Hallo zusammen,
ich bin derzeit nicht persönlich betroffen, würde aber trotzdem gerne wissen, in welchem Umfang man sich als Teilzeitlehrer für Vertretungsunterricht bereit halten muss. (Es geht mir hierbei wirklich nur um die Bereitschaft und nicht um die tatsächliche Anzahl der Vertretungsstunden.)
Angenommen, man hat immer nach der 4. Stunde aus. Muss man dann jeden Tag damit rechnen, dass man in der 5. Stunde (oder vielleicht sogar in der 6.) für Vertretungsunterricht eingeplant wird?
Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Schulleitungen einen nicht einplanen, wenn man sagt, dass man in der Zeit einen wichtigen Termin hat. Was aber, wenn dies oft nicht der Fall ist und man auch keine Kinder hat, die zu einer bestimmten Zeit abgeholt werden müssen?
Kann es tatsächlich sein, dass man ständig Bereitschaft hat und begründen muss, warum man nicht kann?
Wenn nicht, wie ist es bei euch dann geregelt?
Grüße
Kokosnuss