Verbeamtung - lohnt es sich wirklich oder nur Augenwischerei?

  • Das war ein unbefristetes Beschäftigungverhältnis?


    In NRW nicht möglich (vll. wurde es bei Dir schlicht übersehen).

    ja. Hatte das sogar vor der Kündigung von nem Anwalt prüfen lassen, weil ich mur unsicher war was jetzt gilt.


    Es war allerdings kein Bundesland, sondern ein Abkömmling der Rentenversicherung, bei dem ich angestellt war. Ein Land hätte diesen Fehler bei der Vertragserstelung vielleicht nicht gemacht.
    Ich wollte nur klarstellen, dass es theoretisch möglich ist.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Ein Land hätte diesen Fehler bei der Vertragserstelung vielleicht nicht gemacht.

    Wahrscheinlich nicht, gibt ja genug andere Fehler, die man machen kann... :teufel:


    - Bei den Arbeitsgerichten ist der Staat ein gern gesehener Prozessgegner. Einer muss ja den Prozess verlieren.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • viel wichtiger als die Überlegung PKV/ GKV ist in meinen Augen die Tatsache, dass du als Beamter von Anfang an einen bombensicheren Arbeitsplatz hast.


    Für manch Einen ist diese Sicherheit nicht mit Geld (s.o.)aufzuwiegen.

    Joa, geht so ... Ist aber auch ne Zwangsjacke... Ich will mich nicht beklagen, aber hätte ich mir fürs gleiche Geld das Angestelltenverhältnis aussuchen können, hätte ich mich nicht verbeamteten lassen. Ich hab das nur wegen der enormen Gehaltadifferenz gemacht...

  • Hm, für einen Tarifbeschäftigten ist es aber auch eine Zwangsjacke....(siehe Diskussion oben....rauskommen für den Beamten ist ganz einfach. Er verzichtet dann allerdings auf Ansprüche, etwa Pension, die der Tarifbeschäftigte nie hatte)


    In die Schule (duaerhaft) reinkommen ist schwer, rauskommen ist noch viel schwerer...(z.B. in einen anderen Job - das gilt für Angestellte und Beamte gleichermaßen - okay, Angestellte können viel leichter gezwungen werden 'rauszugehen' - auch bei langjährigster Beschäftigung)

  • Das geht ganz einfach. Man schreibt die gewünschte Kündigungsfrist in den Vertrag rein. ..

    ? Ich hab den Vertrag nicht mal gesehen. Der TV-L ist (so vermute ich) ein etwas größeres Pamphlet, da gab's nur ein einzelnes Blatt, was man stellvertretend unterschrieb. Ist der überhaupt komplett im Netz? Ich meine, ich hätte ihn damals nicht gefunden.

  • die wichtigsten Teile vom Tarifvertrag findest du unter oeffentlicher-dienst.info
    Aber ich meinte natürlich den Arbeitsvertrag. Das ist doch der, den du bekommst und unterschreibst.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Du kannst als tarifbeschäftigten Lehrer doch noch nicht mal bei Vertragsabschluss Deine Erfahrungsstufe im Arbeitsvertrag zusichern/festlegen lassen....(der wird nach Vertragsabschluss von der Arbeitgeberseite festgelegt - mündliche Versprechungen kann man sich freilich geben lassen, die sind aber rechtsunverbindlich)


    Es gibt für den 'Normallehrer' im TB-Verhältnis halt nix zu verhandeln - man unterschreibt den Standardvertrag (der nach dem TV-L gestaltet ist) oder man lässt es im Lehrerbereich sein

  • Das ist als verbeamteter Lehrer doch genau so. Wird nach Vertragsabschluss festgelegt. Ich musste ja sogar unterschreiben, dass ich den gleichen Job für 400 Euro netto weniger mache, wenn der Amtsarzt mich nicht durchwinkt. Das sollte man doch zumindest, bevor einem der Vertrag hingelegt wird, in Erfahrung bringen dürfen.
    Hat zwar in meinem Fall geklappt, aber die Personalplanung bzw der Umgang mit den Arbeitnehmern kam mir doch mehr als fragwürdig vor, als ich das unterschrieb.


    Ein unbefristeter Vertrag im öffentlichen Dienst, ist von Arbeitgeberseite aber ebenfalls kaum auflösbar (zumindest nicht einfach so).
    Meine Pension zB wird angeblich nur 1800 Euro betragen, wenn ich von jetzt an bis 65 in Vollzeit ohne Pause durcharbeite. Davon geht dann die Krankenversicherung runter, so dass man dann wahrscheinlich bei 1400 Euro netto ist... kommt mir nicht sehr viel vor und sehe da keinen Unterschied zur Rente.
    Vielleicht bin ich aber auch schlecht informiert...
    Also der Burner ist das nicht. Bin aber auch auf A12 - das ist ja nicht sooo viel (abzüglich der Versicherung, denn danach kommt ja erst das Nettogehalt raus).

