...Als Angestellter ist man allerdings flexibler. Landet man an einer "doofen" Schule, kann man einfach kündigen und sich ganz normal woanders bewerben (es mag sein, dass einem im gleichen Bundesland dann Steine in den Weg geräumt werden, aber wenn man weiter weg geht, eher nicht). Man kann auch in einen ganz anderen Beruf gehen, da sind die Hürden im Beamtenverhältnis zumindest deutlich höher.
Das kann ich nicht bestätigen. Versetzung ist im öD dasselbe Procedere und in einen ganz anderen Beruf kann man nur gehen, wenn man was findet Als Beamter kannst du dich genauso entlassen lassen, wie du im öD kündigen kannst.