Hallo,
ich stehe gerade etwas vor dem folgenden Problem: Meine Frau und ich sind beide Lehrer in NRW und grundsätzlich beihilfeberechtigt. Sie ist allerdings gerade in Elternzeit (ohne Teilzeitbeschäftigung).
Wie verhält sich das jetzt mit der Beihilfe? Wäre ich selbst nicht beihilfeberechtigt, würde ihre Beihilfeberechtigung ja weiter laufen mit 50% (und Kind für 80%, was über sie läuft). Da ich aber beihilfeberechtigt bin, würden Frau und Kind über mich laufen, als berücksichtigungsfähige Angehörige (Frau mit 70% und Kind mit 80%). Jetzt bin ich aber darüber gestolpert, dass man nicht als berücksichtigungsfähiger Angehöriger laufen kann, wenn man im Vorjahr vor der Antragsstellung über 18000 EUR verdient hat (was bei meiner Frau der Fall ist). Danach wäre sie ja wieder selbst beihilfeberechtigt mit 50% Beihilfe. Oder gibt es hier wieder irgendwelche Ausnahmen, wenn man normalerweise selbst beihilfeberechtigt ist? Die Beihilfestelle meiner Frau hat z.B. die Beihilfe nicht mehr gezahlt, als sie erfahren hat, dass ich ebenfalls Beamter bin. Meine Beihilfestelle hat mir allerdings einen Fragebogen zu den Einkünften geschickt.
Deswegen bin ich hier jetzt arg verwirrt. Weiß da jemand genaueres?
Viele Grüße