    Ich tippe am Handy.

    3 Mal editiert, zuletzt von MilaB ()

  • Also der Burner ist das nicht. Bin aber auch auf A12 - das ist ja nicht sooo viel (abzüglich der Versicherung, denn danach kommt ja erst das Nettogehalt raus).

    Das sehe ich auch immer als den großen Fehler bei den Berechnungen, die so durch ide Presse und durchs Fernsehen geistern. Das von unserem "gesetzlichen Netto" noch die Krankenkasse in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) runtergeht, sieht niemand.

    • Offizieller Beitrag

    Als Beamter kannst du dich genauso entlassen lassen, wie du im öD kündigen kannst.

    Als Beamter kann ich sogar von einem Tag auf den anderen gehen (hat ein ehemaliger Kollege gemacht, allerdings um eine Woche später Beamter in einem anderen Bundesland zu werden), als Angestellter gibt es eine Kündigungsfrist.

  • milab schreibt:

    Zitat

    Das ist als verbeamteter Lehrer doch genau so. Wird nach Vertragsabschluss festgelegt.


    Du unterschreibst als Beamtin keinen Arbeitsvertrag....


    Die Erfahrungsstufenzuordnung erfolgt zudem im Beamtenverhältnis viel großzügiger als im TB-Verhältnis, der dem TV-L unterliegt (im Beamtenverhältnis verjährt Erfahrung z.B. nicht und man kann keine Stufen zurückfallen, z.B. bei Beförderung usw.usw.)


    Übrigens: wenn Deine Pension 1800€ brutto beträgt, dann wirst Du ziemlich spät ins Beamtenverhältnis eingestiegen sein (und hochwahrscheinlich zusätzlich noch Rente bekommen, die muss man dann natürlich dazu addieren)


    Ich bin immer wieder erstaunt, was hier so erzählt wird...(von Leuten im gehobenen oder höheren Dienst!)


    @Plattypus: ja, die alte Leier, Du gehst von dem Regelfall aus, dass eine verbeamteter Lehrerin in der GKV ist

  • @Plattypus: ja, die alte Leier, Du gehst von dem Regelfall aus, dass eine verbeamteter Lehrerin in der GKV ist

    Ja, ich geh vom Regelfall aus, daß ein Lehrer in irgendeiner Krankenkasse ist. In der PKV muß er ja auch zahlen, wenn auch nicht so viel.


    Ich muß bei der Diskussion halt immer an eine Talkshow denken, ich glaube es war Maischberger. Da wurde eine Besoldungsabrechnung gezeigt und das "gesetzliche Netto" auf der Abrechnung mit dem Nettogehalt eines Angestellten verglichen. Das da die Krankenkasse (egal welche) noch runter geht, ist mal eben untergegangen.

  • Ist es schon gesagt worden in der Reihe der Beamten-Vorteile? Verbeamtete Lehrer bekommen auch einen Familienzuschlag (für Kinder), wie man hier auf S. 9 und 10 bei Krabapples Link sehen kann.


    https://www.lehrerbildung.sach…g_Beihilfe_Versorgung.pdf


    Angestellte Lehrer bekommen das nicht.


    (Komisch, dass verbeamtete Lehrer immer zurückweisen, dass sie so viele Vorteile hätten, aber nahezu alle verbeamtet werden wollen, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen.) ;)

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • (Komisch, dass verbeamtete Lehrer immer zurückweisen, dass sie so viele Vorteile hätten, aber nahezu alle verbeamtet werden wollen, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen.) ;)


    Also wiegesagt, hätte ich die Wahl gehabt, fürs gleiche Gehalt... Ich hätte mich nicht verbeamten lassen.
    Dass man mehr verdient, finde ich eine Unverschämtheit.
    In Bezug auf Nettogehalt: man muss ja davon die Krankenkasse zahlen. Entweder rund 600 Euro in der Privaten (wenn man Glück hat, keine Vorerkrankungen zu haben), wovon der Arbeitgeber dann die Hälfte bezahlt, oder ca 500 in der gesetzlichen, die man dann komplett selbst bezahlen kann.
    Ich bin mit 30 Jahren verbeamtet worden und steige damit nicht sehr spät ein. Hoffe auch sehr, dass ich mehr als 1800 Euro als Pension erhalten werde.
    Ich wollte mich hier auch im Grunde nicht beschweren, sondern nur sagen, dass mich persönlich am Beamtenstatus nie was gereizt hat.
    Und hätte das Land mir auch die GKV bezuschusst, wäre ich nicht mal freiwillig in die private gegangen. War vorher auch zufrieden.

