubung verurteilte (in erster Instanz und groß in der Presse ausgeschlachtet, danach aufgehoben, Revisionsantrag schließlich fallengelassen, wovon kaum noch was in die Medien drang: siehe Musiklehrer Parusel).

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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