Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage als Mutter, die Antwort dürfte aber für Lehrkräfte genau so interessant sein. Ich finde nichts konkretes in den Bestimmungen.
Situation:
NRW, Klassenarbeit im Hauptfach am Gymnasium, SEK I, Nachschreibtermin
Der eigentliche Termin vor den Ferien konnte wg. Krankheit nicht wahrgenommen werden. DAS nachgeschrieben wird, ist klar. Meine Tochter musste die Klassenarbeit allerdings ohne Ankündigung direkt am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien nachschreiben. Sie hatte nicht einmal die Möglichkeit, wenigstens in der Pause vorher noch mal ins Heft zu schauen. Ich finde das eigentlich unfair und ich frage mich, ob das überhaupt so zulässig ist?
Frage:
Muss der Nachschreibtermin einer Klassenarbeit vorher angekündigt werden? Ggf. wie lange vorher?
Danke.