    Ich tippe am Handy.

    Einmal editiert, zuletzt von chilipaprika () aus folgendem Grund: Zitat repariert

  • Leider habe ich das Zitat nicht korrekt eingefügt.


    Danke, dass du darauf hinweist. Jetzt ist es zum Bearbeiten sicherlich zu spät. Vielleicht sind die Moderatoren so nett, das zu korrigieren.


    (Ich habe mich ja gerade über mich selbst gewundert. Was ich da geschrieben zu haben schien.) :)

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • @MilaB,


    aber das ist ja klar, wenn das Beamtentum keine Vorteile hätte, dann bräuchte man bzw. dann bräuchten es die Lehrer auch nicht. :)


    Die Frage war ja, welche Vorteile es denn hätte. Wie gesagt werden die Vorteile von den verbeamteten Lehrern immer irgendwie "abgestritten" oder kleingeredet. Ok, im Westen hattest du wohl oftmals keine Wahl. Lehrer wurden eben verbeamtet. (???) Im Osten greift aber wohl nahezu jeder zu, der jetzt die Möglichkeit hat, verbeamtet zu werden.


    Ich fasse mal die Vorteile zusammen, die ich bis jetzt wahrnehme:


    1. (nahezu) unkündbar


    2. deutlich höhere Rente, sprich Pension (natürlich trotzdem je nach geleisteter Arbeit)


    3. 100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle für sehr lange Zeit (wie lange genau? Angestellte jedenfalls nur für 6 Wochen)


    4. Familienzuschlag, wenn man Kinder hat (kann je nach Kinderzahl mehrere hundert Euro ausmachen)


    5. meistens private Krankenkasse, also Bevorzugung bei Terminen und Behandlung (kann lebensrettend sein)


    6. (keine Rangfolge): höheres Netto, obwohl geringeres Brutto (?)


    ...


    Vielleicht mag jemand ergänzen oder korrigieren bzw. (zurecht) relativieren, wo ich etwas zu pauschal benannt habe. Da fehlen mir dann die Details. Aber Fakt ist ja nunmal, der Beamtenstatus lockt und muss ja dann auch Vorteile haben. Nicht umsonst sind mehere ostdeutsche Bundesländer zur Verbeamtung der Lehrer zurückgekehrt.


    Die "Nachteile" hingegen sind in meiner Wahrnehmung kaum noch real. Man ist stärker weisungsgebunden, kann versetzt werden. Ok, aber einerseits gibt es dann auch so viele Gründe, das doch nicht machen zu müssen, und andererseits, welcher angestellte Lehrer kann sich denn wirklich weigern, woanders hinzugehen, wenn es an der eigenen Schule keinen Bedarf mehr für ihn gibt? Und Schulgesetze und Verordnungen gelten für alle. Ja, streiken dürfen die Beamten nicht, die Angestellten dürfen das, na, das heißt doch eigentlich nur, die Angestellten streiken für die Beamten mit = halten für sie den Kopf hin (z.B. A 13 für alle, da streiken die angestellten Lehrer natürlich auch für die verbeamteten mit, haben aber selbst "nur die Hälfte" davon).

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

    4 Mal editiert, zuletzt von Das Pangolin ()

  • Mit Ausnahme der Rente/Pension hast du das eigentlich ganz schön zusammengefasst. Bei der Rentengeschichte bin ich mir bezüglich der Vergleichbarkeit etwas unsicher, denke aber, das du recht hast. Bei Angestellten kommt ja zusätzlich noch ein guter Anteil aus der VBL-Zusatzversicherung dazu. Ich glaube, hier ist noch ziemlich zu rechnen, wie groß der Unterschied tatsächlich ist.


    Ich stimme dir auch zu, dass die Nachteile heute eher zu vernachlässigen sind und sich auf Einzelfälle beschränken.


    Die Frage sollte eigentlich eher sein, ob Lehrer Beamte sein müssen oder nicht - ob sie also hoheitliche Aufgaben übernehmen und ob die dauerhafte Verfügbarkeit ohne Streikmöglichkeit wichtig für den Staat ist. Darüber kann man vermutlich diskutieren.


    100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle für sehr lange Zeit (wie lange genau? Angestellte jedenfalls nur für 6 Wochen)

    Die gilt - soweit ich weiß - bis du vom Amtsarzt für Dienstunfähig erklärt wirst und in den vorläufigen Ruhestand versetzt wirst. Das kann Monate dauern.

Werbung