Genau!
Wie viele "Bereitschaftsstunden" als Teilzeitlehrer?
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Sollten es wirklich Bereitschaftsstunden sein, die hier abverlangt werden, müssten diese bezahlt werden. Selbst wenn keine Vertretung geleistet werden musste.
Nicht, wenn es die LK freiwillig so beschlossen hat, damit man eben nicht ständig unvorbereitet und ohne Begrenzung eingesetzt werden kann. So gibt es klare Regeln, mit denen jeder leben kann.
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Nicht, wenn es die LK freiwillig so beschlossen hat, damit man eben nicht ständig unvorbereitet und ohne Begrenzung eingesetzt werden kann. So gibt es klare Regeln, mit denen jeder leben kann.
Blödsinn! Die LK steht nicht über dem Gesetz!
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Nicht, wenn es die LK freiwillig so beschlossen hat, damit man eben nicht ständig unvorbereitet und ohne Begrenzung eingesetzt werden kann. So gibt es klare Regeln, mit denen jeder leben kann.
Die sind trotzdem zu bezahlen, ihr könnt nur jeder einzeln auf die Bezahlung verzichten, will einer das nicht, ist das sein gutes Recht
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NRW-Schulgesetz, §68, Abschnitt 3:
ZitatDie Lehrerkonferenz entscheidet über
1. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen.Solange es keinen Widerspruch in der LK gibt, kann die LK das also so beschließen.
kl. gr. frosch
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Sie kann aber nicht beschließen dauerhaft Mehrarbeit zu leisten.
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Aber es ist doch nur Mehrarbeit, wenn man anwesend sein muss, oder? An meiner Refschule wurden Stunden im Stundenplan markiert, bei denen man bevorzugt für Vertretung eingeteilt wurde,damit man sich da keinen Termin hinlegt. Wenn aber nichts im Vertretungsplan stand, konnte man gehen. Wenn dann im Verlauf der Stunde Bedarf war und man schon weg war, war das ok.
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Das hier ist aus Tresselt kopiert:
An vielen Schulen wird die schlechte Lehrerbesetzung oder die fehlende Vertretungsreserve stillschweigend mit „Bereitschaftsstunden“ oder „Präsenzstunden“ ausgeglichen. Kolleginnen und Kollegen werden verpflichtet, auf den Einsatz als Vertretungskraft zu warten. Ein solcher Bereitschaftsdienst kann von der Schulleitung nur angeordnet werden, wenn die Lehrerkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Wir haben uns eben dazu entschieden, diesen Beschluss zu fassen, weil uns das lieber ist, als beliebig zu allen möglichen Zeiten eingesetzt zu werden. Das wäre die Alternative.
Nehmen wir mal an, ich habe 2 Freistunden und plane in dieser Zeit, meinen Unterricht für die nächsten beiden Stunden vorzubereiten, werde aber dann eingesetzt, dann muss ich also ohne Vorbereitung in meinen Unterricht.
Unsere Regelung gibt uns eine Schutzzone und garantiert, dass Freistunden auch Freistunden sind, dass wir garantiert nach unserem Unterrichtsschluss gehen können und dass wir nie früher kommen müssenMal ehrlich: Normalerweise kommt es so 1x im Monat vor, dass ich im Lehrerzimmer sitze und VB habe, aber nicht eingesetzt werde. Das kriege ich dann nicht bezahlt. Die anderen Stunden kriege ich natürlich bezahlt. Aber ich würde sowieso da sitzen und Vokabeltests korrigieren etc., weil ich sowieso da 2 Freistunden habe.
Bei uns wird immer zuerst der Stundenplan gemacht und dann geguckt, wo man die VBs hinlegen kann. Wenn jemand Freistunden hat, werden die genommen. Sonst werden die halt ans Ende oder den Anfang gelegt.Wenn ihr das Konzept nicht gut findet, braucht ihr es ja nicht zu verabschieden, wir finden es aber gut und stehen dazu.
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Das hier ist aus Tresselt kopiert:
An vielen Schulen wird die schlechte Lehrerbesetzung oder die fehlende Vertretungsreserve stillschweigend mit „Bereitschaftsstunden“ oder „Präsenzstunden“ ausgeglichen. Kolleginnen und Kollegen werden verpflichtet, auf den Einsatz als Vertretungskraft zu warten. Ein solcher Bereitschaftsdienst kann von der Schulleitung nur angeordnet werden, wenn die Lehrerkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Von der dürftigen Quellenangabe mal abgesehen, steht da nirgends, dass die LK beschließen kann, diese Bereitschaftsstunden verschenken zu müssen. Die LK kann auch nicht beschließen, dass alle für umme eine Stunde mehr machen. Oder, das wär'n Spaß, eine weniger.
Nehmen wir mal an, ich habe 2 Freistunden und plane in dieser Zeit, meinen Unterricht für die nächsten beiden Stunden vorzubereiten, werde aber dann eingesetzt, dann muss ich also ohne Vorbereitung in meinen Unterricht.
Und? Das liegt dann im Wesentlichen daran, dass der Dienstherr nicht genug Personal für eine echte Vertretungsreserve bereithält. Diese Mangel kann ich nicht beheben. Warum sollte ich mir überhaupt einen Kopp dazu machen, wie so etwas am besten zu organisieren ist?
Achja, du kannst den Vertretungsschülern auch 'ne Aufgabe geben und bereitest deinen Unterricht vor, während du sie beaufsichtigst. Wenn man spontan zu 'ner Vertretung gebeten wird, muss man eh improvisieren.
Unsere Regelung gibt uns eine Schutzzone und garantiert, dass Freistunden auch Freistunden sind, dass wir garantiert nach unserem Unterrichtsschluss gehen können und dass wir nie früher kommen müssen
Das wäre auch so, wenn die Bereitschaft (anteilig) aufs Lehrdeputat angerechnet würde. Kein Grund, Äpfel mit Käse zu vergleichen.
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Bei den oben allgemein für Beamte festgelegten 5 Stunden (sog. “Bagatellgrenze”) handelt es sich um Zeitstunden. Aufgrund der Festlegung der Arbeitszeit der Lehrkräfte in Deputatsstunden liegt die Bagatellgrenze bei ihnen bei 3 Deputatsstunden im Monat.
Und wenn man immer die Kollegen nimmt, die viele Freistunden haben, kämen viel zu viele über die drei Stunden und die daraus resultierende Dienstbefreiung oder Vergütung ist wohl auch nicht so häufig erwünscht.
Danke für Deine Antwort. Hierzu habe ich noch folgende interessante Info gefunden (siehe https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2013/11/ÖPR-Info-Mehrarbeitsunterricht-MAU.pdf
Zwingend notwendiger Mehrarbeitsunterricht soll generell in Absprache mit den Lehrkräften wenn möglich so angeordnet werden, dass ausgleichsfähige Mehrarbeit entsteht. Es gibt keine Vorschrift und auch keine Erwartungshaltung von Seiten des KM oder der Schulverwaltung, dass vor der Anordnung von Mehrarbeitsstunden gegen Vergütung zunächst im Kollegium reihum „kostenlose“ Mehrarbeitsstunden einzufordern wären. Das KM hat im Gegenteil anlässlich der Einführung der „verlässlichen Grundschule“empfohlen, „von der Möglichkeit der bezahlten Mehrarbeit verstärkt Gebrauch zu machen.“
Da steht u.a. auch sinngemäß (siehe Seite 5 bei "Juli"): Wenn man in einem Monat zwei MAU-Stunden hat und drei Stunden ausfallen, dann werden zwar die drei Ausfallstunden angerechnet, nicht aber die zwei MAU-Stunden.Ist das in BW tatsächlich so? Wäre ja eine Frechheit!
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Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe (sorry erster Tag nach den Ferien - Gehirn ist noch nicht fit )
3 Minusstunden, 2 Plussstunden => 1 Minusstunde.
In Bayern können diese bis zu drei Monate im Nachhinein noch angerechnet werden.
Z.B. März 5 Plusstunden, April nichts, Mai 1 Minusstunde => Im März nur 4 Plusstunden die angerechnet werden könnten.
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3 Minusstunden, 2 Plussstunden => 1 Minusstunde.
Genau so sehe ich das auch. (Wie jeder andere Vernünftige vermutlich auch :-)).
Auf der Seite vom Örtlichen Personalrat (siehe Link oben, S. 5) steht aber, dass die zwei Plusstunden unter die Bagatellgrenze fallen und somit nicht berücksichtigt werden.
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Ich vermute sie werden bei der Bezahlung nicht berücksichtigt, bei der Berechnung aber schon.
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Spannend, wie verschieden hier Bereitschaft ausgelegt wird. Bei uns finde ich es sehr kollegenfreundlich:
Früher konnte ich jederzeit zur Vertretung eingesetzt werden. Jetzt weiß ich, dass ich alle meine Freistunden außer Dienstag 5/6 auch wirklich frei habe. Und dienstags schaue ich um 8:00 auf den Plan und wenn nichts drin steht, gehe ich auch nach der 4. Stunde. Ich muss also nicht die Zeit absitzen.
Dadurch ist auch die maximale Zahl meiner +Stunden pro Woche bei 2. Der Ausgleich klappt bei uns auch immer gut und wer zu viele +Stunden sammelt, arbeitet im nächsten Schuljahr dann 1h weniger.
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Ja, wenn es Mehrarbeit ist (also nicht woanders was ausgefallen ist in dem Monat). Wenn man also viel vertreten muss lohnt es sich also theoretisch das Deputat um eine halbe Stunde zu reduzieren?!
In Sachsen auch? Ich habe meine ganzen Vertretungen 1 UE mindestens pro Woche wegen Langzeitkranken NICHT bezahlt bekommen.
Bereitschaftsvertretungen werden nicht vergütet.
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In Sachsen auch? Ich habe meine ganzen Vertretungen 1 UE mindestens pro Woche wegen Langzeitkranken NICHT bezahlt bekommen.
Bereitschaftsvertretungen werden nicht vergütet.
"in Sachsen" ist bei dir nicht die einzige Variable, sondern auch "freie Schule", bitte bei solchen Nachfragen immer bedenken.
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In Sachsen auch? Ich habe meine ganzen Vertretungen 1 UE mindestens pro Woche wegen Langzeitkranken NICHT bezahlt bekommen.
Bereitschaftsvertretungen werden nicht vergütet.
Mehrarbeit wird bei uns (BW) nur auf Antrag extra vergütet. Automatisch passiert da nichts, aber der Vertretungsplaner kann zur Erinnerung die Listen ausdrucken und den betroffenen Kollegen ins Fach legen. Wer es auf das Deputat angerechnet bekommen möchte, muss das zu Beginn der Vertretung beantragen. Es geht aber normalerweise kurzfristig.
Bereitschaftsstunden zählen bei uns nur, wenn wir vertreten müssen. Kenne ich aber auch von anderen Angestellten, wenn die Bereitschaft während der üblichen Arbeitszeiten stattfindet. Erst am Wochenende sieht es dann anders aus.
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